Der laut dem alten DRk-Tarifvertrag-auf den bezieht sich gemäss §11 Überleitungstarifvertrag zustehende Urlaub bezieht sich auf die 5-tage-Woche. Gemäss Rechtssprechung ist jedoch die 48-Stunden-Woche nur bei der 6-Tage-Woche möglich. Somit hätten sich die Urlaubstage auf 36 erhöht. Damit ergibt sich laut der Berechnungsformel 36/5=7,2*4=28,8 und damit 29 Urlaubstage. Aber wie gesagt: Klageerweiterung ist beantragt und damit wird das Arbeitsgericht Pforzheim am 12.3. ein Urteil sprechen da ich jedweden Vergleich ablehnen werde, sowohl in der Urlaubs-als auch in der Überstundenproblematik.
Beiträge von crazyandy
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Ich lass das jetzt das Gericht entscheiden, das erhöht den Streitwert und damit die anfallenden Kosten, die wollen es ja nicht anders
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Dann wird dein AG wohl unter Hinweis auf Sicherung der finanziellen Liquidität einen Teil der Gehälter, Zuschläge zum Beispiel, einbehalten.
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Ich hab schon meinen Anwalt gefragt, der meint: 48 -Stunden-Woche = 36 Urlaubstage. Wir machen eine Klageerweiterung
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48 Stunden-Woche, 24 Urlaubstage, die begründen dass damit, dass wir ja zwischen Tag-und Nachtdienst 7 mal 11 Stunden Tagdienst, 7 mal 13 Stunden Nachtdienst, Freiwochen hätten. Und zwischendurch haben wir noch Springerdienst. Tag, frei, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei, Tag, 3 mal Springer, Nacht, frei.
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Nachdem nun unser Arbeitgeber die Urlaubstage anders berechnet habe ich zum Beispiel als 44-jähriger nur 24 Urlaubstage pro jahr obwohl ich gemäss §11 des Überleitungsrarifvertrages Anspruch auf 30 Urlaubstage pro jahr hätte. Wie wird das bei Euch geregelt?
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Bei uns trifft der § 3b des Einkommensteuergesetzes zu nd damit herrscht Steuerfreiheit. Die haben uns nämlich nur 100% gezahlt anstatt 135.
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Ich mache auch etwas, auf alle Fälle wurden diesen Monat die Feiertagstunden vom letzten Jahr nachgezahlt´(wenn auch fälschlicherweise versteuert und Sozialabgaben behaftet, aber das bekomm ich auch hin) und laut Gerichtsprotokoll ist auch die Differenz zwischen 38,5 und 48 Wochenstunden als Überstnden zu zahlen. Das könnt auch ihr, ihr müsst nur klagen statt kuschen.
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Es ist ziemlich unwahrscheinlich dass die AG im RD den RD ins Ausland verlegen, also droht eher weniger das Schicksal der Nokiamitarbeiter.
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Ob sich die Bild für unsere Probleme interessiert? Oder Stern-TV?
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Ich denke da an Kundgebungen auf Marktplätzen, am Besten mit Angehörigen damit die Bevölkerung sieht, dass hinter den lärmenden Blaulichtfahrzeugen auch persönliche Schicksale sitzen. Vieleicht könnte man das in Zusammenarbeit mit den Kindergartenerziehern machen, die haben ja ähnliche Probleme. Streik sehe ich nur als Ultima Ratio, aber wenn die AG nicht einlenken als natürlich rechtskonforme Art des Arbeitskampfes..
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Ich denke eher dass ich die Antwort darauf schon kenne, weil oft gehört:
"Wenn es ihnen nicht passt können Sie gerne gehen, wir zwingen niemanden hier zu arbeiten!"Ich bin noch immer für eine Demo um der Öffentlichjeit das Problem darzulegen und ihr mitzuteilen, dass demnächst wohl ihre Versorgung gefährdet sein wird, da zahlreiche Mitarbeiter sich die Ausübung des Berufes nicht mehr erlauben können ohne die wirtschaftliche Grundlage ihrer Famiie zu gefährden.
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Zitat
Original von Jörg
...wenn Wörter und kein Prädikat, das kein Satz!
J.
Dann hör dir doch mal das an:
http://youtube.com/watch?v=lOzOzsbGaX0
Also, dem geht doch -
Vieleicht sollte man es auf einen prägnanten Satz beschränken: wenn Streik und du nicht in Gewerkschaft, du kein Geld, wenn Aussperrung und du nicht in Gewerkschaft, du auch kein Geld.
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War eigebtlich ernst gemeint, man müsste die Leute mal aufklären über Dienst zu ungünstigen Zeiten, jeden Monat 38 zumeist unbezahlte Überstunden, lange Schichtzeiten, immer weniger Geld und darüber, dass die AG die finanzielle Grundlage der Familien zerstören. Aufklären darüber, dass sie eventuell mal in die Hände von total übermüdeten Rettungsdienstlern fallen.
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Da wäre eine Demo der Familienangehörigen auf einem Marktplatz besser, grosse Plakate und Flyer.
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Ich persönlich die unter Zwang (Arbeitsplatz in Gefahr) durchgeführte Körperverletzung mit bewusst herbeigeführter Infektion mit abgeschwächten Krankheitserregern als gefährliche Körperverletzung an, welche meines Erachtens strafrechtlich verfolgt werden sollte.
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Ist aber diskriminierend
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Die vom Rettungsdienst liegengelassenen Patienten?