@hk- um:
Du vermischst hier zwar gerade gehörig verschiedene Fakten,
jedoch ist die von dir angesprochene Regelung der Leichenschau nicht die
Schlechteste....
1. Auch deutsche Rettungsassistenten sind beim Fehlen sicherer Todeszeichen
in aller Regel angehalten, Reanimationsmassnahmen einzuleiten.
2. Reanimationsbemühungen beim Vorliegen von sicheren Todeszeichen
sind Unsinn, und ich glaube dir auch nicht, dass du "von Gesetz wegen" dazu
verpflichtet bist. Kannst du das belegen?
3. Selbstverständlich darf auch nach österreichischem Recht ein vollapprobierter Arzt
(zur Kenntnis: in AT sind erst Fachärzte vollapprobiert und daher nehmen m. W. nach auch
nur Fachärzte am Notarztdienst teil) den Tod feststellen. Was er nicht tut, ist die Leichenschau
durchführen und die entgültige Todesbescheinigung ausstellen. Und diese Praxis ist sehr sinnvoll,
denn immer wieder wird aufgezeigt, dass deutsche Haus- und Notärzte mangelhafte Leichenschauen
durchführen und so Straftaten und andere (natürliche) Todesursachen unentdeckt bleiben.