Ich verstehe den Bürgermeister sehr gut, weil er ist verpflichtet wirtschaftlich mit den Mitteln der Gemeinde umzugehen. Hätte er also das Fahrzeug um 10.000 statt 12.500 € verwertet, so wäre der öffentlichen Hand ein "Schaden" von 2.500 € entstanden und soweit ich Deutschland noch kenne ist nicht die Gemeinde, sondern das Land für den Katastrophenschutz zuständig.
Das ist so nicht richtig. Für die Aufgaben des Katastrophenschutz und dessen Finanzierung sind-von Nuancen in 16 Bundesländern abgesehen- sowohl die Gebietskörperschaften, die Länder als auch der Bund zuständig. In RLP z.B. sind die Landkreise und kreisfreien Städte daher als „untere Katastrophenschutzbehörde“ bezeichnet und kümmern sich sehr wohl auch um Fahrzeugbeschaffungen und Erhaltung. In unterschiedlichen Modellen und in unterschiedlichem Ausmaß.
Auch ich bin dafür, das die öffentliche Hand wirtschaftlich(er) arbeitet und das HiOrgs jetzt nicht ständig der Hof gemacht werden muss, davon kann man aber in diesem Fall imhO nicht wirklich sprechen.