Beiträge von Karsten Wiese

    Ich weiß nicht, wo dein Verständnissproblem ist. Wenn ich von Patientenversorgung rede, dann zB bei einer ICB den Urapidil Perfusor fertig machen oder ähnliche Dinge, die Menschen vor schweren Schäden bewahren. Und ein RTW, der ohne Anmeldung kommt, hat nichts zeitkritisches (sonst hätte er sich angemeldet). Und wenn es Patienten extrem schlecht geht, kann sich die RTW Besatzung entscheiden, was sie macht, genau wie ich. Und die meisten entscheiden sich für das helfen und nicht für das rummotzen. By the way, ich bin keine Pflegekraft, ich bin Notfallsanitäter.

    Und noch eine Ergänzung, die RTW, die in so eine Situation reinkommen, sehen ja, was los ist. IdR bieten die ihre Hilfe an statt zu meckern. Und das nehme ich dann auch gerne an und lasse die auch Perfusoren oä für mich fertig machen. Beschwert hat sich (leider) erst einer. Wie versuchen bei der Verwaltung eine 2er Besetzung durchzusetzen, wenn nur die Hälfte der RTW, die eine Beschwerde angekündigt haben, diese auch durchziehen würden, wären unsere Chancen auf eine 2er Besetzung besser. Und ich rede hier vom Neurologischen Notfallzentrum der Uni Bonn.

    Erstens kannst du sicher sein, dass eine Anmeldung der Notaufnahme durch meinen Oberarzt abgesegnet wurde, insofern ist da eine Info an diesen überflüssig. Und die Wartezeit ergibt sich schlichtweg daraus, wann es möglich ist, den Patienten zu übernehmen. Ob das dann 10 Minuten sind oder 30, ist mir persönlich egal, ich arbeite, so schnell ich kann. Da kann dann auch der ÄLRD bei meinen Oberarzt anrufen, dass hat nicht die geringste Auswirkung. Und auch eine RTW Besatzung, die sich darüber aufregt, interessiert mich soviel wie der sprichwörtliche Sack Reis. Ich werde keinen Schockraum verlassen, um den Patienten eines RTW zu übernehmen. Der wartet oder fährt weiter, seine Entscheidung. Ob da jetzt ein Rumpelstilzchen rumwütet, ist nicht von Belang.

    Nehmen wir mal die Notaufnahme, in der ich arbeite und nehmen eine Situation an, in der diese abgemeldet wird. Eine examinierte Kraft vor Ort und idR auch nur die eine, das heißt, mehr sind nicht da. Jetzt stehe ich in Schockraum und habe zusätzlich ganz noch 8 Patienten, davon 3x Stroke, bei einem läuft noch die Lyse. Wenn ich aus dem Schockraum wieder rauskomme, muss ich auch genau diesen Patienten noch weiter versorgen, bis die stationäre Übernahme erfolgt. Da ist dann der Patient, der jetzt mit einem RTW kommt, ganz hinten dran, denn dieser Patient hat eine Betreuung, nämlich den RTW. Also übernehme ich den Patienten, wenn ich ihn versorgen kann, völlig unabhängig von technischen Geräten. Und das dauert so lange, wie ich es für richtig halte.
    Eine Versorgungskapazität ist nicht nur von CT oä Dingen abhängig, sondern schlichtweg auch vom Verhältnis von Patienten und ihrer Versorgungsintensität zur Anzahl der Mitarbeiter in der ZNA. Und die Vorstellung, dass man erzwingen könnte, dass jetzt noch ein Patient mehr versiegt wird, ist einfach absurd, denn dabei wird dieser Patient gefährdet und die, die schon da sind. Deshalb können wir gegenüber der Leitstellen Bonn und Rhein Sieg Kreis gegenüber auch die gesamte Notaufnahme als Versorgungskapazität anmelden.

    Wir sind bei uns in der Notaufnahme recht restriktiv, was den KTW zur Heimfahrt angeht. Da wird bedeutend öfter ein Taxi gerufen. Das wird mit Sicherheit von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr unterschiedlich gehandhabt und manche nutzen bestimmt auch immer den KTW, was falsch ist. Aber letzten Endes bleibt es dabei, wenn der Patient nach ambulanter Behandlung entlassen werden kann, wird er entlassen, auch nachts um 3 Uhr.
    Zur Abmeldung in NRW, man kann die Aufnahmekapazität abmelden (zB Innere oder Neuro oder was auch immer) oder die Versorgungskapazität (bei uns entweder das Interdisziplinaere oder das Neurologische Notfallzentrum), dann ist keine Versorgung mehr möglich. Wird das von einem RTW ignoriert, habe ich auch kein Problem, den solange auf dem Gang warten zu lassen, bis der Patient versorgt werden kann (was dann auch gerne mal 30 Minuten Wartezeit für den RTW bedeutet).

    Woraus begründet sich dieser Anspruch?
    Wäre es nicht im Grunde die Aufgabe eines Pflegeheimbetreibers adäquate Rücktransportkapazitäten vorzuhalten? Immerhin werden die Bewohner von A-Z hier betreut, analog der pflegebedürftigen Oma in der Familie, da wäre es sicher doch nur sinnvoll auch eine entsprechende Komponente vorzuhalten, wie in den meisten Familien eben auch.
    Das gilt dann ebenso für den Hintransport in entsprechende Einrichtungen der Gesundheitsversorgung. Ein abgerissener Urinkatheder z.B. entspricht ja nicht den Kriterien eines akut lebensbedrohlichen Notfalls.


    Nein, es ist nicht die Aufgabe des Heimbetreibers, Transportkomponenten vorzuhalten. Die gibt es schon in Form des Rettungsdienstes und von Taxen bzw. Liegendtaxi. Und der Patient kriegt das, worauf er ein Anrecht hat.
    Ein anderes Thema ist, ob es immer ein KTW sein muss.
    Aber wenn der KTW indiziert ist, wird er bestellt. Ob mit dir Leitstelle dann einen RTW schickt, weil es nachts keinen KTW gibt, ist nicht mein Problem.

    Notaufnahmen sind keine Bettenführende Station, also gibt es zB auch kein Essen für die Patienten, da kann so eine Nacht ganz schön lang werden (und der morgen erst). Davon abgesehen, wenn der Patient fertig versorgt ist, kann er nach Hause. Und wenn dafür ein Taxi reicht, macht es das Taxi oder je nachdem auch mal ein KTW. Die Bagatellen sind überall ein Problem, die sind ja nichts spezifisches für Hessen.

    Wo finden sich denn angestellt NotSan im TV L in EG 8? Ich diskutiere mit meiner Verwaltung (Uniklinik) schon länger erfolglos.

    Mal was anderes: Es gibt ja das Triage-Entgelt für Kliniken die ärztlich sichten lassen und dann den Patienten abweisen.


    Kennt jemand eine Klinik die das nutzt? Wenn ja wie erfolgreich?


    Auch in der pflegerischen Sichtung besteht diese Möglichkeit für den erstbehandelnden Arzt. Macht bei uns aber niemand



    Warum? Der Arbeitsaufwand, der bis dahin gelaufen ist steht schon in keinem Verhältnis zu Entgeld, dazu dann noch die zu erwartenden Diskussionen mit dem Patienten, das macht es in der Summe einfach uninteressant

    Irgendwie lustig. Der Rettungsdienst der Stadt Bonn und die Uniklinik Bonn nutzten früher dafür einen normalen RTW aus dem Dienst und jetzt einen der beiden RTW mit stryker powerload. Dort wurden die Bodenschienen so angepasst, dass die neue Halterung für die ECMO dort arretiert werden kann. Sollte ein RTW mit normaler Stryker Trage werden, gibt es noch das alte Rac.
    Dann war halt der RTW im Schnitt 4-6 Stunden weg.


    Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk

    In allen drei Stufen soll gelten, dass Fachärzte für Innere Medizin, für Chirurgie und Anästhesie innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen.


    Komme es zum Facharztstatus, würden zudem die Ärzte in Weiterbildung aus der Notfallversorgung verschwinden, weil die Betreiber die Schichten nicht doppelt besetzen würden.


    Für mich heißt erreichbar nicht, dass auch tatsächlich jeder Patient in der Notaufnahme von einem Facharzt versorgt werden muss, sondern nur, dass binnen 30 Minuten einer erreichbar sein muss. Das könnte also auch der Oberarzt sein, der, wenn er nah genug an der Klinik wohnt, das auch in Bereitschaft von zuhause machen könnte.


    Gesendet von meinem BLN-L21 mit Tapatalk

    Zitat

    Nicht ganz richtig, da in NRW laut Rettungsdienst - Gesetz solche Fehlfahrten umgelegt werden dürfen in den Transportgebühren. Damit ist in NRW die private Abrechnung von RTW und NEF quasi nicht mehr möglich und die Allgemeinheit zahlt. Schlauer wäre es von den ärztlichen Kollegen daher eher einen KTW zu verordnen, denn der kann privat in Rechnung gestellt werden.

    Es handelt sich nicht um eine Fehlfahrt. Fehlfahrt = kein Patiententransport.
    Da ein Transport stattgefunden hat, handelt es sich um eine privat zu begleichende Rechnung.


    Gesendet von meinem LG-K220 mit Tapatalk