Beiträge von Captain Joy

    In der Regel erlebe ich, dass Lehrer*Innen ihre Schüler*Innen sehr fürsorglich behandeln, wenn ein Notfall vorliegt. Dass dabei nicht immer das medizinisch Richtige getan wird, ist zu erwarten. Die Häufigkeit, die Du dem Phänomen zuschreibst, ist also alles andere als zweifellos.


    Und ob du jetzt persönlich dich am dem Wort "immer" aufhängst, ist mir ehrlich gesagt egal

    Das würde ich in der Diskursethik als kennzeichnend betrachten.

    Der Lehrer hat halt leider wie immer regiert, Kreislauf bei einer Schülerin, die Mitschüler kümmern sich schon.

    Deine SSD-Erfahrung hin oder her (übrigens habe ich weitaus mehr als drei Jahre SSD-Erfahrung). Aber wenn man das so liest, dann kommen ja nur zwei Interpretationen in Frage: "Der Lehrer hat leider wie immer..." heißt, dass Du den persönlich kennst und weißt, wie er "immer" reagiert. Halte ich für unwahrscheinlich. Die einzig logische weitere Interpretation ist: "Lehrer reagieren immer so". Und damit lehnst Du Dich schon sehr weit aus dem Fenster.


    Dein Schulz von Thun in allen Ehren. Wenn Du diese Einwände verstehen willst, solltest Du aber mal andere Kommunikationstheorien anschauen. Rosenberg zum Beispiel rät vom Wort "Immer" in solchen Zusammenhängen ab. Solche Worte werden in der Gewaltfreien Kommunikation als "Giftpfeile" bezeichnet.


    Soviel zum Thema "ohne Wertung".

    Und damit das Ganze für den Patienten kostenpflichtig wird.

    Damit der Patient persönlich verpflichtet würde, das Transportentgelt zu entrichten, müsste aber ein Beförderungsvertrag zwischen dem Patienten und der RD-Organisation entstanden sein. Dafür gibt es ein paar Voraussetzungen. Zunächst müsste der Patient grundsätzlich geschäftsfähig sein. Damit fallen Minderjährige schonmal heraus; das gleiche gilt für desorientierte, demente und bewusstlose und vermutlich auch verängstigte Patienten. Wenn der Patient grundsätzlich geschäftsfähig wäre, kann der Abschluss eines Beförderungsvertrages aber nur auf dem Boden des momentanen Geschäftsbewusstseins erfolgen, d.h., der Patient müsste wissen und wollen, dass er gerade ein Rechtsgeschäft abschließt. Das ist aber in der Regel nicht der Fall (Mit dem gleichen Argument nehmen viele Juristen ja auch an, dass auch kein Behandlungsvertrag zwischen Patient und Rettungsdienst/Notarzt entsteht). Sollten diese Voraussetzungen aber allesamt tatsächlich vorliegen, müsste man dem Patienten darüber hinaus auch ein annahmefähiges Angebot über eine Beförderung machen. Und hierzu müsste man meiner Ansicht nach auch die Höhe des Transportentgeltes nennen. Das macht ja keiner (von Ausnahmen abgesehen); und es wäre auch ethisch fragwürdig, das regelmäßig zu tun: SIe haben einen Herzinfarkt, ja, leider. Aber für nur 850,-- fahren wir Sie gerne ins HKL, und ne Nadel mit Aspirin gibt's auch noch dazu? Eher nicht. Die Verträge spielen sich ab zwischen den Leistungsträgern (denn ich als Krankenwagenfahrer handele ja auch nur als Vertreter meiner HiO) und den Kostenträgern der Patienten (von Privat-Patienten mal abgesehen, bei denen das ja ein bisschen anders ist).


    Die einzige Situation, in der ich sinnvollerweise versuchen kann, mit dem Patienten direkt einen Vertrag abzuschließen, ist der medizinisch nicht indizierte Transport, der lediglich stattfindet, weil der Patient darauf besteht (wenn wir mal die Betrachtung einer etwaigen Transportpflicht außer Acht lassen, die ja aber hier in der Regel auch nicht greift). In diesem Falle kann man eine Kostenübernahme-Erklärung des Patienten erwirken (wenn er sie denn unterschreiben möchte).

    Sie nicht zu behandeln wird unter dem Gesichtspunkt der unterlassenen Hilfeleistung oder anderer Unterlassungsdelikte schwierig.

    Aber bei Patienten, die keiner akuten Intervention bedürfen, ist das Tatbestandsmerkmal "Not" schwerlich erfüllt. Und andere Unterlassungsdelikte scheitern daran, dass ich einem Patienten gegenüber, der zu mir kommt, zunächst keine Garantenposition inne habe, wenn ich die Behandlung ablehne.

    Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Sinn drin. Übergabe machen - S6 - Trage einladen - Wache fahren - Übergabe. Was soll ein PKW daran beschleunigen?


    Das klingt auf den ersten Blick eher wie das, was man sich aus den Fingern saugt, um irgendwie so zu erscheinen, als würde man sich für die Mitarbeiter interessieren.

    Als Vergleich: Bevor ich den 100 Arbeitern verbiete wegen des CO2 mit dem Auto zur Arbeit ins Kohlewerk zu fahren, würde ich erst einmal schauen, wie ich beim Kohlewerk CO2 einsparen kann.

    Und das Kohlewerk sagt dann, dass man sich erstmal anschauen würde, wie man in der Luftfahrt CO2 einsparen kann, und am Ende spart niemand CO2 ein. Und genau so ist es mit dem Geld im Gesundheitswesen, wenn mein Deiner Argumentation folgt.


    Ich würde eben die NEFs und die RTWs einstampfen. Das gelingt, wenn wir die Bagatelleinsätze reduzieren und die NotSans ihre Arbeit machen (dürfen).

    Ich glaube kaum, dass der Anteil der NA-Einsätze einen so großen Anteil an den Krankenkassenausgaben hat, als dass es durch dessen Reduktion wesentliche Einsparungen in den Beitragssätzen zu erwarten sind.

    Ich lese da ein Einspar-Potenzial von 678 Millionen Euro heraus, wenn man die Reduktion der NA-Standort auf den Stand von 2012 annimmt. Das ist schon ein bisschen Geld. Und wenn jeder sagt: "Ich verbrauche ja nur einen kleinen Teil des Geldes. Bei mir lohnen Einsparungen nicht" dann kann man ja grundsätzlich keine Kosten reduzieren.


    Deine Argumentation erinnert mich an manche Autofahrer, die sagen, dass die Autos ja nicht den größten Anteil an der CO2-Emission haben und es sich deshalb nicht lohnt, auf das Autofahren zu verzichten.

    Und noch ein Nachtrag. Ihr kommt als ersteintreffendes Fahrzeug zu einem schwer kranken oder schwer verletzten Patienten. Vielleicht ist der sogar bewusstlos oder reanimationspflichtig. Jetzt ist es an Euch, die Lage einzuschätzen. Ihr müsst Euch ein Bild vom Zustand des Patienten machen und folgenschwere Entscheidungen für Maßnahmen und ganze Behandlungsstrategien treffen - vielleich bei einem Btm-Intox. Aber Ihr seid angeblich nicht in der Lage, einzuschätzen, ob ihr bei einem jungen, körperlich gesunden Menschen alleine eine Analgesie hinbekommt? Das beißt sich ein bisschen.

    Weißt du, ob die alle so sicher in den Algorithmen sind wie du?

    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein NotSan, der eine unkomplizierte Analgesie nicht selbständig beherrscht, auf einem RTW im Jahre 2024 nichts mehr zu suchen hat, da er offensichtlich die Anforderungen an den Beruf nicht erfüllt (NotSanG/APrVO). Trotzdem habe auch ich kein Problem damit, wenn sich jemand ein NEF zur Analgesie nachfordert. Ich habe aber sehr wohl ein Problem, wenn eine ärztliche Leitung dies in jedem Falle verlangt, den ich bräuchte das nicht. Wenn ich aber verlange, dass immer ein NEF nachgefordert wird, dann kann ich die letzten 10 Jahre streichen - denn so habe ich damals auch schon als RettAss im rechtfertigenden Notstand gehandelt. Und ich dachte eigentlich, darüber wären wir inzwischen hinaus. Das hätte ja auch den Vorteil, dass man das Land nicht mehr mit NEFs pflastern müsste und ich künftig vielleicht ein paar Euronen weniger KK-Beiträge zahlen müsste.