Ich finde dazu nichts im Internet. Gibt es irgendwelche Belege für die These? Mir kommt das nämlich nicht plausibel vor.
Beiträge von Captain Joy
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Monetäre Anreize sind als extrinsischer Faktor langfristig sinnlos.
Woher stammt diese These?
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In Italien wurde ein RTW als öffentliches Verkehrsmittel missbraucht. Zwei junge Männer hatten sich auf dem Land verlaufen; daraufhin täuschten sie eine medizinische Notlage vor, um mit einem RTW die nächste Stadt zu erreichen.
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Jetzt wird, wenn es schnell gehen soll, das Team durch den Tages RTW, der eh am Krankenhaus steht, direkt zugeführt, ein anderer RTW bringt den Inkubator hinterher.
An der hiesigen Uni-Klinik besitzt die Kinderklinik für diese Zwecke ein eigenes Fahrzeug mit Sondersignal-Anlage.
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Und ob die Straßenbauer, die 10 km weiter in der prallen Sonne die Autobahn asphaltieren, auch nen RTW in Bereitstellung brauchen 😊
Im Großstadtbereich ist ein RTW gedacht für ca. 50.000 Personen. Wenn man jetzt sagt, wir brauchen aber einen RTW für uns 8...
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Das klingt hässlich. Wie ist das ausgegangen?
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Kann man ein Longline auch absprengen?
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Danke für die Erklärungen. Wer oder was ist Downwasch?
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Das ist mir zu sp(i)rituell.
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Die Ausübung der Heilkunde durch Notfallsanitäter setzt voraus
- die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- das Erlernen der ausgeübten heilkundlichen Maßnahme im Rahmen der Ausbildung
Das gilt für Ärzte genau so. Ich habe noch von keinem Arzt gehört, dem die Approbation ohne bestandenes Examen erteilt wurde.
- das Beherrschen der ausgeübten heilkundlichen Maßnahme
Das würde ich von einem Arzt auch erwarten, der sich ja ansonsten auch dem Vorwurf der Körperverletzung aussetzt.
- die Erforderlichkeit der ausgeübten Maßnahme zur Abwendung von Lebensgefahr oder erheblichen Folgeschäden
Genau so also, wie es sich bei einem Arzt auch verhält. Ich bin bei der Ausübung der Heilkunde zwar zeitlich und situativ eingeschränkt, aber auch bei einem Arzt muss eine Indikation vorliegen. Sie muss also auch zumindest irgendwelche Symptome abwenden oder sonst einen Benefit für den Patienten haben. Und dass meine Heilkundeausübung situativ eingeschränkt ist, erklärt sich daraus, dass auch mein Tätigkeitsfeld gegenüber dem des Arztes erheblich eingeschränkt ist. Meine Aufgabe ist die Versorgung von Notfallpatienten. Heilkundliche Maßnahmen, die darüber hinausgehen, brauche ich insofern nicht, denn ich behandle keine Hauterkrankungen und keine Prostatahyperplasie. Ebenso wenig wie ein Anaesthesist übrigens.
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Die ärztliche Ausübung der Heilkunde setzt - allein - die Approbation voraus.
Und die Ausübung der Heilkunde durch Notfallsanitäter setzt allein die Erteilung der Erlaubnis voraus, die Berufsbezeichnung zu führen.
Ich habe überhaupt nichts gegen eine periodische Überprüfung meiner Skills. Im Gegenteil. Wenn das tatsächlich dazu führt, dass die schwarzen Schafe aussortiert werden, nur zu (Aber daran glaube ich nicht. Die Fensterplätze des RTW müssen ja besetzt sein, und wir haben eh so wenige)! Aber ich finde es, wie Mike schon überaus treffend formuliert hat, merkwürdig, wenn derjenige, der die Hauptverantwortung im Notarzteinsatz trägt, keine Überprüfung seiner Skills überstehen muss, wenn die viel umfangreicher und anspruchsvoller sind. Die meisten Notärzte können ja nicht mal eben den Oberarzt an die E-Stelle ordern.
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Und je känger die Pause im Rettungsdienst war, desto wichtiger wird (Nach-)Schulungsbedarf.
Keine Frage. Ich selbst kenne aber niemanden, der von einem Ausflug zurückgekehrt ist. An meiner Wache gibt es fast nur Kolleg*Innen, die bis zu drei Jahre oder aber mehr als 20 Jahre Einsatzerfahrung haben. Dazwischen befindet sich ein Loch. Wir haben also entweder Leute, die relativ frisch von der Schule kommen oder aber alte Hasen. Das spricht dafür, dass an unserer Wache tatsächlich insbesondere unter den jungen Kolleg*Innen eine niedrige durchschnittliche Verweildauer herrscht.
Dass man Kolleg*Innen durch Fortbildung fit halten muss, ist aber selbstverständlich.
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Übrigens dürfte das bei der durchschnittlichen Verweildauer im Beruf des Notfallsanitäters eine zunehmend untergeordnete Rolle spielen.
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Diese Binsenweisheit gilt für jeden Beruf.
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Selbstverständlich würde ich aber dem Volljuristen niemals seine Sachkunde bzgl. nicht abgeprüfter Normen in Abrede stellen.
Du unterstellst ihm, dass er Jura studiert hat?
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Die praktische Durchführung aller in Betracht kommenden Maßnahmen ist Bestandteil der Prüfung? Erstaunlich. Das muss ja eine sehr lange Prüfung sein, schon um ausreichend Patienten zur Verfügung zu haben ...
Wie beschaffen denn die Kliniken die ganzen Patienten, damit angehende Chirurgen sämtliche Operationstechniken, die es gibt, demonstrieren können? Prüfungen sind immer stichprobenartig. Das NotSan-Examen besteht aus 10 Teilen. Wer die übersteht, muss offensichtlich Ahnung von seinem Fach haben. Ich glaube kaum, dass man das mit Glück erklären kann.
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Ich muss ausnahmsweise Mike mal zustimmen. §2a bedarf keiner Reglementierung bzw. wüsste ich nicht, mit welcher Begründung ein oder mehrere ÄLRD überhaupt diesen reglementieren oder einschränken könnten. Im Gesetzestext findet sich jedenfalls dazu nichts. Von daher können diese Vorgaben höchstens als Empfehlung angesehen werden.
Ich sehe, wie ich bereits in meinem ersten Beitrag angedeutet habe, in diesem Konstrukt ein Gutachten über die mögliche Ausgestaltung der Heilkundeerlaubnis analog zur Stellungnahme zur Notkompetenz der RettAss durch die Bundesärztekammer in Verbindung mit § 34 StGB. Dazu passt auch die Forderung, regelmäßig einen Notarzt anzufordern, wenn invasive Maßnahmen ergriffen werden müssen, obwohl das offenbar nicht mehr notwendig ist. Ich halte es für einen Versuch, die alten Verhältnisse zu Zeiten der RettAss wieder einzuführen.
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Mein persönlicher Eindruck: Zurück in 1989, genau so repressiv, nur wesentlich komplizierter und mit Abstand bürokratischer.