Und dann hat man (vor über 20 Jahren) beschlossen, dass das nicht mehr reicht. Daraufhin dann ausgerechnet eine Ausnahmeregelung einzurichten für einen Bereich (Sonderrechtsfahrten), in dem die Unfallwahrscheinlichkeit ohnehin signifikant erhöht ist (Faktor 8!?), wirkt schon ein wenig hanebüchen.
Ich kann die Argumentation ja verstehen, dass man jungen, ehrenamtlichen Helfern die Kosten für einen zusätzlichen Führerschein nicht aufbürden möchte. Aber die Konsequenz kann ja nicht sein, ihnen den Schein zu erlassen, sondern man muss ihnen halt die Fahrschule finanzieren. Im Katastrophenschutz sähe ich da die zuständige Behörde in der Pflicht.Ich bin mir sicher, dass das auch den betroffenen Hefern lieber wäre.
Wobei wenn man die 8-fach erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit und dazu noch die Unerfahrenheit der Helferführerscheininhaber annimmt ist es schon erstaunlich, dass sich die Unfälle mit Einsatzfahrzeugen im Rahmen halten. Und zumindest in meiner subjektiven Wahrnehmung passieren ähnlich viele Unfälle unter Beteiligung von RTWs wie unter Beteiligung von Fahrzeugen der Polizei.