Beiträge von Ger

    Ich habe zwei Freunde die in Timmendorf arbeiten, die mir erzählt haben: Dass zwangläufig wohl die AöR übernehmen wird.


    Der Grund ist tatsächlich keine Misswirtschaft der Wache, sondern der Geschäftsführer, der Malteser des Erzbistums Hamburg, will Geld verdienen. Und anscheinend wirft die Wache in Timmendorf nicht gut Kapital ab.


    Gab diesen Donnerstag auf der Wache eine Personalversammlung

    Spannend wäre ja ein Vergleich STEMO-Versorgung vs. Versorgung von Notaufnahme/Stroke Unit durch ein sehr gut ausgebildetes und trainiertes Personal.


    Meines Erachtens ist, die schlechte Schlaganfallversorgung ein Schnittstellenproblem. Das Geld der STEMOS doch lieber darein investieren.

    Nein, das ist ein komplett neu entworfener Kurs. Am 16. Und 17.3 fand der Inguartion Kurs statt. Der Kurs vermittelt die strukturierte Herangehensweise bei der Interpretation von EKGs. Im Kurs werden sehr viele Fallbeispiele abgearbeitet, auch mit Fällen wo man mal links oder rechts schauen muss. Weniger trocken als man eventuell denkt.

    Dein Stand ist nicht mehr aktuell. Aber was ja wiederum positiv ist :D


    Die JUH besetzt regulär 6 KTWs, der ASB 4 und das DRK 6. Neuerdings kommen da 2 Infektions-KTW zu die von TVöDlern der BF besetzt werden aber auch normale KTs fahren.


    Von den 23 RTW sind aber nur 9 RTWs 24h besetzt und davon sind nur 4 MZF. Nämlich die drei die von den HiOrgs gestellt werden.


    Also insgesamt 18 MZF und 18 KTWs. Wobei ich dir da natürlich recht geben muss, dass das Verhältnis immer noch ziemlich hoch ist im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Aber wie du siehst tut sich da etwas in Lübeck und man hat die Zeichen der Zeit erkannt.

    Ja, da dies allerdings vermehrt zugunsten von elektrohydraulischen Tragen und vollautomatischen, elektrischen Raupenstühlen geht, ist diese Entwicklung nicht so ganz negativ. Aber das führt jetzt wirklich zu weit vom Thema weg. KTW spielen derzeit in SH im öffentlichen Rettungsdienst einfach gar keine Rolle. Im gesamten Bundesland nicht.

    Dem muss ich so widersprechen. Ich kann nur für Lübeck sprechen, aber würde es tagsüber keine KTWs geben, würden wir hier untergehen. Dafür haben wir zu wenige RTW/MZF.

    Ich verstehe es einfach nicht. Jemand in ca. meinem Alter, der schon viel mehr als ich erlebt hat in seinem Leben, entscheidet sich für einen Beruf in dem händeringend nach Personal gesucht wird. Und trotzdem besteht die Gefahr, dass er nach der Ausbildung abgeschoben wird. Diese Logik will einfach nicht in meinen Kopf.

    Wir haben in einem Ausbildungsabschnitt mit Polizeischülern der BPOL unterschiedlichste Polizeilagen geübt. Ein Szenario war auch ein sogenannte LEBE (Lebensbedrohliche Einsatzlage).


    Dort war so, dass wir nicht im gelben Bereich behandelt haben sondern so viele Patienten wie möglich in die RTWs schaffen und dann in der grünen Zone ausladen und da behandeln. Die Patienten wurden btw großzügig Seitens der Polizei mit Tourniquets vorversorgt. Die auch alle richtig saßen.


    Und diese Probleme gibt es nur beim Anbieter Falck?


    Oder vielleicht auch bei den heiligen HiOrg? Oder kompensieren die das vor allem durch Ehrenamtler mit Helfersyndrom?

    Ich kann nur für das DRK Bonn sprechen. Da werden schon seit Jahren keine Ehrenamtliche eingesetzt. Alle die aus dem Ehrenamt kommen haben einen Arbeitsvertrag. Dennoch muss gesagt werden, dass viele Überstunden aufgebaut werden .

    Die Frage ist, die sich jede Berufsfeuerwehr stellen muss, die auch auch Rettung fährt, ist möchte ich NotSan Azubis und zeitgleich darüber meine Brandmeisteranwärter beziehen oder möchte ich den Rettungsdienst mit TVöDler betreiben. Dementsprechend sind dann natürlich auch die Zugangsvoraussetzungen für die NotSan Ausbildung andere. Meiner Meinung nach ist der erstere Weg der schlechtere. Denn der Notfallsanitäter ist im Gegensatz zum RA ein Ticken besser und spezialisierter ausgebildet. Und ich glaube in den nächsten Jahren wird es auch so kommen, dass noch mehr invasivere Maßnahmen in sein Aufgabenspektrum gelangen.


    Da kann man sich zurecht fragen ob es gut ist, einen Feuerwehrmann, der ja schon eine sehr spezielle Ausbildung hat, noch zusätzlich mit einer Notfallsanitäterqualifikation zu belasten. Es gibt bestimmt Feuerwehrleute die auf den Rettungsdienst Bock haben, da kenne ich ein Paar, aber leider sehen die meistens Berufsfeuerwehrleute die Schichten auf dem Rettungswagen als lästiges Übel an.

    Finde ich eigentlich nur alleine die Berichte im GA in den letzten Monaten sehr einseitig?

    Zum Thema einseitige Berichte: http://www.general-anzeiger-bo…alnot-article3963186.html


    Aufgrund massiver Kritik auf der Facebook Seite vom GA unter dem geteilten Artikel, kam dann noch das:
    http://www.general-anzeiger-bo…alnot-article3963186.html


    Und dazu dann noch ein Kommentar:
    http://www.general-anzeiger-bo…etter-article3963188.html

    Das sind allerdings auch keine Wirtschafts- und Unternehmensrechtler.

    Ein LL.M. Abschluss gibt es auch in Medizinrecht ;) Aber ehrlicherweise muss ich gestehen, dass ich nicht weiß ob der Autor auch in diesem Bereich diesen gemacht hat.

    Aber trotzdem mal eine Nachfrage: Wenn das denn so richtig wäre, wie du es beschreibst, weshalb bräuchte der NotSan dann denn überhaupt noch das Konstrukt des rechtfertigenden Notstands? Dann wäre er ja grundsätzlich und immer über seine Ausbildungszielbeschreibung und seine ?Berufsethik? fein raus!?

    Nirgendwo habe ich behauptet, dass der rechtfertige Notstand keine Relevanz hat. Ich habe nur dargestellt, dass da sehr wohl ein Spannungsfeld existiert. Die Berufsethik ist kein rechtliches Konstrukt, sondern nur ein Selbstverständnis des NotSan. Man wird ja schließlich Notfallsanitäter um Menschen zu helfen und nicht am Einsatzort, überspitzt zu sagen, neben dem Patienten zu stehen und zu sagen: "Neeee sorry, wir müssen erst auf den Arzt warten bevor ich helfen kann."

    Äh, nein.
    §4 NotSanG beschreibt Ausbildungsziele, nicht aber die Berufsausübung. Invasive Maßnahmen außerhalb des rechtfertigenden Notstandes sind und bleiben ein rechtswidriger Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Das hat auch nichts mit der Garantenstellung zu tun und bildet nur insoweit ein Spannungsfeld, dass das so vielleicht unpopulär ist.

    Genau und mit den Ausbildungszielen hat der NotSan gelernt Notfallsituationen nach aktuellem Standard zu behandeln. Tut er dieses unter dem Standard, begeht er eine Straftat nach §13 StGB. Also Begehen durch Unterlassen. Aber §5 HeilprG verbietet es dem NotSan. Es gibt also eine Pflichtenkollision zwischen helfenmüssen und nichthelfendürfen. Die Berufsethik des NotSans gebietet aber natürlich dem Patienten zu helfen.

    Welche Maßnahmen das RD-Personal selbstständig durchführen darf, hängt ja in erster Linie an den SOP und den Freigaben des ärztlichen Leiters.

    So nicht ganz richtig. Alle gelernten und beherrschten (!) Maßnahmen die man in der Ausbildung gelernt hat sind anzuwenden, auch wenn es dafür keine SOPs gibt. Dann handelt man nach NotSanG §4 1c) muss sich aber im Klaren sein, dass man persönlich haftbar gemacht werden kann. Wenn es SOPs gibt fallen die unter NotSanG §4 2c) und damit liegt die Haftung nicht bei einem persönlich sondern beim Rettungsdienstträger. Aber das ist ja das altbekannte Problem, dass sich der NotSan im Spannungsfeld von Garantenstellung und Heilpraktikergesetz befindet und immer abwägen muss.

    Das halte ich für nicht in Stein gemeißelt. Eine fernmündliche Delegation ist natürlich problematisch; das muss aber nicht in gleicher Weise für Telemedizin gelten. Wenn (!) eine optisch-akustische Begutachtung zusammen mit der Übertragung von Vitaldaten ausreichend ist - das obliegt im Zweifel ärztlicher Würdigung -, kann das auch rechtlich ausreichen.

    Tut mir leid, da habe ich etwas durcheinander gebracht. Ich rede ausschließlich von der BtM-Gabe. Und da ist wie du ja auch bestätigt hast eine physische Anwesenheit nötig. Bei einer Diskussion bei der ich anwesend war, fiel übrigens auch die Frage ob eine optisch-akustische Begutachtung zulässig wäre. Es wurde negiert.

    Es wäre mir neu, dass es für die "Freigabe" von BtM im Bereich der RKiSH und anderswo irgendeine Rechtsgrundlage gäbe.

    Auch hier, falsche Wortwahl von mir. Aufgrund des Modellversuches wird dies toleriert. Natürlich gibt es nirgendswo dazu eine Gesetzesgrundlage.

    Es erscheint mir möglich, diese persönliche Untersuchung durch eine telemedizinische Untersuchung zu ersetzen. Es erscheint mir in Ausnahmesituationen - namentlich schweren Traumata - auch denkbar, vom Erfordernis einer persönlichen Untersuchung abzurücken.

    Das ist wenn ich es jetzt richtig verstanden habe nur deine persönliche Einschätzung aber kein weit verbreiteter Konsens? Das ist jetzt nur eine Verständnisfrage, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe.

    Ist das denn problematisch?

    Wenn es dahin hinauslaufen würde, dass der TNA fast immer dazu geschalten wird, dann ja. Denn ja berufe ich mich gerne wieder auf das NotSanG. Nämlich §4 1b). Ich komme ursprünglich aus NRW und kenne dementsprechend den dortigen Rettungsdienst und das Denken der dortigen Verantwortlichen. Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass es dann Dienstanweisungen geben wird, bei so gut wie jedem Einsatz den TNA zu rufen. Ich spreche dem System auch nicht seine Sinnhaftigkeit aus: Bspw. sehr gut anwendbar, wenn man der Meinung ist, der Patient braucht nicht in KH und lieber auf den HA auf morgen zu verweisen. Da ist eine Absicherung durch einen TNA bestimmt sehr sinnvoll. Oder eine Analgosedierung mit Midazolam/Ketanest beim Extremitätentrauma. Man hat seine Maximaldosis erreicht, die man als NotSan geben darf. Jetzt kann ein TNA natürlich weitere Gaben empfehlen um den Pat. schmerzfrei zu bekommen. Dafür braucht dann nicht extra ein NEF zum Einsatzort. Wie gesagt ich sehe den TNA als gute Ergänzung zum jetzigen System. Nur halt nicht mit der Erfahrung die ich aus NRW gemacht habe.

    Einerseits eine positive Entwicklung, andererseits sehe ich zwei Kritikpunkte:


    1. Ich kenne das System nicht gut genug aber es ließt sich so, dass der NotSan seiner Selbstständigkeit beraubt wird und nur die Maßnahmen durchführt die der Arzt verordnet.


    Und der zweite Punkt ist ein ganz wesentlicher: Delegation ist fernmündlich gar nicht rechtlich möglich. Es wird eine physische Anwesenheit wird verlangt. In Aachen und bspw. bei der RKiSH, wo telefonisch nach Freigabe für BTMs gefragt wird, funktioniert nur rechtlich, weil dies Modellversuche sind. An sich ist aber eine fernmündliche Delegation eigentlich nicht möglich.

    Meine alte Heimat Bonn. Wirklich eine schöne Stadt, nur der Rettungsdienst nicht....


    Was man vielleicht als Hintergrund wissen muss: Die Stadt Bonn hat versucht den RD durch eine Bereichsausnahme an die HiOrgs DRK, JUH, MHD und ASB direkt ohne Ausschreibung zu vergeben. Das hat Falck natürlich nicht gepasst und sind vor die Vergabekammer gezogen und haben Recht bekommen. Man kann sich vorstellen wie sich die HiOrgs echauffiert haben. Es vielen Sätze wie: "Ein Privater kann gar nicht das Leisten was wir leisten können!" "Was ist mit dem Ehrenamt?" (Fun Fact: Seit Jahren fährt das Ehrenamt in Bonn keine Regelrettung mehr) "Die kennen doch gar nicht die Gegebenheiten..." Und vieles Mehr in diese Richtung.


    Die JUH fiel bei der Vergabe dann raus und DRK, MHD und ASB haben dann zusammen die neue Kleidung beschafft, ohne Falck, denn neben der neuen Ausschreibung hat die Stadt Bonn auch einen Klamottenwechsel angeordnet. Von weißen Hosen und roten Jacken auf alles komplett Neongelb. (Sieht aus wie der ADAC). Natürlich nutzen die HiOrgs jetzt jede Möglichkeit Falck zu dekreditieren.