Wir nutzen auf der Arbeit inzwischen alle Nowtogo. Die Fortbildungen sind mehrheitlich gut gemacht und informativ. Auf den Nachweisen, ist auch dieser Hinweis zu finden:
Zitat
Die Fortbildung wird, gemäß § 5 Abs. 4 RettG NRW, in Verbindung mit dem Runderlass des
Ministeriums vom 21.07.1997 (VC 6 – 0717), als Fortbildung für das nichtärztliche Personal in der
Notfallrettung anerkannt
Mein Arbeitgeber in Berlin (Hio) erkennt die Fortbildungen an.