Hallo,
ich bin seit ca. 2 Jahren RS und werde in den nächsten Monaten nun meinen Rettungsassistenten in verkürzter Ausbildungsform machen.
Nun bin ich in diesen 2 Jahren als RS ca. 700 Stunden KTW und 160 Stunden RTW (als dritter) gefahren. Wie viel davon kann ich mir auf die 1600 Stunden anrechnen lassen?
Ich habe nämlich gelesen, dass nur max. 40 % KTW anerkannt werden (also 640 Stunden) und der Rest RTW sein muss. So, nun hätte ich ja sozusagen die 640 Stunden KTW schon beisammen und auch 10 % RTW wären ja schon abgearbeitet. Heißt mir würden rein rechnerisch nur noch 800 STunden RTW fehlen, oder?
So, nun dass was ich neu erfahren/gelesen habe und mich ein bisschen beunruhigt:
1. Es werden nur 40 % an KTW-Stunden von dem was man bisher RTW gefahren ist angerechnet. Bei mir also 160 Std. RTW und 106,66 Std. KTW. Stimmt das?
2. (noch beunruhigender) Es werden generell nur RTW- und KTW-Stunden angerechnet, wenn man überwiegen (also mehr als 50 %) auf RTW und NAW gefahren ist. Bei mir ist es aber ja hingegen so, dass ich überwiegen KTW und nur ein bisschen RTW gefahren bin. Heißt das dann wirklich, dass mir, obwohl ich ja schon 160 RTW und viel KTW gefahren bin, 0 STunden angerechnet werden und ich trotz dieser maßigen ERfahrung noch volle 1600 Stunden fahren muss?
Wenn dann wäre das ja schon ungerecht, weil jeder der theoretisch 160 Stunden RTW, aber nur bsp. 80 Std. KTW gefahren ist, bekommt das ja dann voll angerechnet und ich nciht, weil ich hauptsächlich KTW gefahren bin. Das kann doch nicht sein, oder?
Bitte um Antworten!
MfG
poiuztrewq