Beiträge von Chb

    Link: https://anwalt-bischof.de/ptbs…nkheit-im-rettungsdienst/


    Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber die Kanzlei Bischof malt sich wenig Chancen auf einen anderen Ausgang vor dem Landessozialgericht aus.

    Nein.
    Es ist praktisch unmöglich jemanden aus der Entfernung mit einem Luftgewehr zu töten oder schwer (von Augenverletzungen abgesehen) zu verletzen.
    Deswegen kann ich solche "Click-Bait"-Überschriften wie "Sanitäter angeschossen" nicht mehr hören, hier versucht man Dinge gleichzusetzten die in ihrer Dramatik nichts mit einander zu tun haben. Es ist ungefähr so, als würde die Zeitung "Schwerer Autounfall" titeln, wenn ein Kind vom Bobby-Car fällt und sich das Knie aufschrammt...


    Das mag zwar stimmen, allerdings wurden auch hier in der Ecke Fotografien der Wunde veröffentlicht. Es ist schon eine Wunde mit innensteckendem Projektil, das im Anschluss chirurgisch entfernt wurde. Unabhängig davon, ob das jetzt eine schwere Verletzung ist, ist das schon eine etwas andere Liga, die ich ich hier auch nicht gewohnt bin. Und ich bin auch kein Ballistikexperte, aber nach einem "Querschläger" sieht mir das nicht aus.


    Das Einsatzgebiet, in dem das passiert ist, ist zwar auch nicht die allerbeste - aber sonst hatten wir hier nur das "übliche" blahblah mit Beleidungen, Zuparken und Bekritzeln von RTW.


    Quelle: https://mdi.rlp.de/de/service/…pNbrorX9ByzRkVs9NBhQkrIZU

    Da würde mir spontan im Grunde die Liste der Praxisanleitungen aus dem DRK-Leitfaden für den Sanitätsdienst einfallen. Im Prinzip sind das Folgende:
    - Lagerungen (Unterlegen einer Decke, stabile Seitenlage in verschiedenen Varianten, Schocklage, Lagerung bei Atemnot, Herzbeschwerden, Kopfverletzungen, ...)
    - Diagnostik (RR palpatorisch, auskultatorisch und in stabiler Seitenlage, Erstdiagnostik/Patientencheck, Pulskontrollen zentral und peripher)
    - Unterstützen ärztlicher Maßnahmen (Vorbereitung Infusion, Vorbereitung Intubation, Vorbereitung venöser Zugang, Assistenz beim venösen Zugang)
    - Beatmung und Freihalten der Atemwege
    - Reanimation
    - Ruhigstellung
    - Rettung und Transport
    - Sonstiges (Auffinden einer Person, Patientenprotokoll, Helmabnahme, Entkleiden, Händedesinfektion)
    - Wundversorgung
    Wenn du die anderen auch noch ausführlicher bräuchtest, gib Bescheid. Inzwischen lasse ich meine RS-Praktikanten unser Zugangsset auf dem Auto immer frisch richten (sprich ich verstecke das Set, frag sie, was sie brauchen und lass sie das in der richtigen Reihenfolge hinlegen). Das könnte man zum Beispiel mit einer gezeichneten Unterlage (was muss alles mit rein?) abbilden und mit einer Checkliste gegenseitig "abprüfen" lassen - damit können sich die Leute gegenseitig korrigieren und verbessern.
    Ansonsten könnte man, Rotkreuzlehrgang-mäßig, die Praxisanleitungen laminieren und auslegen oder (je nach technischer Ausstattung) ein Video an der Station zeigen, wie es richtig gemacht wird (ggf. zum Nachschauen, nachdem es einmal gezeigt wurde zum Beispiel).
    Hoffe, das hilft dir schon mal weiter. :)

    Ich weiß leider nicht, wie zuverlässig diese Quelle (Jyllands-Posten) ist, aber die stellen den Sachverhalt (hier bereits übersetzt) näher dar. Unter anderem heißt es

    Zitat

    Eine der unfeinen Methoden war es, eine Facebook-Gruppe zu gründen, die
    ausschließlich das Ziel hatte, im Volk eine Stimmung gegen Bios zu
    schaffen.

    sowie

    Zitat

    Die Schweinerei, die sich Falck Bios und vielleicht auch anderen
    Konkurrenten gegenüber erlaubt hat, kann nicht mit Hinweis auf die
    Marktwirtschaft entschuldigt oder vergeben werden. Falck hat seine Rolle
    als Dienstleister für den öffentlichen Sektor in Dänemark ausgespielt.


    Also relativ harte Vorwürfe/Worte. Mich würde mal interessieren, welche Reichweite dieses Blatt so hat...
    Link: https://www.eurotopics.net/de/…lacht-der-rettungsdienste

    Wie sieht das Kapitel "Psychiatrische Notfälle" im aktuellen 3bändigen LPN aus? Geht es dort um einzelne Krankheitsbilder wie z.B. die Schizophrenie, oder findet man dort nur eine Einteilung in Syndrome (z.B. Verwirrtheitssyndrom")?

    Ich selbst habe nur die 4. "durchgesehene, aktualisierte und erweiterte Auflage"; aktuell ist die 5. "komplett neu konzipierte Auflage". In der 4. sind einige spezielle Notfallbilder aus dem psychiatrischen Bereich wie gewohnt in Definition, Ursache, Symptome, Maßnahmen, erweiterte Maßnahmen aufgeteilt. Von der 5. habe ich mir mal das Inhaltsverzeichnis angeschaut, das sieht auf den ersten Blick von Inhalt und Umfang sehr ähnlich zu dem der 4. Auflage aus.

    Danke, sehr nett von Euch! Aus Erfahrung denke ich allerdings: Das Thema ist sensibel, und ein solcher Workshop lebt auch davon, dass offen gesprochen wird. Das setzt eine gewisse Vertraulichkeit voraus, und deshalb sind Aufzeichnungen / Übertragungen an ein "unsichtbares" Publikum nicht so günstig.

    Berechtigter Einwand! Gerade beim Seminarcharakte macht das durchaus Sinn. Je nach Planung gibt's ja aber vielleicht auch Vortragsteile, bei denen das Sinn ergeben würde. Ansonsten: stimmt schon.

    Mein Versuch, den Verein anhand seiner Vereinsregisternummer (auf der Website stand mal VR 2428 beim AG Gießen) im Vereinsregister ausfindig zu machen, scheiterte auch - also entweder stimmt die Nummer nicht, oder irgendetwas ist merkwürdig. Denn eigentlich sind auch "gelöschte" Vereine darüber aufzufinden...

    Auf den Bescheinigung für das e-Learning stehen nur die Themen und keine Dauer der einzelne Teile.


    Es fehlt schlicht die Zeitangabe.
    und bisher habe ich immer nur mündlich die Auskunft bekommen " das ist hier so, das weiß man doch..."

    Sorry für das OT: Wenn man die Landesgrenze überquert, steht's doch schon auf dem Schild: "Rheinland-Pfalz - Wir machen's einfach"...

    Ich bin grundsätzlich ein großer Freund von Fallbeispielen, weil ich der
    Meinung bin, dass sie - sinnvoll angewendet - einen mehr fordern und
    damit die Handlungssicherheit steigt. Jedoch birgt das, sofern man die Patientendarsteller aus den eigenen Reihen wählt, häufig die Gefahr, ins Lächerliche gezogen zu werden. Ich hatte im Rahmen meiner RA-Ausbildung irgendwann zwei Schwerpunkttage Krisenintervention, die schließlich dann in einer freiwilligen Übung mit einer Berufsschauspielerin endeten. Das hat mir für meine weitere Berufslaufbahn sehr viel gebracht und ich habe mich danach zwar nur eingeschränkt sicherer gefühlt, jedoch war der Umgang mit Angehörigen Verstorbener danach für mich deutlich einfacher und - retrospektiv betrachtet - professioneller. Das würde ich jedes Mal wieder machen und empfehlen. Generell habe ich den Eindruck, dass Fallbeispiele mit unbekannten Darstellern deutlich seriöser werden und die Kommunikationskompetenz verbessern.


    Ansonsten bleibt einem, denke ich, fast nur die Möglichkeit, den Azubi wie sonst gewohnt im Gefecht auch mal nach Vorne zu schicken, ihn die Kommunikation führen und dabei seine eigenen Erfahrungen machen zu lassen - und vielleicht im Sinne eines ordentlichen Debriefings heikle Punkte danach anzusprechen.