Beiträge von Dienstwagen

    Das ist doch alles ziemlich utopisch, also der Dänemarkvergleich. Ein Beispiel: In Essen gab es Anfang der 90er Jahre 14 Krankenhäuser. Eines wurde Mitte der 90er geschlossen, ein zweites Anfang der 2000er Jahre. Durch Fusionen, Übernahmen und Verbundbildungen gibt es in Essen nun nur noch fünf Krankenhäuser aber mit insgesamt zwölf Standorten. Ich kenne jetzt die Kliniklandschaft in Dänemark nicht, aber vielleicht hat irgendein Experte da auch Zahlen missinterpretiert. Anstelle der Anzahl der Kliniken, wäre die Bettenanzahl die interessantere Zahl. In Essen ist die Bettenanzahl im Vergleich zum Zeitpunkt vor den Schließungen nämlich nicht signifikant gesunken.


    Ansonsten ist das Grundproblem des deutschen Gesundheitswesens, dass die Beteiligten gezwungen sind Geld zu verdienen. So lange kein Umdenken stattfindet, dass Gesundheit nunmal Geld kostet bringen alle denkbaren Reformen exakt nichts.


    Ich stimme dir zu dass die reine Anzahl der Krankenhäuser, im Sinne der Zulassungen, nur bedingt aussagefähig ist, wobei auch bei den zunehmenden Krankenhausverbünden eine Konzentration und Zusammenlegung gleichartiger Abteilungen zu erwarten ist. Aber auch nach Betten liegen die Dänen weit unter unserem Niveau, laut Eurostat hatte Deutschland 2014 "starke" 822,8 KH-Betten je 100.000 Einwohner, während die Dänen mit 268,9 auskamen (Quelle:http://ec.europa.eu/eurostat/t…e&pcode=tps00046&plugin=1)! Auch wenn ich dazu auf die schnelle keine saubere Quelle/genaue Daten habe, die bekommen das u.a. mit einer deutlich geringeren durchschnittlichen Verweildauer und mutmaßlich mehr ambulanten Behandlungen hin.


    Es geht doch nicht nur um Geld. Sondern auch darum, wie es eingesetzt und was damit erreicht wird. Ich würde die Bettenzahlen so interpretieren, dass die Dänen einfach deutlich effizienter oder vielleicht auch gesünder sind. Weniger Krankenhäuser bedeuten für mich vor Allem einen Gewinn an Qualität durch Bündelung von Ressourcen und eine bessere Ausnutzung von Betten. Die müssen dadurch ja nicht unbedingt weniger werden als vorher. Darum geht es glaube ich auch gar nicht.

    Ein Paar Verbesserungsvorschläge von mir:


    Präklinik:


    - NEF könnten in der Zeit, wo keine Notfälle anliegen auch Hausbesuche machen, z. B. als Unterstützung für den KV-Dienst, als Triage von KT oder Notfällen ohne Sonderrechte und könnten in jedem Fall die richtige Versorgung einleiten (KH-Einweisung, Verweis an HA/ Facharzt, ggf. eigene Behandlung) und insbesondere Transporte ablehnen, die nicht erforderlich sind.


    - Notfallsanitäter sollten regelmäßig in Notaufnahme und Anästhesie tätig sein, um die Krankenhaus-Routinen aus der Ausbildung zu erhalten.


    - Telemetrie halte ich für sinnvoll, in vollem Umfang aber für vermutlich zu teuer. Angemessen wäre es, für die RTW-Besatzungen Callback-Ärzte vorzuhalten, die per Telefon beraten können.


    - jedes Mitglied auf einem Notfallrettungsmittel sollte intensiv im CRM ausgebildet und trainiert sein.


    - die Notfallrettung sollte in staatlicher Hand sein, als Folge dessen sollte es nur noch einen Leistungserbringer pro Landkreis geben.


    - Notärzte müssen sich definitiv gut mit Intubation, Narkose und Beatmung auskennen.


    - beim Eintreffen des NEF sollte der RTW-Führer wenigstens bei schwierigen Einsätzen die Teamführerposition einnehmen und damit den Überblick über die Situation behalten, Informationen bündeln, Aufgaben delegieren und in erforderlichem Maße dokumentieren (angelehnt an ACLS). Dadurch hat der Arzt einen Ansprechpartner für alle Informationen und kann sich auf medizinische Maßnahmen konzentrieren.



    Klinik:


    - den Thesen des Papiers schließe ich mich zu großen Teilen an. Weniger kleine KH, dafür mehr gute Maximalversorger


    - Bündelung medizinischer und pflegerischer Einrichtungen. An Krankenhäusern sollten normale Arztpraxen mit langen Öffnungszeiten liegen. So kann der Bürger wirklich nix mehr falsch machen, wenn er mit Bagatellen im Krankenhaus aufschlägt. Ebenso sollte es an jedem Krankenhaus ein Pflegeheim geben. Das vereinfacht die Versorgung der Bewohner erheblich und erspart alten ggf. kranken Menschen den anstrengenden Transport in einem muffigen KTW. Dialyseeinrichtungen sollte ebenfalls an Krankenhäusern liegen.

    Zur Diskussion bzgl. Anklage:
    Ich sehe das sehr positiv. Klar kann jedem von uns mal ein Fehler passieren. Schlechter Tag, Stress, was übersehen, was nicht gewusst usw. Alles möglich. Ich für meinen Teil und mit Sicherheit ein großer Teil der Mitleser arbeiten gewissenhaft und sorgfältig. Einige Kollegen bzw sogar komplette Organisationen tun das nicht. Das Beispiel aus Leverkusen lässt so etwas ja ein bisschen vermuten (ohne was unterstellen zu wollen). Ein System von Minimaltherapie, Transporte ablehnen, Patienten abwimmeln, wenig untersuchen, wenig Kompetenzen, schlechte Ausrüstung usw. bestätigt sich doch alleine dadurch, dass es immer wieder gut geht.


    Ich finde, dass schon viel schlechte Qualität durchgeht, ohne dass was passiert. Wenn sich das Berufsbild Rettungsdienst verbessern soll, dann sind solche Anklagen und ggf. Urteile kein falscher Weg. Schöner und nachhaltiger wäre natürlich wenn sich die Überzeugung zu einer guten Transport- und Versorgungsleistung ohne negativen Druck bei den Beteiligten durchsetzt. Ich sehe sowas für mich aber als Ansporn für meine Arbeit und den Mehraufwand den ich mir beim ausführlichen Untersuchen, Protokollieren und bei evtl. mehr unnötigen Transporten mache. Die Arbeitgeber sollten merken, dass Ausbildung kein verschenktes Geld ist, dass engagierte Führung und gute Arbeitsbedingungen sich auszahlen, dass das Qualitätsmanagementsystem richtig und wichtig ist, weil solchen Fehlern vorgebeugt wird.

    Wir verlassen jetzt aber wieder den konkreten Fall, in dem es darum geht das jemand aus unmut und ungedult den Disponeten so lange getriezt hat, das dieser, wohl wissend des Schwachsinns, keine Wahl hatte und ein sofort verfügbares primär Rettungsmittel geschickt hat. Dabei, ich kenne die Struktur dort nicht, möglicherweise die Versorgung in diesem Einsatzgebiet geschwächt hat und nun möchte der Verursacher sich auch noch um die Kosten drücken und konstroiert dafür ein Bohei um die Wichtigkeit seiner Person und das er nun alleinig den Rettungsdienst retten wird.

    In dem Landkreis fahren, wie in fast ganz S-H überwiegend MZF. Ahrensburg ist meine ich ganz gut bestückt, aber auch ganz gut unterwegs. Ich weiß nicht, ob die überhaupt KTW haben. Ich glaube nicht. Es gibt dort eine Mittagspause. Kann es sein, dass im Artikel was davon stand, dass es um die Mittagszeit war? Könnte sein, dass sie in der Zeit KTs ausgesetzt haben.


    Ich finde das Auftreten vom Arzt allerdings auch peinlich. Das ist soweit ich das herauslese Anspruchsdenken pur. Kann mir kaum vorstellen, dass er von dem RTW irgendetwas außer dem Fahren an sich gebraucht hat. Aber das läuft jetzt ein wenig auf Mutmaßungen hinaus.

    Ist Falck eine Aktiengesellschaft oder warum expandieren die so? Ich kann das Verhalten irgendwie nicht mit den ursprünglichen Unternehmensgrundsätzen vereinbaren. Die sind bis vor ein paar Jahren doch nicht grundlos so beliebt gewesen in Dänemark.

    Hi!
    Frage; MUSS ein AG (TVöD) ab Januar den NFS in P8 bezahlen? Oder können die sich rausreden,solang der Gesetzlich (RD-Gesetz der Länder) noch nicht gefordert ist?


    Grüße
    Dani

    Dabei frage ich mich mit welcher Motivation ein AG das tun sollte. Der Tarifvertrag ist für die Kostenträger bindend. Egal ob Budget oder Kostendeckung, das Geld gibt es wieder. Die Mehrkosten trägt also nicht der Betrieb oder sehe ich das falsch?
    Demnach wäre es sogar von Nachteil die Eingruppierung zu verweigern, denn wenn der AG dann zur Einführung eines entsprechenden RDG nicht das passende Personal hat, ist das sein Problem.

    Kommt hin. Zwei Beispiele, von denen ich weiß:



    DRK 2.200 - 3.000 Euro brutto (je nach Stufe)
    http://oeffentlicher-dienst.in…6&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5



    Öffentlicher Dienst (ab 1.1.2017) 2.300 - 3.000 Euro brutto (je nach Stufe)
    http://oeffentlicher-dienst.in…6&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5



    Öffentlicher Dienst als Notfallsanitäter (ebenfalls ab nächstem Jahr) 2.500 - 3.200 Euro brutto (je nach Stufe)
    http://oeffentlicher-dienst.in…6&stkl=1&r=0&zkf=&kk=15.5

    Habs mir auch gerade angeschaut. Ich fand es witzig, dass sie der Meinung sind, die Kostenträger würden die Probleme interessieren. Denen geht es doch nur darum den Preis niedrig zu halten. Wenn sie sowas konsequent fordern, dann müssen sie es auch bezahlen.
    Sowieso halte ich es für absoluten Wahnsinn, wo die Preise für KT liegen. Das kann mir doch keiner erzählen, dass man da ehrliches Geld verdienen kann. Zum Teil ist ja ein simples Taxi teurer! Ich habe von einem Fall gehört, wo eine Dialyse Patientin in die nächste Großstadt gefahren werden musste. Das passiert normalerweise mit dem Taxi, aber aufgrund einer Baustelle und massivem Stau hat sich die Fahrzeit gut verdoppelt. Mit der Folge, dass die Taxi-Unternehmer die Fahrt nicht mehr machen wollten. Was jetzt kommt ist klar -> ein KTW/ MZF des öffentlichen Rettungsdienstes muss die Tour übernehmen. Ohne Worte...

    Mein Betrieb (Niedersachsen) wird wohl keine großen Probleme mit der Umstellung haben. Meine Wissens nach sollen jedes Jahr zwei Azubis kommen und es werden immer zwei RA zur Schule geschickt. Mittlerweile sind so ziemlich alle Freiwilligen durch, die eine EP machen können. Die ersten mit dem Vollexamen sind auch schon durch.


    Von 57 Mitarbeitern sind 22 RA (3 davon nebenamtlich auf 450 Euro Basis), 14 NotSan (davon 3 nebenamtlich), 12 RS (davon 2 nebenamtlich) und 6 Azubis (davon 2 von der BW).


    Kann sich sehen lassen, denke ich.

    Auf diesen Fall gewendet: Die eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen ist entweder durch eine wie auch immer geartete "Delegation" zulässig, oder es liegen die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands vor - dann darf (und muss, weil Garant!) der Notfallsanitäter. Oder die eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen ist nicht zulässig - dann muss der Notfallsanitäter auch nicht und kann sich insbesondere nicht zur Rechtfertigung darauf berufen, er sei Garant.

    Also muss ein NotSan Heilkunde nur auf Delegation des Arztes ausüben oder aufgrund des rechtfertigenden Notstandes. Letzteres ist für mich noch etwas schwierig zu verstehen. Die Garantenstellung zwingt einen zwar nicht zur Anwendung der Heilkunde (ist auch richtig so), der rechtfertigende Notstand aber schon? Ich verstehe das so, dass unter den Vorraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes die sonst verbotene Heilkunde plötzlich erlaubt ist und wegen der Garantenstellung dann auch zwingend anzuwenden. Korrekt?


    Wie sieht das denn mit der Einwilligung des Patienten aus? Ich habe weder eine Delegation, noch einen rechtfertigenden Notstand, aber die Erlaubnis des Patienten - was darf oder muss ich dann tun?