Beiträge von H.Friedrich

    Hallo fakl, hallo ranger,hallo die anderen,


    ohne tiefer in die Thematik einsteigen zu wollen, es wäre eine fast endlose und eigentlich auch offene Geschicht ( wenn ich etwas mehr Zeit habe und recherchieren konnte, melde ich mich noch mal) kurz zwei aktenkundige Fälle zum Thema.


    Fall 1: Am 1. Juli 1997 kam es in Kobern-Gondorf (Rheinland-Pfalz) zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Wehrleiter der freiwilligen Feuerwehr und dem örtlichen Polizeiführer über die Reihenfolge der bei der Brandbekämpfung zu treffenden Maßnahmen. Die verbalen Auseinandersetzungen eskalierten schließlich in dem Versuch, den Wehrführer wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung festzunehmen. Beide Parteien erstatteten daraufhin Strafanzeige.


    Fall 2: Am 27.04. 1997 ereignete sich während eines Brandeinsatzes in Zornheim (Rheinland Pfalz) eine Auseinandersetzung zwischen den Einsatzleitern der Feuerwehr und der Polizei hinsichtlich der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen; wegen der offensichtlichen Alkoholisierung des Feuerwehreinsatzleiters ordnete der Polizeiführer schließlich selbst die Maßnahmen zur Brandbekämpfung an. Darüber hinaus leitete er gegen den Einsatzleiter der Feuerwehr ein Strafverfahren wegen Verdachts der Brandstiftung durch Unterlassen ein und ordnete eine Blutentnahme an.


    In beiden Fällen wurden die eingeleiteten Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt


    (Quelle: " Führungsstrukturen bei aufgabenübergreifenden Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei am Beispiel des Landes Hessen" , Jäger, POR, 2005)


    Ich sage mal recht flapsig dazu, was ich auch immer bei Vorträgen an anderen "Baustellen" ,wie auch bei uns zu sagen pflege :


    "das Feuer gehört nicht der Feuerwehr, der Verletzte nicht dem Rettungsdienst und die Autobahn nicht der Polizei"


    Es geht nur gemeinsam, in Absprache mit gegenseitigem Respekt, einvernehmlich, beratend und unterstützend; egal der Anzahl von roten Streifen oder silbernen Sternen.



    Gruß aus Hessen


    H. Friedrich

    Hallo Forengemeinde,


    ich habe den Eingangsbeitrag von Herrn Grein ( Zeitungsmeldung Kölner Stadtanzeiger vom 01.02. 2008) mal kurz recherchiert (dank meiner Kontakte zur FW nach NRW) und bin, wie schon fast erwartet, zu einem etwas anderen Sachverhalt gekommen. Das mit den Zeitungsberichterstattungen gestaltet sich immer etwas schwierig und gibt nicht immer den tatsächlichen Einsatzablauf wieder. So offensichtlich auch in diesem Fall.
    Die FW in Frechen ist grundsätzlich hauptamtlich besetzt und an diesem Tag (Fasching) durch Zusatzkräfte verstärkt gewesen. Der RD wird von der FW bedient. Die Eingangsmeldung, wie auch die erste Lageaktualisierung machten deutlich, dass neben einer offensichtlichen größeren Schlägerei auch mehrere Verletzte vorhanden waren. Zeitgleich mit dem RD wurde übrigens die Polizei mit mehreren Kräften aus der Umgegend eingesetzt. Alleine schon die Hilfsfrist, aber auch die räumliche Lage zwischen FW Wache (RTW Wache) und Einsatzort mit ca. 500 Meter, führten dazu, dass der RD deutlich eher am Einsatzort war, als die Polizei. Die erste Lageaktualisierung durch ersteintreffende RD Kräfte war mit der Anforderung weiterer RD Kräfte verbunden.
    Deshalb entschloss man sich in einer Art first responder und nicht zuletzt aufgrund der unklaren Verletztenlage, hier die 10 verfügbaren FW Leute in den Einsatz zu schicken. Einen, wie im Zeitungsbericht eher unklar dargestellte Einsatz zum Schutz der Kollegen bzw. zur Befriedung der Lage war nicht geplant. Das letztlich das Eintreffen der FW Kräfte zur Deeskalation führte und die Lage sich vorübergehend beruhigte, war auf dem besonnenen und mit Blickrichtung auf Versorgen und Retten ausgelegte Handeln der Einsatzkräfte vor Ort zu verdanken. Letztlich hat sich mit dem Eintreffen der Polizei und den zwangsläufig auch von ihnen duchzuführenden Zwangsmaßnahmen, die Lage neu kurzfristig in Richtung Eskalation entwickelt.
    Soweit meine Informationen aus erster Hand.


    Bleibt aus meiner Sicht abschließend Folgendes zu bemerken.


    Zeitungsartikel(Inhalte) eignen sich nur bedingt als Gegenstand für Diskussionen. Sie können Anlass sein und als "Aufhänger" dienen. Aber dies haben viele von uns auch vorher schon erfahren.


    Der Einsatz von FW und insbesondere das strukturierte Auftreten an Einsatzstellen war mir als ELO immer eine Hilfe und ich würde jeder Zeit im Einsatz auf die professionelle Unterstützung zurückgreifen wollen (absperren, warnen, räumen etc.)


    Der Konflikteinsatz und insbesondere der Einsatz körperlicher Gewalt oder oder Hilfsmittel gegen Personen ist Sache der Polizei, wobei ich auch weiß, dass der konkrete Einzefall entscheidet und wie schon richtig von r.c. genannt wurde, Zivilcourage gefordert ist.



    Mit freundlichen Grüßen


    H. Friedrich

    Hallo Forengemeinde,


    mit Interesse habe ich Ihre Beiträge zur Thematik gelesen und auch einige interessante Informationen über Verfahrensweisen außerhalb unseres geliebten Landes erhalten.


    Ich möchte in einem kurzen Beitrag den Fokuss jedoch wieder auf "hier und jetzt" richten, auf den Rettungseinsatz im Bundesgebiet, mit den bestehenden psychosozialen Rahmenbedingungen.


    Nach meinem Erkenntnisstand gibt es keine verlässliche Statistik darüber, dass man in sozialen Brennpunkten als RDler deutlich gefährdeter unterwegs ist, als in der "besseren" Wohngegend. Konfliktlagen, häufig auch spontaner Natur, treten leider für uns, wie auch für Sie, überall auf. Unser, wie auch Ihr Problem ist es, dass bei bekannt werdenden Einsatzlagen in sogenannten "Brennpunkten" schon für den Disponenten, aber auch bei den Einsatzkräften frühzeitig " die Lampen" angehen, hoffentlich ein Gefahrenradar aufgebaut wird und man deutlich achtsamer in die Situation geht, bzw. frühzeitig den polizeilichen Einsatz organisiert. Anders sieht dies bei anderen, "besseren" Rahmenbedingungen aus. Hier denkt man häufig gar nicht an einen bösen und auch überraschend auftretenden Hintergrund. Aber denken Sie stets daran, wie schon bei der 1.Allgemeinen Verunsicherung: ..." das Böse ist immer und überall..."!!


    Zurück zum Ernst der Lage.


    Verfolgt man die von Herrn Grein und von anderen hier eingestellten Tatsachenberichte aus der Republik, so darf man doch schon als unbedarfter Leser feststellen, dass es solche Angriffe und Übergriffe gegen das Rettungsdienstpersonal gibt. Meine Recherchen zum Thema und die über einige Jahre im gesamten Bundesgebiet anlässlich von Vorträgen und Workshops hinweg gewonnen Informationen zum Thema zeigen, dass die Berichterstattungen hier im Forum nur die Spitze des Eisberges ist.


    Genau hier liegt das Problem, zum einen sind keine verlässliche Zahlen über Übergriffe, Angriffe, Bedrohungen und Verletzungen vorhanden zum anderen werden bekanntgewordene Ereignisse von Verantwortlichen (Träger RD und Notarztdienst) nicht in der geeigneten Weise gewürdigt. Je nach Organisation und personeller Verantwortlichkeit existiert dieses Problem kaum bis überhaupt nicht.
    Zur Ehrenrettung sei gesagt, es gibt auch sehr vorbildliche Bemühungen in Sachen Sicherheit, Ausrüstung, Taktik und Absprachen.


    Anders bei uns, hier werden herausragende Ereignisse ( Angriffe und Übergriffe gegen Polizeibeamte bei denen Beamte verletzt oder getötet wurden) inhaltlich wie auch zahlenmässig zentral erfasst (auf Länder- wie auch Bundesebene) und ausgewertet. Es liegen für diesen Bereich also Fakten auf dem Tisch und zwar von Bad Reichenhall bis Flensburg und Aachen bis Frankfurt a.O.
    Dieses Instrumentarium fehlt Ihnen leider. Jedoch könnten Sie ein zweites nutzen. Sicherheit ist für unseres Berufsvertretungen (ich gehöre keiner an!!) ein zentrales Thema. Hier wird offensichtlich gut strukturiert, teilweise von mehreren Vertretungen gleichzeitig, gesammelt, bewertet und gefordert und zwar mit Macht. Vielleicht sollten Ihre Berufsvertetungen hier einmal ins Thema einsteigen.


    Ein letztes Instrumenatrium ist der eigene Einsatzbericht. Legen Sie doch in einem relevanten Einsatzfall, schriftlich ( mit nachvollziehbarem Verteiler, weil "wer schreibt der bleibt") der RD-Leitung, der Geschäftsführung vor. Selbst wenn Sie davon ausgehen, dass (weil vielleicht personenbezogen) dies nichts bringt, macht eine solche Maßnahme schon deshalb Sinn, weil der Verantwortliche mit im "Informationsspiel" ist, vielleicht sogar über die örtliche Personalvertretung in Zugzwang gerät.


    Jetzt zu den angeführten Forderungen wie auch Lösungsansätzen.


    Meine bescheidene persönliche Meinung zum Thema Schutzweste im Rettungsdienst ist die, dass eine Schutzweste immer nur Teilbereiche und je nach ballisitischem Schutzwert (Schutzklasse) auch nur gegen bestimmte Einwirkungen schützt. Die teilweise eingeforderderten "leichten Schutzwesten" (ich erspare mir nähere Produktbeschreibungen und rege an im Netz zu recherchieren) haben nur einen ballisitisch begrenzten Schutzbereich und decken auch nur einen Teil des Körpers ab. Sollten sie diese Weste als Ausstattung auf dem NEF oder RTW einfordern, gehen Sie bitte davon aus, dass ein geeigneter Schutz nicht mit Einheitsgrößen verträglich ist, zu unterschiedlich sind Körpergröße und Körperfülle. Diese geforderte "Bordausrüstung" wird, wenn sie den auch getragen wird, intensiv durch Schweiß eingenässt werden. Bei meiner Weste weiß ich was ich habe. Fordern Sie eine Schutzweste als "Mann- oder Frauausstattung" haben Sie dieses letztgenannte Problem weniger. Sie werden die Weste nun auch tragen, sich vielleicht von einer Vielzahl von Kollegen als "Spinner" titulieren lassen und sich sicher fühlen. Es ist unbestritten, dass eine getragene Schutzweste, wenn auch nur begrenzt, Schutz gegen Angriffe bieten kann. Problematisch wird es, wenn, gleich ob bewusst (offensichtlich durch eigene Fehleinschätzung über Wirkung und Grenzen) oder unbewusst (Erfahrungen im großen feld der Arbeitssicherheit zeigen dies) eine potentiell erhöhte Sicherheit durch das Tragen der Weste, durch riskanteres Verhalten kompensiert oder gar überkompensiert wird. Hierzu hat aus unserem Haus Herr Dr. Clemens Lorei, verantwortlicher Redakteur "Polizei und Wissenschaft", in einem Beitrag "Psychologische Faktoren der Arbeitssicherheit bei der Polizei am beispiel Schutzwesten" ausführlich Stellung bezogen.


    Ich halte für den RD wie auch Notarzteinsatz eine Mann, wie auch eine Fahrzeugausstattung, für eher wenig hilfreich und schon gar nicht praktikabel. Auf den Tragekomfort und die Außenwirkung gehe ich bewusst nicht ein, machen Sie sich dazu mal eigene Beispiele aus dem täglichen Einsatzdienst.
    Sollten Sie wirklich im gemeinsamen polizeilichen Einsatz (sofortige Intervention oder Notzugriff durch Einsatzkräfte der Polizei in den ersten, sich noch überschlagenden Minuten eines Einsatzes) eingesetzt sein, empfehle ich Ihnen in der Anfahrt oder dem Anflug klare Absprachen im eigenen Team über die eigenen Risikogrenzen zu treffen, klare Absprachen mit der Polizei vor Ort über den Ort der abgesetzten Bereitstellung, die Sicherungslage für den RD- einsatz im speziellen Fall ( also auch das Heranführen der Kräfte in einen teilgesicherten Bereich oder das Evakuieren von Verletzten in einen Sicherheitsbereich ) zu treffen. Soweit nur kurz hierzu, es wäre ein abendfüllendes Programm mit vielen Bildern und tatsächlichen Beispielen.


    Dies alles hilft Ihnen natürlich nur wenig im täglichen, scheinbar unvorhersehbaren Einsatz. Also Medic5754 und wer auf dessen Homepage recherchiert wird wissen, dass hier Hintergrund vorhanden ist, zeigt es doch auf, wie man sich verhalten kann und auf was es ankommen kann.
    An anderer Stelle habe ich in langen Ausführungen und Beispielen hierzu Stellung bezogen. Leider ( aus inhaltlichen und nicht fiskalischen Gründen gemeint) interessiert sich kaum einer dafür.


    Die Sache mit den Selbstverteidigungskursen, dem Erlernen von SV-techniken und der damit gewonnenen Sicherheit halte ich für mehr als kontraproduktiv. Ich bestreite nicht, dass ein erfahrener und verantwortungsvoll agierender SV-ler ( die gibt es sicherlich hier im Forum) weiß, was er macht, im Notfall seine Techniken einsetzen kann Die anderen mit Sicherheit nicht.




    Es sollte nur kurz werden. Ich habes es noch nie geschafft. Dennoch hoffe ich auf die Schnelle einige Aspekte aufgezeigt zu haben, über die man nachdenken kann.



    Mit freundlichen Weihnachtsgrüßen an alle, denken Sie stets daran als Retter zu kommen und nicht als Opfer zu gehen und was noch viel wichtiger ist, irgend jemand wartet zu Hause auf Sie

    Hallo Ghostrider,


    Ihre Frage betreffend, ich meine hier die eigentlich in der Organisaionsplanung für Großveranstaltungen vorgesehenen überwachten Unterbringungs und Versorgungsbereiche (Oktoberfest, etc.) nicht jedoch die an üblichen Veranstaltungen vorgesehenen San.- Zelte und Versorgungsplätze.
    Darüber hinaus wäre die von mir angeführte Variante eine der Möglichkeiten, die natürlich bei Vorliegen einer medizinischer Indikation den Klinikaufenthalt nicht ersetzt.


    Gruß H. friedrich

    Sehr geehrter Mituser,


    alleine an der Überschrift ist erkennbar, dass alles möglich und nichts unmöglich ist. Schon deshalb dürfte klar sein, dass weder eine Erstmeldung über 110 oder 112 und die nachfolgende Einschätzung erster Kräfte vor Ort in allen Fällen Klarheit schafft. Es ist deutlich zu einfach gegriffen, unbegründete und auch nicht belegbare, sondern eher pauschal, Aussagen zum Verhalten von Einsatzkräften treffen. Polizei wie auch Rettungsdienst sind gesetzlichen Vorschriften und in deren Folgen auch Dienstanweisungen etc. zwingend unterworfen.
    Schon alleine deshalb, weil es eine Pressemitteilung und nicht der eigentliche Einsatzbericht ist, möchte ich den Vorfall in Hannover nicht taktisch bewerten. Ich möchte aber für jene, die den polizeirechtlichen Hintergrund nicht haben, deshalb nur bedingt einschätzen können weshalb die Polizei in solchen Fällen handelt oder "unterlässt", etwas mehr Klarheit und somit auch für Verständnis schaffen.
    Bezogen auf das Bundesland Hessen, die gesetzlichen wie dienstrechtlichen Regelungen und Anweisungen dürften in anderen Bundesländer ähnlich sein, möchte ich zum Einsatzstichwort "hilflose Person " folgendes sagen:


    Die Polizei ist nach den Gefahrenabwehrgesetzen verpflichtet, insbesondere Gefahren für Leib oder Leben abzuwehren (einfach dargestellt und in Hessen in §§ 1 ff. HSOG geregelt.) Wie in vielen dieser Gefahrenabwehrfällen haben wir nach § 1 HSOG eine "Eilkompetenz", was bedeutet wir müssen tätig werden, notwendige Maßnahmen selbst durchführen oder einleiten, um die Gefahr abzuwehren. Klassisch wäre dies in solchen Fällen "Erste Hilfe" als taktische Maßnahme und Anforderung RD bzw. NA als technisch organisatorische Maßnahme. Daran erkennen Sie schon, das wir nicht deshalb anfordern, damit unser Fahrzeug nicht beschmutzt wird oder wir uns von solchen Einsätzen belästigt fühlen.
    Nach § 2 HSOG ist (auch vereinfacht dargestellt) unsere Verpflichtung zum gefahrenabwehrenden Handeln solange gefordert, bis die originär zuständigen Stellen oder Institutionen vor Ort handlungsfähig sind. Zum Beispiel der RD oder der NA den Patienten versorgt.
    Gehen wir von einem Vorfall der hilflosen und nicht oder kaum ansprechbaren Person aus, welche von ihrem Erscheinungsbild, dem Verhalten und den äußerlich erkennbaren Begleitumständen im ersten Blick eher dem "Volltrunkenen" zuzuordnen ist. Selbstverständlich kann die Polizei und muss auch die Polizei hier aktiv werden. In Hessen sieht das Gefahrenabwehrgesetz (HSOG) im § 32 - Gewahrsam u.a. die Möglichkeit vor, eine Person dann in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese Maßnahme zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet. Dies bedeutet, es muss die bei Unterlassen von Maßnahmen die Verletzung oder der Tod drohen. Auf welcher Ursache diese Situation beruht und welcher Art er ist ob Bewusstlosigkeit, Geistesstörung ( hier Spezialgesetze der Länder u.U. greifend) oder Rauschzustand, ist unerheblich.
    Jetzt geht es um die Einschätzung der Gefährdung für Leib oder Leben deraufgefundenen Person. Diese Einschätzung vor Ort, bei möglicherweise sehr ungünstigen Rahmenbedingungen (Ort, Licht, Dynamik ), ist schon für einen RD Profi selbst mit med. Gerät nur schwer möglich. Was glauben Sie denn, wie schwer dies für einen gut ausgebildeten und darauf lege ich Wert, engagierten Polizeibeamten ist.
    Jener Pb, der verantwortungsbewußt handelt, wird sich trotz der ersten Zielrichtung (Lagebildmeldung, Zusatzmeldungen mit unsäglichen Begleitkomentaren über Funk und dem ersten Rahmenbild) nicht davon abbringen lassen und hier weiteres im Hintergrund zu vermuten oder gar ausschließen zu wollen. Dies bedeutet, er holt die Profis. Sie, gleich ob RD oder NA, haben zumindest die Möglichkeit schnell einen internistischen Hintergrund zu erkennen (Blutdruck, BZ etc.), Sie werden jedoch auch mit Schnellschüssen vorsichtig sein und deshalb eine Abklärung (auch zu Ihrer Sicherheit - Unterlassung /Garantenstellung)vorziehen. Wir wiederum können und dürfen keine akut erkrankten Personen in der Gewahrsamzelle unterbringen. Was bedeutet dies für den tatsächlichen Fall, der sich erst einmal als "Volltrunkener" darstellt? Es muss medizinisch abgeklärt werden.
    Dies bedeutet nach den in den Bundesländern gültigen Gewahrsahmsordnungen und den daraus mit Sicherheit bestehenden Dienstanweisungen als Folge auch, dass jede Ingewahrsahmnahme zur Gefahrenabwehr einer ärztlichen Begutachtung der Person vorausgehen muss. Ob dies in der Klinik erfolgt oder durch einen Vertrags- oder Polizeiarzt im Gewahrsam selbst, ist erst einmal unerheblich. Der Arzt unterschreibt sein Ergebnis.
    Übrigens dort, wo im Falle einer "Ausnüchterung" eine andere Regelung möglich ist und eine freiheitsbeschränkende Maßnahme (ist ja immerhin ein Eingriff in Grundrechte!!) unterbleiben kann, die Gefahr für Leib und Leben abgewendet ist, ist auch ein geeigneter Platz in der Klinik, an geeigneten Stellen am Veranstaltungsort (Großveranstaltungen) möglich. letztlich wäre auch die Übergabe der Person an geeignete Personen im nahen sozialen Umfeld denkbar.
    Alleine daran erkennen Sie schon, dass die Ausnüchterungszelle in einem Polizeigewahrsam nur eine der Möglichkeiten ist, die Gefahr abzuwenden. Die Gefahr muss jedoch definiert und begründet sein. Eine Gefahreneinschätzung aufgrund Ferndiagnose, gefördert von latent vorhanden Vorurteile, sowie eigenen kognitv begrenzten Wertevorstellungen oder sonstigen Faktoren sind kontraproduktiv und können für die betroffene (hilflose) Person fatal enden. Fachliches Wissen, Sachverstand und techn. Gerät und professionelle Einstellung zum Beruf und nicht zum Job sind gefragt.


    Soweit meine, wenn auch etwas zu umfangreich gewordene, Sicht zum Thema "hilflose"Person, Ausnüchterung und Gewahrsam.


    Hinsichtlich dem taktischen Einsatzverhaltenbei "hilflosen" Personen, von der Erstmeldung bis zum Transport gibt in meinem Buch viele Seiten, Bilder und Hinweise zur Eigensicherung (ich weiß dass dies Werbung ist, von mir aus auch "verbotene" Werbung ist, es ist mir jetzt einfach mal egal, weil es mir um die Sache geht. Jeder angegriffen oder gar verletzte RDler oder NA ist überflüssig wie nur was !!)


    In der Hoffnung konstruktiv beigetragen haben zu können und weit weg von jedem Vorwurf gegen Personen hier im Forum,


    mit freundlichen Grüßen, auf gute und einvernehmliche Zusammenarbeit.


    H. Friedrich

    Hallo "Snoopy" , hallo "markus 19",


    nicht nur weil Sie deutlich weniger über den Vorfall wissen als ich, sondern auch, weil Sie sich inhaltlich, insbesondere hinsichtlich Ihrer Rechtsbeurteilung, auf sehr dünnem Eis bewegen, erlaube ich mir Ihnen den guten Rat zu geben, zumindest fachlich, wie der Schuster es soll, bei seinen Leisten zu bleiben.


    Mit freundlichen Grüßen


    H. Friedrich

    Hallo ThorstenH,


    es würde mich, vielleicht auch andere hier im Forum interessieren, wie Sie mit den doch sehr dünnen Informationen aus dem Presseartikel zu dieser Folgerung kommen.


    Der geschilderte Fall scheint, ohne dass ich derzeit nähere Informationen darüber habe, für mich ein Beispiel dafür zu sein, wie wichtig und notwendig neben der medizinischen Aufklärung in der ersten Phase auch die Konflikt- und Gefahrenaufklärung in solchen Räumen ist. Wobei bald jeder der hier Schreibenden und Lesenden seine Erfahrungen damit gemacht haben dürfte, wie schnell ein Gespräch (auch betreuendes Gespräch) kippen kann und es vom Wort zur Tat kommt. Wohl dem, der schon frühzeitig, auch bei offensichtlich banalen Lagen, seinen Blick nicht nur auf den Patienten richtet, sondern auch das Umfeld mit beobachtet. Wohl aber auch dem, der auf geeignete Handlungsmuster, verbal wie auch nonverbal zurückgreifen kann, deeskaliert und sich im Bedarfsfall aus der Lage (dem Raum) zurückzieht oder in anderer Weise Distanz gewinnt.


    Vielleicht steigt ja jemand in die Diskussion ein, nennt Beispiele aber auch Strategien, mit denen er in solchen Situationen Erfolg, vielleicht auch Mißerfolg hatte.


    Mit freundlichen Grüßen


    H.Friedrich







    Mit freundlichen Grüßen


    H.Friedrich

    Hallo Gerrit,
    ich habe Ihre Anfrage gelesen und vorbehaltlich der Ihnen vorgegeben Rahmenbedingungen, einige Themen, die Sie, Ihre Mitarbeiter aber gerade auch kostenfrei (2 Flaschen Wein zum Schluss) externe Personen vortragen könnten.


    1.
    Das Absichern von Einsatzstellen, Unfallstellen und sonstiger Gefahrenstellen
    - Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten für den RD
    - Zusammenarbeit von Polizei, RD und Feuerwehr
    - Sicherungsverhalten auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen (BAB etc.)
    - Geeignete Sicherungsmittel


    2.
    Gefahrgut bei Unglücks- und Unfalllagen
    - Gefahrenerkennung und -recherche (orangene Tafeln, Papiere etc.)
    - Sofortmaßnahmen aus der Sicht der Eigensicherung
    - PSA Einsatzwert und Einsatzgrenzen


    3.
    Unglücksfälle an elektrischen Anlagen oder Geräten
    - elektrische Geräte im häuslichen Bereich (z.B. Heimwerkerreparatur eines E-Ofens)
    - elektrische Einrichtungen im gewerblichen Bereich oder auf Baustellen und in E Werken
    - Suizid unter Nutzung elektrischer Energie
    - Unglücksfall auf elektrisch geführten Schienenanlagen


    4.
    Zusammenarbeit Leitstelle, Polizei, RD in der ersten Phase von Bedrohungslagen
    - Bedrohungslagen mit verdecktem operativen Ansatz
    - Zugriffsmaßnahmen für Spezialeinheiten
    -Amok Lagen
    - Einsatz bei Sportveranstaltungen mit konfliktträchtigem Hintergrund.


    5.
    Einsatztaktische Annäherung des Rettungsdienstes in Konfliktbereiche
    (Familienstreit, Schlägerei, bestehendem Polizeieinsatz)
    - Informationsgewinnung und Absprachen
    - sicheres Verhalten auf unbekannten Grundstücken und in Räumen ( Flur, Treppe Wohnung, etc.)


    6.
    Richtige und sichere Einsatztaktik im Umgang mit Konfliktpersonen (Alkohol, Drogen akute psych. Erkrankung)


    7.
    Spurenschonende und spurenerhaltende Erstversorgung an Tatorten
    - Brandverletzung (Täter oder Opfer ?, typische Zündverletzungen und - spuren)
    - Tötungsdelikt ( Schließzustand Tür, Lage des Patienten, notwendige Veränderungen an der Person oder im Raum)
    - Verkehrsunfall (Fahrereigenschaft fahrer oder Beifahrer?
    - Schuß und Stichverletzungen (Schmauchspuren, Verletzungsmuster Einschuss, Umgang mit beschädigter Kleidung im Bereich Einschuss und Einstich)


    8.
    Fahrten unter Sonder- und Wegerechte


    9.
    Transport psych. erkrankter Personen unter Begleitung Ordnungsamt oder Polizei


    10.
    Handlungssicherheit durch Rechtssicherheit
    - Zeugnisverweigerungsrecht als Helfer nach § 53a StPO
    - Geheimnisverrat durch den RA oder den Helfer nach §§ 203 StGB
    - Unterlassene Hilfeleistung verbunden mit der Garantenstellung
    - Auskunftsverweigerungsrecht bei eigener Belastung
    - Recht und Pflicht als Zeuge im Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht
    - Recht als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren



    Ich habe diese Themen auf die Schnelle für Sie zusammengestellt, weitere interessante Themen in der Aufgabenstellung wie auch in der Aufbereitung können im Buch "Eigensicherung im Rettungsdienst" (Amazon.de) entnommen und umgesetzt werden.
    Ich schlage Ihnen vor, so setzen dies zumindest RD - Organisationen in meinem Bereich um, suchen Sie sich Themen aus, legen Sie fest was Sie umgesetzt haben wollen und nehmen mit dieser Vorlage Kontakt zu kompetenten Mitarbeitern anderer Dienste oder Behörden auf. Hierzu gibt es sich auch in Ihrem Wirkungsbereich Ansprechpartner bei der Polizei ( Fortbildungsinstitute im Bereich Eigensicherung, Einsatzleiter oder Disponenten in den Einsatzzentralen der Polizei, Sachbearbeiter in den Fachkommisseriaten Brand und Tötungsdelikt), bei der Feuerwehr (Ausbildungsabteilung, ABC Zug etc.) der Bahn (Notfallmanager) aber auch im Kreis von Rettungsdienst und Notarztdienst.



    Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, schicken Sie mir eine Mail.



    Viel Erfolg und Grüsse aus Gelnhausen, der schönsten Barbarossastadt im Hessenland


    H. Friedrich







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