Umgekehrt sind das die Bereiche in denen der RettAss keine Zugänge legen darf (da der NA ja sonst weniger oder sogar nix abrechnen kann) und für jeden Kollaps der Arzt kommt.
Da dürfte aber kein Zusammenhang bestehen. Die Pauschale von 90 Euro tags bei Kassenpatienten gibt es unahbhänig von den Maßnahmen. Bei Privatpatienten, die nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, kommt es tatsächlich auf jede Maßnahme an (wobei es keine Position für das Legen eines Zugangs gibt, sondern nur für die Applikation der Medikamente), aber da ist es egal, ob die Infusion vom Rettungsassistent oder vom Arzt angehängt wird. Das wird der hinzukommende Notarzt dann in der Regel problemlos abrechnen können.
Aber dass Notärzte, die jeden Einsatz einzeln bezahlt bekommen eher für eine großzügige Auslegung der Notarztindikation sind, während pauschal bezahlte Notärzte mehr Freund von harten Indikationen sind, liegt auch irgendwie auf der Hand.
Inwieweit sich die Leitstellen davon beeinflussen lassen, möchte ich nicht beurteilen.