Welche Maßnahmen das RD-Personal selbstständig durchführen darf, hängt ja in erster Linie an den SOP und den Freigaben des ärztlichen Leiters.
So nicht ganz richtig. Alle gelernten und beherrschten (!) Maßnahmen die man in der Ausbildung gelernt hat sind anzuwenden, auch wenn es dafür keine SOPs gibt. Dann handelt man nach NotSanG §4 1c) muss sich aber im Klaren sein, dass man persönlich haftbar gemacht werden kann. Wenn es SOPs gibt fallen die unter NotSanG §4 2c) und damit liegt die Haftung nicht bei einem persönlich sondern beim Rettungsdienstträger. Aber das ist ja das altbekannte Problem, dass sich der NotSan im Spannungsfeld von Garantenstellung und Heilpraktikergesetz befindet und immer abwägen muss.
Das halte ich für nicht in Stein gemeißelt. Eine fernmündliche Delegation ist natürlich problematisch; das muss aber nicht in gleicher Weise für Telemedizin gelten. Wenn (!) eine optisch-akustische Begutachtung zusammen mit der Übertragung von Vitaldaten ausreichend ist - das obliegt im Zweifel ärztlicher Würdigung -, kann das auch rechtlich ausreichen.
Tut mir leid, da habe ich etwas durcheinander gebracht. Ich rede ausschließlich von der BtM-Gabe. Und da ist wie du ja auch bestätigt hast eine physische Anwesenheit nötig. Bei einer Diskussion bei der ich anwesend war, fiel übrigens auch die Frage ob eine optisch-akustische Begutachtung zulässig wäre. Es wurde negiert.
Es wäre mir neu, dass es für die "Freigabe" von BtM im Bereich der RKiSH und anderswo irgendeine Rechtsgrundlage gäbe.
Auch hier, falsche Wortwahl von mir. Aufgrund des Modellversuches wird dies toleriert. Natürlich gibt es nirgendswo dazu eine Gesetzesgrundlage.
Es erscheint mir möglich, diese persönliche Untersuchung durch eine telemedizinische Untersuchung zu ersetzen. Es erscheint mir in Ausnahmesituationen - namentlich schweren Traumata - auch denkbar, vom Erfordernis einer persönlichen Untersuchung abzurücken.
Das ist wenn ich es jetzt richtig verstanden habe nur deine persönliche Einschätzung aber kein weit verbreiteter Konsens? Das ist jetzt nur eine Verständnisfrage, ob ich deine Aussage richtig verstanden habe.
Ist das denn problematisch?
Wenn es dahin hinauslaufen würde, dass der TNA fast immer dazu geschalten wird, dann ja. Denn ja berufe ich mich gerne wieder auf das NotSanG. Nämlich §4 1b). Ich komme ursprünglich aus NRW und kenne dementsprechend den dortigen Rettungsdienst und das Denken der dortigen Verantwortlichen. Ich kann mir nämlich sehr gut vorstellen, dass es dann Dienstanweisungen geben wird, bei so gut wie jedem Einsatz den TNA zu rufen. Ich spreche dem System auch nicht seine Sinnhaftigkeit aus: Bspw. sehr gut anwendbar, wenn man der Meinung ist, der Patient braucht nicht in KH und lieber auf den HA auf morgen zu verweisen. Da ist eine Absicherung durch einen TNA bestimmt sehr sinnvoll. Oder eine Analgosedierung mit Midazolam/Ketanest beim Extremitätentrauma. Man hat seine Maximaldosis erreicht, die man als NotSan geben darf. Jetzt kann ein TNA natürlich weitere Gaben empfehlen um den Pat. schmerzfrei zu bekommen. Dafür braucht dann nicht extra ein NEF zum Einsatzort. Wie gesagt ich sehe den TNA als gute Ergänzung zum jetzigen System. Nur halt nicht mit der Erfahrung die ich aus NRW gemacht habe.