Beiträge von felix@112

    Nils:
    Breitet man den Deckmantel des Ehrenamtes und/ oder der Aufwandsentschädigung
    darüber, lässt das wieder ganz andere Möglichkeiten zu.


    Ich finde die aufgezeigten Stundenlöhne aber auch relativ bitter.
    Ich habe während meiner Teilzeittätigkeit immer zwischen 10,80 Euro
    und 11,50 Euro pro Stunde verdient. Dieses Gehalt fand ich, insbesondere
    unter den geringen Abgaben als Student, sehr angemessen.


    Gruss Felix

    Wenigstens das Problem hat man in Österreich nicht, wenn ich als RS oder NFS zu einem Patienten komme muß ich reanimieren :dash: Ein Problem habe ich dann wenn eindeutige Todeszeichen vorliegen, wie nicht wegdrückbare Leichenflecke, Rigor usw. dem Gesetz nach müßte ich die Person aus dem Bett ziehen und die REA durchführen, [...]



    Des weiteren bin ich zwar von dem ursprünglichen Fall abgewichen, würde aber auch in Deutschland so handeln wo keine eindeutigen Todeszeichen und auch keine Patientenverfügung wird reanimiert, damit bin ich zumindest juristisch abgesichert. Als Arzt würde ich aber auch nicht wesentlich anders entscheiden, da wir Studium auch ständig mit dem juristischen Aspekt konfrontiert werden.


    Irgendwie widersprichst du dir. Findest du es jetzt sinnvoll oder nicht, beim Fehlen von sicheren Todeszeichen Reanimationsmassnahmen einzuleiten?
    Zur Patientenverfügung hat oepfae schon was geschrieben. Insbesondere im Rettungs- und Notarztdienst kann sie aus verschiedenen Gründen nur bedingt
    Berücksichtigung finden. Des weiteren sei doch nicht so resolut, was deine (zukünftigen) Entscheidungen angeht. Theorie und Praxis sind zwei paar Schuhe.
    Ich persönlich behalte mir das Recht vor, auch beim Fehlen sicherer Todeszeichen, gegebenenfalls auf Reanimationsmassnahmen zu verzichten.



    [...]da nach österreichischem Recht selbst ein vollapprobierter Arzt nicht den Tod feststellen darf, sondern dies nur "vorläufig" durchführt.[...]


    Zu drei ist fix zu sagen ein Arzt mit Jus practicandi (also Facharzt oder AFA mit drei Jahren Turnus) kann nach österreichischen Recht nur einen Behandlungsschein ausstellen es sei denn er ist Destrikts oder Sprengelarzt, weil der Totenschein ein die Sterbeurkunde begründendes Dokument ist und somit als hoheitliche Aufgabe gesehen wird, wobei sich die Landessanitätsgesetze unterscheiden, da man sich den Sprengelarzt, welcher ca. 2000 Euro im Monat zusätzlich erhält, sparen möchte.


    Und trotzdem darf und muss der vor Ort anwesende Arzt den Tod feststellen. ;)


    Gruss Felix

    @hk- um:


    Du vermischst hier zwar gerade gehörig verschiedene Fakten,
    jedoch ist die von dir angesprochene Regelung der Leichenschau nicht die
    Schlechteste....


    1. Auch deutsche Rettungsassistenten sind beim Fehlen sicherer Todeszeichen
    in aller Regel angehalten, Reanimationsmassnahmen einzuleiten.


    2. Reanimationsbemühungen beim Vorliegen von sicheren Todeszeichen
    sind Unsinn, und ich glaube dir auch nicht, dass du "von Gesetz wegen" dazu
    verpflichtet bist. Kannst du das belegen?


    3. Selbstverständlich darf auch nach österreichischem Recht ein vollapprobierter Arzt
    (zur Kenntnis: in AT sind erst Fachärzte vollapprobiert und daher nehmen m. W. nach auch
    nur Fachärzte am Notarztdienst teil) den Tod feststellen. Was er nicht tut, ist die Leichenschau
    durchführen und die entgültige Todesbescheinigung ausstellen. Und diese Praxis ist sehr sinnvoll,
    denn immer wieder wird aufgezeigt, dass deutsche Haus- und Notärzte mangelhafte Leichenschauen
    durchführen und so Straftaten und andere (natürliche) Todesursachen unentdeckt bleiben.

    Gibts bei den Johannitern denn die Möglichkeit, sich die Ausbildung in irgendeiner Form (mit)finanzieren zu lassen?
    Oder weißt du, wie die Chancen stehen, mit der Ausbildung dannach in der Region Hannover zu arbeiten?


    Gruß


    Die Berufs- und Wachenpolitik der Johanniter in Hannover ist nicht ganz die meine, daher möchte ich
    mit diesem Laden nur so wenig wie möglich zu tun haben. Da müsstest du also schon selber nachfragen... ;)


    Es ist sicherlich möglich, als Rettungssanitäter in der Region Hannover tätig zu werden. Allerdings
    höchstwahrscheinlich eher im qKT und auf Aushilfsbasis. Besser wäre es, du würdest RettAss werden.

    Zu empfehlen sind lediglich die Johanniter Akademie
    und die DRK Rettungsschule in Goslar.


    Von den anderen genannten Anbietern, würde ich die Finger
    lassen.


    Das sind meine Erfahrungen der letzten 10 Jahre aus Arbeit, Aus-, Fort- und
    Weiterbildung im Rettungsdienst der Region Hannover.


    Gruss Felix

    Auf der anderen Seite stehen einem als Arzt in der Klinik 1.000 Euro fix pro Jahr für Weiterbildungen zu und auch was darüber hinausgeht wird meist übernommen, da die Klinik ja auch einen Vorteil hat und Kurse unter 500 - 700 Euro bei Ärzten eher nicht vorhanden sind.


    Aha?!
    Gilt das nur für AT oder kann ich die 1.000 Euro auch bei meinem
    deutschen Arbeitgeber einfordern? Wäre nett, wenn du mir die Quelle, in der das
    verbindlich steht, nochmal kurz aufzeigst.... :huh:

    Ich bin mir bis zum heutigen Tage nicht sicher, ob die Mehrheit der Rettungsassistenten überhaupt mehr Kompetenzen wünscht....


    Absolut richtig.
    In persönlichen Gesprächen sind es eher immer nur Vereinzelte, die gerne bereit sind,
    mehr Verantwortung zu übernehmen. Und dann eigentlich auch immer nur in
    Verbindung mit vergüteter Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich sowie
    einem höheren Grundgehalt.


    Gruss Felix

    Der Kollege absolviert ggf. jährlich ca. 80 Fortbildungsstunden, ist PHLTS oder ITLS Provider, ERC ALS Provider, ERC EPLS Provider, AMLS Provider und besucht in den vorgegebenen Intervallen die Rezertifizierungen. Darüber hinaus legt er jährlich die Kompetenzprüfung ab.


    Krass! :popcorn:
    Am meisten beeindruckt mich die "Kompetenzprüfung".


    Ich bin ein bisschen verliebt in diesen Thread.... :herz:

    Die originäre Ätiologie des ischämischen Apoplex bei VHF beruht auf
    Lösung eines Thrombus aus dem linken Vorhof und Verschleppung
    desselben ins cerebrale Stromgebiet. Dies geschieht meist nach
    Spontankonversion in den SR, weshalb Patienten mit paroxysmalem
    VHF besonders bedroht sind. Das Risiko, einen Vorhofthrombus zu
    entwickeln, besteht signifikant allerdings erst nach 48 bis 72 h bestehendem
    VHF. Deshalb mein Einwand.


    Zu deiner Theorie: Die meisten Patienten mit neu aufgetretenem VHF und nicht
    allzu ausgeprägter Komorbidität sind kreislaufstabil. Das weisst du aus der eigenen
    Praxis sicherlich. Diejenigen, die aufgrund der Arrhythmie kardiopulmonal instabil werden,
    imponieren eher durch Dyspnoe, Bewusstseinstörungen und Kollaps. Eine echte Hemiparese,
    allein aufgrund der Herzinsuffizienz habe ich, ehrlich gesagt, noch nie gesehen.
    Lediglich einen Apoplex durch Endstromverschluss im Sinne der "letzten Wiese" könnte
    ich mir vorstellen. Aber auch diese Patienten imponieren eher nicht durch die klassische
    Hemiparese... Aber natürlich kann eine wie auch immer geartete Kreislaufinsuffizienz
    die verschiedensten neurologischen Ausfälle verursachen.


    Gruss Felix