Beiträge von crazyandy

    Okay, ich wollte eigentlich nicht, aber ich trete nun doch ver.di wieder bei, das sollten wir alle machen und den Gutsherren mal zeigen, dass auch Arbeitnehmer Rechte haben. Man muß sich überlegen, wie die sogenannten Führungskräfte mit den von uns erwirtschafteten Einnahmen sowie den Spendengeldern der Bevölkerung umgehen: da wird von jedem kleinen KV oder OV Mehrwertsteuer bezahlt, obwohl man als gemeinnütziger Verein steuervorabzugberechtigt ist.

    Wenn die Arbeitszeit nicht rechtsgültig (Betriebsvereinbarung reicht nicht) verlängert ist, ist die Differenz zwischen 38,5 und 48 Stunden als Überstunden anzusehen, die Sache wurde vertagt auf den 12.02.08. Denkt alle daran, laut DRK-Reformtarifvertrag müssen die Überstunden aus dem ersten Halbjahr 2007 bis zum 31.12.2007 geltent gemacht werden, ansonsten verfallen sie zu Gunsten des Arbeitgebers! Sollten wir am 12.2. keinen Vergleich machen bekommen wohl, bei einem entsprechenden Urteil, einige Kreisverbände finanzielle Probleme, was wohl einige Arbeitsplätze kostzen würde, so der Anwalt der Beklagten...
    Da bin ich in einer Zwickmühle: entweder ich verzichte auf einige tausend Euro oder ....

    Die Problematik ist, dass sich die AG schwertun, den DRK-Reformtarifvertrag umzusetzen. Vieleicht verstehen sie ihn auch nicht. Im Reformtarifvertrag sind sowohl Zuschläge für Bereitschaftszeit als auch für Überstunden vorgesehen. Und da der Gesetzgeber vorschreibt, dass durchschnittliche 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten werden dürfen gelten diese Zuschläge für den Bereich zwischen 38,5 Stunden Regelarbeitszeit und 48 Stunden Höchstarbeitszeit. Ich verstehe nicht was daran so schwer zu verstehen ist. Die Tarifverträge sollten nicht weiterentwickelt sondern den AG erklärt werden.

    Ich denke dass eine Einbeziehung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger zur Erhebung der Statistik wesentlich sinnvoller gewesen wäre als das Verteilen von Fragebögen, natürlich kann sich ein 22-jähriger RettAss eher vorstellen bis 67 zu arbeiten als ein 44Jähriger.

    Da ich einige Anfragen über meinen Rechtsstreit bezüglich der Umsetzung des neuen Tarifvertrages habe und mich nicht explizit äussern will kann ich nur Folgendes schreiben: Nach dem 19.12. schreiben ich euch wie es ausgegangen ist.

    Heute Früh war Gütetermin in Freudenstadt. Aufgrund der Tragweite für alle Beteiligten und aufgrund des hohen Streitwertes wurde vom Richter kein Vergleichsvorschlag gemacht sondern für den 19.12.2007 um 9:00 Uhr ein Kammertermin in Pforzheim anberaumt. Die Verhandlung ist öffentlich.

    Am 12.10.hab ich Termin vorm Arbeitsgericht bezüglich dem Nichtzahlen der 100% Feiertagszuschläge und dem Nichtzahlen der Differenz zwischen den tariflichen 38,5 und den bei ns gearbeiteten 48 Stunden pro Woche.

    Zitat

    Original von raphael-wiesbaden
    Natürlich hat jeder Mensch das Recht zu sterben...
    in diesem Fall ging es aber nicht um einen dahinsiechenden Körper, sondern um einen 57-jährigen Patienten, dessen Krebsdiagnose gerade mal acht Wochen alt war !


    .



    Ich denke dass es hierbei wohl weniger wichtig ist seit wann der Patient die Diagnose hatte , sondern es ist wohl eher wichtig zu wissen seit wann die Erkrankung vorlag!

    Wie ich bereits an anderer Stelle des Forums festgestellt habe, bestehen die Spitzen der HiOgs überwiegend aus ehemaligen Politikern oder Unternehmern. Zudem sind die Retreiber des Rettungsdienstes vom Umsatz her mittelständische Unternehmen, welche natürlich durch eine bezahlte dreijährige Ausbildung einen größeren finanziellen Aufwand hätten als jetzt, wo sie die Ausbildung fast nichts kostet. natürlich gibt es in allen Parteien Vordenker, aber das sind zumeist Hinterbänkler. Und einer Minderheit im Bundestag fällt es natürlich leicht, auch gegen ihre Grundsätze, eine solche Forderung zu tätigen, da die Gefahr, dass diese umgesetzt wird, verschwindend gering ist. Es gilt wohl eher das Motto: "Dreijährige, bezahlte Ausbildung klingt gut, aber es stört uns beim Geldverdienen."

    Da wir in finanzieller Sicht eine Besitzstandswahrung haben und ich unseren Arbeitsverträgen steht, in welcher BAT-Gehaltsgruppe wir eingestuft sind, darf sich am einkommen nichts ändern, da laut dem BAT für jede Stufe sogar die Zuschläge eingetragen waren. Nur sehen dies die AG anders und es wird diesbezüglich bald ein Urteil geben.