Beiträge von Rescue911

    Im Rahmen der redaktionellen Verhandlungen des Tarifabschluss und der Entgeltordnung wurde die Entgeltgruppe N (betragsmäßig inhaltsgleich zur P8) für die Notfallsanitäter geschaffen um eine klare Abgrenzung zur Pflege zu schaffen und zu untermauern das die Beschäftigten im Rettungsdienst weiterhin dem TVöD im Bereich Verwaltung unterliegen.
    Das Ergebnis kann man hier http://www.vka.de/media/exe/18…91d/tvd-v_if_v-10_vka.pdf auf Seite 131 nachlesen.

    In der Übersicht verwirrt mich gerade die Stufenlaufzeiten der TVöD P8 für NotSan, die alle bzw. in jeder Stufe mit 3 Jahre Wartezeit angegeben sind. Normalerweise sind die Stufenlaufzeiten, also die Wartezeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe, deutlich länger ab der Stufe 3. Also Stufe 4 - 4 Jahre, Stufe 5 - 5 Jahre, dann die 6. Es braucht also 15 Jahre um die Stufe 6 zu erreichen, was ich eigentlich unverhältnismäßig lange finde (dann noch die Stufenverluste bei Höhergruppierung). Ist das hier also ein Fehler, oder ist die Stufenlaufzeit in der P8 tatsächlich anders (was erfreulich wäre)?


    Gruß


    Das ist ein Fehler! Für die P-Tabelle im TVöD gelten die bereits bekannten Stufenlaufzeiten (1 Jahr in Stufe 1, 2 Jahre in Stufe 2, 3 Jahre in Stufe 3, 4 Jahre in Stufe 4 und 5 Jahre in Stufe 5). Abweichend davon gilt für die Entgeltgruppen ab P7 eine Stufenlaufzeit von drei Jahren in der Stufe 2, aber damit verbunden auch der Wegfall der Stufe 1!

    Das "alte" Recht (TVÖD §17 Absatz 4) sieht vor, dass man bei einer Höherguppierung in der neuen Entgeltgruppe in die Stufe eingruppiert wird, in der man mindestens gleich viel verdient wie bisher (mindestens aber Stufe 2). Wenn der Unterschied zwischen neuen und alten Entgelt weniger als 56,28€ (E1-8) bzw. 90,06€ (E9-15) beträgt, wird dieser Garantiebetrag anstatt des entstandenen Unterschiedsbetrag bezahlt. Dieser Garantiebetrag wird dann bis zum erreichen der nächsten Stufe gezahlt.


    Beispiel anhand der Entgelttabelle Stand 01.03.2015:


    Bisher E8 Stufe 5 = Entgelt 3.022,81€ => nächstkleinste Stufe in der E9 mit darüberliegenden Entgelt ist Stufe 4 mit 3.383,71€ => Mindestbetrag von 90,06€ erreicht!


    Bisher E8 Stufe 3 = Entgelt 2.798,30€ => nächstkleinste Stufe in der E9 mit darüberliegenden Entgelt ist Stufe 2 mit 2.857,36€ => Mindestbetrag von 90,06€ nicht erreicht! => Der Unterschiedsbetrag von 59,06€ wird um 31€ aufgestockt damit der Garantiebetrag von 90,06€ erreicht wird. Der Garantiebetrag wird dann für die Laufzeit der Stufe gezahlt und läuft dann mit Erreichen der nächste Stufe aus.

    Genau so ist es! Deswegen sagte ich das auch so.


    Leider ist es so nicht ganz...


    Auszüge aus der Tarifeinigung zur EGO:


    (1) "Ergibt sich nach der Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Anlage â–ˆ TVöD) eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in der Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 (VKA) TVöD ergibt. Der Antrag kann nur bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2017 zurück..."


    (2) "Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TVöD in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung) ..."


    Dies würde bedeuten, dass es zu einer Zurückstufung bei Höhergruppierung kommt. Nur wenn du nach Inkrafttreten der EGO eine höherwertige Stelle antrittst wird es zu einer stufengleichen Höhergruppierung kommen. Also werden alle die einfach nur aufgrund der neuen EGO zum 1.1.17 högerguppiert werden können schön besch..... :diablo:


    Hallo!


    Die Voraussetzungen sind lediglich so hoch, weil den entsprechenden Bewerbern und künftigen Auszubildenden im Anschluß an die zwei Jahre Ausbildung ja ein weitere Ausbildung bevorsteht! Die BF Hannover beabsichtigt die Auszubildenden nach Abschluss der RettAss Ausbildung in den Vorbereitungsdienst für den mittl. feuerwehrtechnischschen Dienst zu übernehmen! Soll sagen, man kann dann Feuerwehrbeamter werden, wenn man sich in den zwei Jahren RettAss Ausbildung bewährt hat.

    Zitat

    Original von kusti79


    Kann die Polizei in Hannover KTW nicht von Rollstuhlbus unterscheiden oder warum schreiben die im Polizeibericht explizit von "Krankentransportwagen" ?


    Ich nehme an, Du weisst das aus erster Hand ?


    Scheinbar kann die Polizei das wirklich nicht unterscheiden... Überall wo das "große rote Plus" drauf ist ist halt ein "Krankenwagen"....
    Richtig, meine Kenntnisse sind aus erster Hand!