Nur zum klarstellen, egal ob nach SAA oder 2a, wenn du entscheidest, ein Medikament zu geben, ist das eigenverantwortlich.
Beiträge von Karsten Wiese
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Was mich persönlich erschreckt hat, war die Aussage, das gezielt Einheiten des Sanitätsdienste angegriffen wurden und Russland gezielt Krankenkraftwagen angreift.
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Mit vielen Ausrufezeichen wird jede Aussage besser, ist so ähnlich wie Käse.
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Jepp, falscher Thread
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War mir noch eingefallen ist.
Nach dem OLG Urteil hab es den Fall schon mal in der Presse, da wurde aber nicht erwähnt, dass e sich um Springerdienste handelt oder das es dazu eine BV gibt.
Da hat es sich so gelesen, als wären reguläre Dienste kurzfristig geändert worden.
Dabei finde ich die Zusatzinfos außerordentlich wichtig.
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Es gab eine Untersuchung, bei der die Fähigkeiten zur Hilfe untersucht wurden.
Eine Differenzierung war, ob regelmäßig Krankenhausserien geschaut wurden.
Wenig überraschend schnitten die Teilnehmer schlecht an, die regelmäßig diese Serien schauen.
Ein Ansatzpunkt könnte sein, dass in diesen Serien alles annähernd korrekt dargestellt wird.
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Ich habe 9 Jahre bei einer HiOrg die Breitenausbildung geleitet.
Und war dementsprechend häufig auf Fortbildungen für Ausbilder.
Da standen einen regelmäßig die Haare zu Berge, was für ein Quatsch erzählt wurde.
Auf der anderen Seite gab es einen kontinuierlichen Prozess, die Theorie zu kürzen, die Praxis zu vereinfachen und die komplizierten Regeln zu vereinfachen.
Als ich mit Erste Hilfe angefangen habe, wurde noch zwischen AP und MI unterschieden Inclusive Pathologie.
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Wir könnten mit unseren 50 Schülern im aktuellen Jahrgang jetzt sofort noch zwei Vollzeitkräfte einstellen, aber der Markt ist sehr überschaubar.
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Am Besten noch vor den Augen der Führerscheinstelle, oder?
Habe ich tatsächlich für den LKW Führerschein so gemacht.
Kopie vom RS und Original dabei.
Kopie vom Ausbilder Schein und Original dabei.
Und zur Sicherheit eine blanko Bescheinigung.
Wurde dann die blanko Bescheinigung.
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Eine Frage zu SmeD.
Als Ergebnis stand im Artikel dringend, 24h oder 48h.
Ist das dringend noch näher definiert? Denn das ist es ja, was die klinischen Einschätzungssysteme machen.
Ein Kritikpunkt war ja, das auch die Patienten, die mit dem Rettungsdienst kommen, triagiert werden müssen. Das finde ich richtig.
Letztlich ist das Ergebnis eines Algorithmus nicht per se gut oder schlecht, sondern von der Qualität des Algorithmus und den Fähigkeiten des Nutzers abhängig (insbesondere, wann abgewichen werden muss).
Und zum NotSan, der in der Klinik triagieren, aber nicht Patienten Zuhause lassen darf.
In der Klinik wird nur entschieden, wie lange die zulässige Wartezeit bis zum Arztkontakt ist. Es gibt keine Option, Patienten ohne Arztkontakt weg zu schicken.
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In so ziemlich jedem TV muss eine Nebentätigkeit angezeigt werden. Und auch wenn keine Genehmigung erteilt werden muss, kann dennoch begründet die Nebentätigkeit untersagt werden.
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Frage in die Runde.
Sitzt der Notarzt auf der Wache?
Steht das NEF am Krankenhaus?
NEF an der Wache und Notarzt muss noch am Krankenhaus abgeholt werden?
Ich dachte irgendwie, das Modell 1 mittlerweile vorherrscht, scheint aber nicht der Fall zu sein.
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Ich habe gerade mal in der Bestückungsliste unserer NEF nachgeschaut.
Ich kann ein 11er Skalpell und einen Bolzenschneider anbieten, ggf. noch ein Brecheisen.
Und mehrere Tourniquet.
Auf der anderen Seite ist der Maximalversorger nicht weit weg, also im Zweifel ähnliche Nummer. Ein Fahrzeug der Werkfeuerwehr der Uniklinik bringt das Team mit Material zur Einsatzstelle.
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Noch ein Hinweis zum gesund Bonus.
Alles, was nicht an Einzelpersonen gezahlt wurde, geht in einen Topf und wird Ende des Jahres an alle Mitarbeiter ausgezahlt.
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Weil es ein i.v.-Medikament ist, ganz einfach. Lasst und die Medikamente doch grundsätzlich mal so geben wie sie gedacht sind. Diese ganzen Nummern haben mMn doch fast immer zwei Gründe:
Entweder man will etwas trotzdem irgendwie dem nicht-ärztlichen Personal ermöglichen und versucht Schlupflöcher zu finden (Bsp. Nalbuphin; soweit mir bekannt ist es für den Laien bei Krebspatienten entwickelt worden) oder man will coole neue Sachen ausprobieren (Bsp. Midazolam Nasal; Wozu? Das Zeug brennt, ist nicht gut für die Nasenschleimhaut, extrem begrenzt in der Menge die man applizieren kann und mitnichten einfacher als Buccolam).
Mit der Änderung des BtMG sind doch jetzt eigentlich alle rechtlichen Schranken beiseite geschafft worden, oder? Also liegt es doch jetzt eigentlich nur am Zutrauen. Und da kann ich nur sagen: dann mal los!
Wenn ich dann von einer Region höre, die Ketanest-S in 100ml NaCl geben sollen und dann in den Patienten rein laufen lassen sollen bis Analgesie erreicht wird mir leider doch recht schwindelig. Oder Vomex in 500ml Ringer.
Versteh mich nicht falsch, es ist gutes, probates Wissen was wir haben müssen um in expliziten Ausnahmefällen hier vielleicht doch noch einen Pfeil im Köcher zu haben; Stichwort: Kleinkinder. Aber es sollten Ausnahmefälle sein.Falsch, schau mal in die Fachinfo, es ist für mehr als i.v. zugelassen.
Und diese Denkweise führt letztlich zu einem Fixierungsfehler, nämlich, ich brauche immer erstmal einen i.v. Zugang.
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Hoffentlich nicht.
Insbesondere vernebeln hat eine extrem geringe Rate an Nebenwirkungen bei einer durchschnittlichen Reduzierung der NRS um 4. Warum also konkret hoffentlich nicht?
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hat eigentlich irgend ein Rettungsdienst in Deutschland noch "Normal" Ketamin und nicht Esketamin in der Bevorratung?
Ich weiß, dass der Kreis Dormagen mit normalen Ketamin arbeitet.
Noch etwas anderes zu Ketamin. Die Rate an Nebenwirkungen ist ja auch davon abhängig, ob ich es i.v., nasal, i.m. oder vernebelt gebe.
Nutzen es alle i.v. oder sind irgendwo auch andere Applikationsformen vorgesehen?
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Ich weiß, das es zumindest bei MTS die Bestrebung gibt, die Möglichkeit zum Verweis an die niedergelassenen Ärzte zu etablieren.
Aber der Aufwand dazu ist Recht groß, denn zunächst müssen Indikatoren gefunden werden. Und dann müssen die Validiert werden.
Da ist realistisch von der Idee bis zur Etablierung mit einigen Jahren zu rechnen.
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Die Triage nach MTS (ESI kenne ich nicht) ist letztlich nur eine Einschätzung, wie viel Zeit bis zum Arztkontakt in der Notaufnahme vergehen darf.
Aktuell sieht das System nicht vor, dass das Ergebnis lautet, das jemand nicht in der Notaufnahme gesehen wird, sondern sich an seinen Hausarzt wenden soll.
Weg schicken wegen Unsinn darf dann nur der Arzt.
Daher hilft das jetzt auch nicht im Rettungsdienst bei der Mitnahmeverweigerung.