Beiträge von Benutzername

    Umgekehrt sind das die Bereiche in denen der RettAss keine Zugänge legen darf (da der NA ja sonst weniger oder sogar nix abrechnen kann) und für jeden Kollaps der Arzt kommt.


    Da dürfte aber kein Zusammenhang bestehen. Die Pauschale von 90 Euro tags bei Kassenpatienten gibt es unahbhänig von den Maßnahmen. Bei Privatpatienten, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, kommt es tatsächlich auf jede Maßnahme an (wobei es keine Position für das Legen eines Zugangs gibt, sondern nur für die Applikation der Medikamente), aber da ist es egal, ob die Infusion vom Rettungsassistent oder vom Arzt angehängt wird. Das wird der hinzukommende Notarzt dann in der Regel problemlos abrechnen können.
    Aber dass Notärzte, die jeden Einsatz einzeln bezahlt bekommen eher für eine großzügige Auslegung der Notarztindikation sind, während pauschal bezahlte Notärzte mehr Freund von harten Indikationen sind, liegt auch irgendwie auf der Hand.
    Inwieweit sich die Leitstellen davon beeinflussen lassen, möchte ich nicht beurteilen.

    Ich habe von Kollegen aus Bayern auf einer Fortbildung gehört, dass dort in manchen Bereichen aufgrund der Pauschale darauf geachtet wird, dass die Gesamtzahl an NA-Einsätze hoch ist (jeder Zugang = NA-Anforderung) und gleichzeitig die Anzahl an NEF gering gehalten wird. Dadurch hat jeder NA immer eine hohe Einsatzfrequenz und entsprechende Vergütung.
    Ist da was dran?


    Zumindest ist in einem Bereich, in welchem der Notarzt nach Einsatzzahl bezahlt wird, nicht mit heftiger Gegenwehr oder Kritik von diesem zu rechnen, wenn eine Alarmierung oder Nachforderung nicht wirklich indiziert erscheint.

    Dass man in Parsberg 14 Euro nachts und 11 Euro tags pauschal pro Stunde bekommt, wundert mich. An einem meiner Standorte waren es 8 bzw. 4 Euro. Ich dachte, das wäre bayernweit gleich. Letztlich bestärkt mich der Bericht des Kollegen aber wieder in der Annahme, dass es in Bayern keinen echten Notarztmangel gibt, sondern nur eine mangelnde Bereitschaft der selbstständig tätigen Notärzte, zu den aktuellen Bedingungen zu arbeiten.
    Man muss sich auch dessen bewusst sein, dass sich der Verdienst aus der Einsatzzahl ergibt. Ein Notarzt, der tags eine 10 Stundenschicht mit 10 Einsätzen fährt, hat einen Bruttostundenlohn von 90 Euro + Bereitschaftspauschale. Ein Notarzt, der in solch einer Schicht einen Einsatz hat, kommt auf einen Bruttostundenlohn von 9 Euro + Bereitschaftspausale (in meinem Fall 4 Euro/h). Standorte mit einem hohen Einsatzaufkommen haben in Bayern keine Probleme, Notärzte zu finden. Möchte man als Notarzt an solch einem Standort mit hoher Einsatzfrequenz tätig werden, erhält man nach Aufnahme in eine Warteliste nicht selten erst nach mehreren Jahren die Zulassung (wenn überhaupt). An einem Standort mit geringer Einsatzzahl erhält man häufig innerhalb weniger Tage nach Antragstellung die Zulassung.
    Ich persönlich bin erst bereit, einen Notarztmangel in Bayern zu akzeptieren, wenn bei adäquatem Gehalt an einem Standort keine ausreichende Besetzung mehr möglich ist.

    Wenn das doch alles so wüst und unrentabel ist, warum stellt er nicht einfach den Tod fest, füllt er dann die gelbe vorläufige Todesbescheinigung (BaWü) aus, informiert den KV-Dienst oder die Kripo und ist fertig, so ganz ohne VERANTWORTUNG???
    Ich konnte leider noch keinen Blick in die Umschläge werfen um welchen Betrag es sich dabei handelt. Mal ganz abgesehen von der Zeit, in der das NEF während der verantwortungsvollen, umfassenden Leichenschau gebunden ist! :applaus:


    Zitat

    Was ich nicht mag sind "Spezialisten", die das System zu ihren Gunsten doppelt ausnutzen.


    Ich verstehe leider nicht ganz dein Problem. Du schriebst, dass noch eine Ziffer der GOÄ hinzu kommt. Das ist die Ziffer 100. Die Gebührenordnung für Ärzte findest du kostenlos online. Z.B. hier zum Nachlesen. In Baden-Württemberg gibt es, wie ich schon schrieb, soweit mir bekannt, eine Pauschale für die Leichenschau durch den Notarzt. Zumindest habe ich das so aus einem Gespräch mit einem befreundeten Kollegen in Erinnerung. Die Pauschale liegt wohl im oberen zweistelligen Bereich. Diese Aussage aber unter Vorbehalt.
    Ich verstehe leider auch nicht, was du mit "das System [...] doppelt ausnutzen" meinst. Soll die Leichenschau kostenlos erbracht werden?
    Der Notarzt wird im Normalfall gerufen, wenn davon ausgegangen wird, dass ein Patient noch lebt. Bis zur Feststellung des Todes übernimmt daher die Krankenkasse die Kosten. Mit dem Tod endet die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Alle Leistungen danach trägt der Verstorbene und damit die Hinterbliebenen/Erben. Darunter fällt die Leichenschau. Und wenn es der Notarzt nicht macht, dann führt diese ein anderer Arzt durch. Die Angehörigen werden so oder so eine Rechnung bekommen. Letztlich versteh ich nicht, worauf du hinaus willst.

    Es sei denn, der NA ist Niedergelassener und hat Eurozeichen in den Augen ob der Leichenschaugebühr!!!
    Wir haben da ein paar Spezis mit fertigem Briefumschlag für den Bestatter in der Tasche. Da kommt dann noch schnell die GOÄ Ziffer zur NA-Pauschale.


    Ja, und zwar die GOÄ Ziffer 100: 14,57 Euro für die Durchführung der Leichenschau.
    Ohne Begründung kann dieser Betrag um den 2,3 fachen Satz gesteigert werden. Dann bekommt der Kollege mit den Eurozeichen in den Augen 33,51 Euro. Liegen erschwerende Umstände vor, z.B. beginnende Verwesung, Leistung in der Nacht, etc., kann der Arzt mit dieser Begründung den 3,5 fachen Satz verlangen: 51 Euro.
    Zudem kann theoretisch noch Wegegeld nach §8 der Gebührenordnung berechnet werden, dieses beläuft sich je nach Entfernung und Uhrzeit zwischen 3,58 und 25,56 Euro. Da der Notarzt in der Regel aber nicht explizit zu einer Leichenschau gerufen wird, sondern man von einem noch zu rettenden Patienten ausging, sind diese Kosten in den Gebühren, die mit der Krankenkasse verrechnet werden bereits abgegolten und können nicht nochmals berechnet werden.
    Nicht zu vergessen ist, dass der Arzt die obigen Gebühren noch zu versteuern hat.
    Als Gegenleistung für das viele Geld trägt er lediglich die Verantwortung für die Leichenschau.

    Dann habe ich als Angehöriger aber auch das Anrecht auf eine ordentliche Leichenschau mit Entkleidung, Inspektion aller Körperhöhlen und allem was dazu gehört und nicht eben den Zettel ausgestellt ums Abrechnen zu können. Meines Wissens nach muss man die Leichenschau doch sogar selbst zahlen oder nicht ?


    Eine Leichenschau sollte korrekt durchgeführt werden, egal wer sie durchführt. In Bayern rechnen die Ärzte die Leichenschau nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Diese wird den Hinterbliebenen/ Erben in Rechnung gestellt. Wenn der Notarzt die Todesbescheinigung ausfüllt, sollte dies eigentlich kostengünstiger sein, als wenn z.B. der Hausarzt hinzugerufen wird. Ansonsten kommen neben den Kosten für die Durchführung der Leichenschau noch die Kosten für die Anfahrt des Leichenbeschauers und die Kosten für die vorläufige Todesbescheinigung des Notarztes hinzu.


    Leider gibt es davon immernoch zu wenige. CA einer Internistischen Klinik im Gespräch zu einem Freund von mir: "Neuerdings kommen immer mehr, die beim Marburger Bund sind und dann um 6 nach Hause wollen. So jemanden kann ich hier nicht brauchen." Und solche Leute wundern sich dann, dass die "high potentials" nicht bei ihnen in der Uniklinik anfangen wollen...


    Für mich kommt es immer darauf an, was die Gegenleistung ist. Wenn überdurchschnittliches Engagement, auch über die regulären Arbeitszeiten hinaus, mit einer überdurchschnittlichen Ausbildung zurück bezahlt wird, wäre für mich das durchaus eine erstrebenswerte Stelle. Wenn man angenehme Arbeitszeiten hat, dafür aber eine verlängerte Ausbildungszeit zum Facharzt in Kauf nehmen muss und dann auch nur auf dem Papier ein Facharzt ist, ohne wirklich gut ausgebildet worden zu sein, dann hat man später doch viele Nachteile. Realität ist aber leider häufig, dass ein hohes Engagement ohne eine adäquate Gegenleistung erfordert wird.

    Wenn ich das BayRDG korrekt interpretiere rechnen dort die Notärzte selbst nach GOÄ ab? Mir schwirrt im Hinterkopf, das an anderer Stelle bereits einmal gelesen zu haben. Wie funktioniert die Abrechnung dort überhaupt?


    Kassenpatienten rechnen die Notärzte über die KVB ab. Für einen Einsatz tags mit einer Dauer bis 75 Minuten gibt es pauschal ca. 90 Euro, egal ob Polytraumamaximalversorgung oder im RTW kurz die Hand geschüttelt. Privatpatienten bekommen vom Notarzt eine Rechnung nach GOÄ.

    Wie gesagt, Hochrisikodiagnose (tolles Wort ;-) ) -egal wer sie stellt...

    Wer zuerst feststellt, dass der Patient atmet und dann trotzdem seinen Tod diagnostiziert, der musste keine "Hochrisikodiagnose" stellen sondern es handelt sich um eine nicht begründbare Fehldiagnose.


    Zitat

    Ich finde es nur sehr gut, dass es in dem Bereich dort eben nicht
    vertuscht/unter den Boden gekehrt wird wie ich es sonst in der BRD
    erlebt habe, sondern untersucht und v.a. ggf die
    Ausbildungsrichtlinien/Arbeitsanweisungen umgestellt werden um einen
    weiteren solchen Fall vorzubeugen.

    Es ist natürlich schwer, etwas zu vertuschen, was überall in der Presse steht. Daher finde ich es sehr gewagt, daraus zu schlussfolgern, dass in Australien alle Fehler transparent gemacht werden während in Deutschland alles unter den Teppich gekehrt wird.


    Ich bekomme gerade ein ganz schlechtes Gewissen da ich in der letzten Schicht eine Patientin ohne Provider-Zertifikat eines entsprechenden PHTLS-, ITLS- oder TraumaManagement-Kurses mit gesundem Menschenverstand nach der aktuellen S3-Leitlinie Polytrauma versorgt habe - Und das initial ohne Notarzt. Ich weiß nicht wie ich das geschafft habe.


    :ironie:


    Das frag ich mich auch. Daher solltest du bei der nächsten Übergabe nicht mehr wie immer sagen "Der Patiet war allzeit wach, ansprechbar und orientiert sowie hämodynamisch und kardiopulmonal stabil" sondern "Der Patient hat kein A,B,C und D-Problem". Du wirst dann verwundert feststellen, dass es dem Patienten gleich viel besser geht und der übernehmende Arzt begeistert eine Rakete abfeuert.

    Halt. Ich glaube, das ist ein Grenzfall. Der ist nur so lange Mitglied, wie er noch am Leben ist oder im Sterben liegt. Wie das bei einer Reanimation ist, da bin ich mir jetzt nicht sicher. So hab ich es zumindest mal in nem Nachtdienst erklärt gekriegt.

    Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet mit dem Tod.
    Ansonsten kann ich keine §§§ zitieren, nur aus der Praxis als selbstliquidierender Notarzt berichten. Die Krankenkasse zahlt, solange der Einsatz der Rettung dient und noch nicht der Tod festgestellt wurde.
    Beispiel 1: Patient verstirbt, wird nach einem Tag von den Angehörigen leblos aufgefunden, ein Notruf wird abgesetzt und der Notarzt wird zur Rettung einer leblosen Person angefordert. Notarzt stellt sichere Todeszeichen fest und verzichtet auf weitere Maßnahmen. Krankenkasse zahlt. Notarzt führt im Anschluß Leichenschau durch, Krankenkasse zahlt diese nicht. 1. Rechnung geht an die Krankenkassen, zweite Rechnung an die Hinterbliebenen.
    Beispiel 2: Notarzt wird zum Patienten gerufen und stellt nach erfolgloser Reanimation den Tod fest und stellt eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Notarzt verständigt ärztlichen Notdienst/Hausarzt zur Leichenschau. Notarzteinsatz bezahlt die Krankenkasse, vorläufige Todesbescheinigung und den zweiten Arzt (Leichenschau) die Hinterbliebenen.

    Du sagtest, dass es obsolet sei, die betroffenen Notärzte (und das sind die Nicht-Klinikärzte) aufzufordern, ihre weitere Mitwirkung im Rettungsdienst von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen. Das kann ich nicht nachvollziehen. Diese können nicht zwangsverpflichtet werden.
    Dass die Kliniken dann verpflichtet werden, diese Notarztdienste zu besetzen, ist eine andere Sache. Und da die Kliniknotärzte zum einen teurer sind und zum anderen wohl auch die Vergütung für die Notarztdienste der Kliniken neu verhandelt wird und hier sicher dann auch eine Mehrbelastung durch Wegfall der Nicht-Klinikärzte angeführt werden wird, wird das wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Krankenkassen sein.

    Da laut Rettungsdienstgesetz von Baden Wrttemberg die Kliniken zur Mitwirkung am Notarztdienst verplichtet sind, drften die dort beschftigten rzte mit Sicherheit im Wege des Direktionsrechtes arbeitsrechtlich verpflichtet sein. Somit ist dieser Spruch eigentlich obsolet. :hmm:

    Soweit ich das als nicht Betroffener auf die Schnelle verstehe, geht es hier ja gerade nicht um die Krankenhausnotärzte. Weiterhin scheint aber auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft die für Krankenhausärzte geltende Vergütungsregelung gekündigt zu haben.


    http://www.aerztekammer-bw.de/…tungsdienst/merkblatt.pdf

    Die Logik musst du mir erklären. Die Arbeitsplatzzahl ist doch unabhängig davon, wer wo unterkommt? Wenn es beim BRK 20% mehr Arbeitsplätze gibt, gibt es insgesamt mehr Arbeitsplätze...

    Das BRK schafft eine neue Stelle, der Angestellte aus der Schreinerei wechselt zum BRK, die Schreinerei kann die freigewordene Stelle nicht besetzten. Somit gibt es zwar einen neuen Mitarbeiter beim BRK aber keinen neuen Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt. Das ist teilweise mein Eindruck aus der bayerischen Provinz. Ein neuer Arbeitsplatz bedeutet daher nicht zwangsläufig einen neuen Sozialversicherten.