Beiträge von Ebenezer Scrooge

    @Kritiker am NotSanG
    Seht es doch mal andersherum und denkt längerfristiger. Der dreijährig-gelernte Notfallsanitäter kommt in ein paar Jahren flächendeckend auf die Autos. Zusammen mit den jetzigen RA wird der Patient qualitativ besser versorgt. Der Dank seiner Ausbildung kompetentere NFS ist der Chef, aber wir versorgen die Patienten gemeinsam und die Rettungsassistenten können ihre Erfahrung einbringen.
    Die Ergänzungsprüfung ist nicht der Maßstab des Ganzen, ist nur ein "Bonbon" für die momentanen Rettungsassistenten und hat sich in wenigen Jahren erledigt.
    Es ist Alles noch ganz jung und wird sich mit den Jahren regeln. Die Versorgung wird professioneller und besser werden, auch die Rettungsassistenten werden bis zu ihrem Aussterben davon profitieren. Niemand nimmt ihnen etwas weg.
    Geduld, es wird gut werden.

    Vollständiger Text Geburtsverlauf Novellierung 2015 RDG M-V(Heimat meines lieben Schwiegerpapas :pleasantry: )
    Der Gesetzentwurf:
    http://www.landtag-mv.de/filea…e/D06-3000/Drs06-3324.pdf
    Die Empfehlung des Sozialausschusses:
    http://www.landtag-mv.de/filea…e/D06-3000/Drs06-3646.pdf
    Die Annahme des Gesetzentwurfs entsprechend der Beschlussempfehlung Soz.Aus.(TOP3):
    http://www.landtag-mv.de/filea…protokolle/86_sitz_06.pdf

    "Nach rund 9 ½-stündigen Beratungen ist gestern (28. Januar 2015) der erste von zwei Sitzungstagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern in dieser Woche ... zu Ende gegangen. Beraten haben die Abgeordneten zu insgesamt 12 Tagesordnungspunkten.
    ...
    Auf die Aktuelle Stunde folgten Debatten zu vier Gesetzentwürfen. Nach zweiter Lesung angenommen wurde der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes. Dies geschah entlang einer Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Am Ende sprachen sich die Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für deren Annahme aus. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE enthielten sich. Die NPD-Fraktion stimmte dagegen.
    ..."
    Quelle: landtag-mv.de


    Drei Auszüge novelliertes RDG M-V:
    §4 Besetzung der Rettungsfahrzeuge Absatz 2:
    "... Krankenkraftwagen, die in der Notfallrettung eingesetzt werden (Rettungswagen), müssen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von denen mindestens eine die Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes oder eine Erlaubnis nach § 1 des Notfallsanitätergesetzes besitzt. Als zweite Person kann auch eingesetzt werden, wer eine Ausbildung zur Rettungs- sanitäterin oder zum Rettungssanitäter erfolgreich abgeschlossen hat oder sich in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter befindet und über einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt, der zuvor von der Ärztlichen Leiterin Rettungsdienst oder vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgestellt wurde. Krankenkraftwagen für den qualifizierten Krankentransport können auch mit zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungs- sanitätern besetzt sein. Notarzteinsatzfahrzeuge müssen mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten oder einer Notfallsanitäterin oder einem Notfallsanitäter und einer Notärztin oder einem Notarzt besetzt sein...."


    § 8 Rettungsdienstplan Absatz 2 Nummer 7:
    „Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort. Es ist vorzusehen, dass ein an einer Straße gelegener Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten (Hilfsfrist) erreicht werden kann."


    § 33 Übergangsregelungen Absatz 4
    Der Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach diesem Gesetz wird befristet bis zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zugelassen. Der weitere Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in der Rettungsleitstelle und auf Notarztein- satzfahrzeugen bleibt unberührt.


    Und noch ein Auszug aus dem allgemeinen Teil der Begründung zum Gesetz:
    "... Es ist vorgesehen, dass nach einer Übergangszeit von 10 Jahren die bisher Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zugewiesenen Aufgaben durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wahrzunehmen sind. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten in den Rettungsleitstellen und auf den Notarzteinsatzfahrzeugen.
    Die Kosten für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern gehören zu den Kosten des Rettungsdienstes und sind somit bei den Entgeltverhandlungen zu berücksichtigen. ..."

    Leider auch ohne Link, aber so wird es hier auf den Wachen verteilt:
    ...


    Presseinformation

    "Ärztliche Verantwortliche":
    DRK steigert flächendeckend die Qualität im Rettungsdienst

    Das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg eine schnelle aber auch qualitativ hohe Notfallversorgung zu bieten, steht für das Deutsche Rote Kreuz (DRK), dem größten Leistungsträger im Rettungsdienst in Baden-Württemberg, an erster Stelle. Die vom DRK-Landesverband neu eingeführte Institution "Ärztlicher Verantwortlicher im Rettungsdienst" verbessert, sichert und kontrolliert die Qualität in der Notfallrettung.

    Mit dieser in allen Rettungsdienstbereichen neu eingerichteten Funktion schließt das DRK nun eine Lücke in der Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Die ärztlich Verantwortlichen auf Ebene der DRK-Kreisverbände kontrollieren die Qualität der Mitarbeiter im Rettungsdienst, überwachen die Einhaltung der medizinischen Vorgaben des Landesverbandes und sorgen für eine gute medizinische Fortbildung des Rettungsdienstpersonals. DRK-Landesarzt Prof. Dr. Kramer betont: "Mit dem ärztlich Verantwortlichen hat das DRK ein neues Kapitel zur Verbesserung der Qualitätssicherung aus medizinischer Sicht im Rettungsdienst aufgeschlagen." Nun sei in allen Rettungsdienstbereichen die Verknüpfung mit ärztlicher Kompetenz gewährleistet.

    Auf der Ebene des DRK-Landesverbands wurde ebenfalls eine neue Stelle geschaffen und mit einer Ärztin als ärztliche Koordinatorin besetzt. Sie hat die Aufgabe, den fachlichen Kontakt zu den ärztlichen Verantwortlichen auf Kreisverbandsebene zu halten. Sie übernimmt die überregionale Koordination und bildet die Schnittstelle zur Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW), der neu gegründeten und ebenfalls mit ärztlicher Kompetenz ausgestatteten Qualitätssicherungsstelle des Landes Baden-Württemberg. Die SQR-BW überprüft damit als neutrale und externe Stelle die Qualität der Leistungserbringer in Baden-Württemberg.
    In Kombination mit den nun etablierten ärztlichen Verantwortlichen sieht der DRK-Landesverband im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Stellung deshalb keine Notwendigkeit für die zusätzliche Einführung eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst, wie verschiedentlich angeregt wird.

    Bereits im Jahr 2012 waren auf Initiative des DRK-Landesarztes für alle Rettungsdienstbereiche 15 Leitlinien für die DRK-Rettungsdienste entwickelt worden. "Mit diesen Standards", so Professor Dr. Kramer, "haben die Mitarbeiter der Rettungsdienste klare Handlungsanweisungen, wie sie medizinisch mit bestimmten Krankheitsbildern umgehen müssen." Auch mit Hilfe der ärztlichen Koordinatorin ergreift der DRK-Landesverband Baden-Württemberg weiter die Initiative hin zu landesweit einheitlichen Prozessen und Handlungsanweisungen für alle im Rettungsdienst tätigen Partner. Damit kann sichergestellt werden, dass in jedem Rettungsdienstbereich gleiche medizinische Standards vorgegeben sind. In diesem Zusammenhang begrüßt der DRK-Landesverband Baden-Württemberg ausdrücklich eine entsprechende Initiative der Landesregierung.

    Über die Einführung der ärztlichen Verantwortlichen hinaus investiert das DRK seit Jahren in Qualitätsverbesserungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung -meist auf eigene Kosten. Unter Anderem lassen sich die Rettungsdienste des Deutschen Roten Kreuzes nach der DIN-ISO-Norm qualifizieren, um eine hohe Qualität bieten zu können. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden vom DRK auf eigene Initiative und Kosten umgesetzt.
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    Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
    Udo Bangerter
    Tel +49 (0711) 5505-136
    Fax +49 (0711) 5505-139
    u.bangerter@drk-bw.de
    Deutsches Rotes Kreuz
    Landesverband Baden-Württemberg e.V.
    Badstraße 39-41
    70372 Stuttgart
    Amtsgericht Stuttgart-Registergericht VR 958
    Vorsitzender: Dr. Lorenz Menz


    ...

    Maggy
    Noch ein kleiner Nachtrag. Zumindest im Septemberheft der genannten Zeitschrift ist eine Anzeige der Bundeswehr. Mit denen mal Kontakt aufnehmen und Deine Wünsche bzw. Qualifikation durchzusprechen wäre ja auch eine Möglichkeit, Dein "Ding" durchzuziehen? Viel Erfolg von mir!


    Gibt es ein Video von dort, oder war zufällig jemand mit dabei und kann beschreiben, wie es war ?

    Kein zertifizierter Kurs, aber ich kann Dir diese Tagesfortbildung im Oktober empfehlen: Klinikum Stuttgart/Kinderklinik; Die Geburt im Notarzt-und Rettungsdienst, Skills und Simulationstraining. Vielleicht für Dich erreichbar und von Interesse?
    Link: ://www.klinikum-stuttgart.de/kliniken-institute-zentren/kliniken/oh/klinik-fuer-anaesthesiologie-und-operative-intensivmedizin/leistungsspektrum/stuttgarter-paediatrie-simulator-stups.html