Wofür steht denn CBRN?HSH
korrekter sogar CBRNE: http://de.wikipedia.org/wiki/ABC-Schutz
Ist halt der neue Fachbegriff dafür.
Was mich wundert ist nur, dass es dir dank deiner "Feuerwehrtechnische Ausbildung" nicht geläufig ist.
Wofür steht denn CBRN?HSH
korrekter sogar CBRNE: http://de.wikipedia.org/wiki/ABC-Schutz
Ist halt der neue Fachbegriff dafür.
Was mich wundert ist nur, dass es dir dank deiner "Feuerwehrtechnische Ausbildung" nicht geläufig ist.
die AG Pflege kann ... auch für RettAss... vorstellen
das ist noch nicht durch, nur eine Idee! mich mal selbst zitiert...
ich frage aber noch mal gerne nach
die einzigen die noch in der BRD so etwas vernünftig können sind die Berliner
http://www.berlin.de/sen/gesundheit/vorsorge/dekonberlin/
alle anderen hoffen bisher auf die Feuerwehr, denn die haben ja auch z.B. AB DEKON V (http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/v_dekon50.pdf)
staatlich anerkannten Fachpfleger bzw. Fachpflegerin für Anästhesiepflege auch für Rettungsassistenten
ich würde dazu mal den Kollegen der AG Schnittstelle anrufen, welcher Kontakt zur DGINA hat
die AG Pflege kann wenn ich es richtig im Kopf habe eine Fachweiterbildung (Dauer 720 Stunden) auch für RettAss vorstellen
Am besten gefällt mir folgende Aussage: "Für fachliche Fragen im Rettungsdienst muss man Notarzt oder Rettungsassistent sein."
Den Satz fand ich auch zum :rofl:
daher meine Mail
Guten Tag Frau Stiebig,
Ist der Fachpädagoge doch kein B.A Studium, an dem ein Master anschließen könnte? Mit wie vielen ECTS ist er bewertet?
13 oder 16 (Workload 1CP/25h bzw. 1CP/30h)?
Wer sind den bitte die Dozenten für den Lehrgang?
Ich hätte gerne eine Aufstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Ceejay
http://www.skverlag.de/s-k-ver…sdienst-der-malteser.html
wie steht´s mit Eurer Meinung zu den Kommentaren?
Sehr geehrte Herr ceejay,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse am Zertifikatslehrgang Fachpädagoge/Fachpädagogin im Gesundheitswesen.
Als Anlage erhalten Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Stiebig
06441/44597-258
da sag ich nun auch nix zu...
ja ich dachte vom Alter her passt es :pfeif: :lol: :hallo:
wenn kein Doc da ist, kann er auch nicht verurteilt werden...
Aber warum nur: unterlassener Hilfeleistung
An unsere Helden des Rechts: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht ?!
Hat denn die RLST falsch disponiert : "15 Meter hohen Dach gestürzt" ?!
Fragen über Fragen.
andere Mediziner machen es nach:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,714432,00.html
interessante Info, weiss wer weiteres?
ab 2011: Bachelorstudium für Rettungsassistenten in Essen
Eine gute Nachricht für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die nach einer beruflichen Perspektive suchen und sich auch persönlich weiterentwickeln möchten: Das Notfallpädagogische Institut kooperiert in Zukunft eng mit der Steinbeis-Hochschule Berlin und bietet ab 2011 einen neuen Bachelorstudiengang "Krisenprävention und Krisenmanagement" an.
Sozialwissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Aspekte der Gefahrenabwehr stehen dabei im Vordergrund. Absolventen des Studiengangs werden - je nach gewähltem Studienschwerpunkt - als Leiter einer Rettungswache bzw. eines Rettungsdienstes, für das Management von Großschadenslagen, für die vorbereitende Einsatzplanung, Aufgaben in der Notfallvorsorge oder als Dozent an Rettungsdienstschulen qualifiziert.
Mit Dr. phil. Harald Karutz und Dr. rer. medic. Herbert Hockauf wird die wissenschaftliche Leitung des berufsbegleitenden Studiengangs von zwei ausgewiesenen Experten übernommen. Als Lehrbeauftragte stehen erfahrene Führungskräfte aus dem Bereich des Katastrophenschutzes sowie verschiedener Berufsfeuerwehren, Notfallseelsorger, Notfallmediziner, Psychologen, Pädagogen und Sozialwissenschaftler bereit. Der Start der Lehrveranstaltungen ist für das Sommersemester 2011 vorgesehen, sämtliche Präsenzphasen finden im Steinbeis-Studienzentrum Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Essen statt. Weitere Informationen werden demnächst auf dieser Homepage veröffentlicht.
Akkreditierung auch verwehrt werden kann
siherlich kann diese auch verwehrt werden, wenn die FH/Uni ihren Pflichten nicht nachgekommen ist alleUnterlagen ordnungsgemäß vorzulegen
Akkreditierung
soweit ich das Systemverstanden habe bekommt immer der Studiengang diese, nicht die komplette Hochschule