Anerkennung von KTW/RTW-Stunden vor RettAss-Lehrgang

  • Hallo,



    ich bin seit ca. 2 Jahren RS und werde in den nächsten Monaten nun meinen Rettungsassistenten in verkürzter Ausbildungsform machen.


    Nun bin ich in diesen 2 Jahren als RS ca. 700 Stunden KTW und 160 Stunden RTW (als dritter) gefahren. Wie viel davon kann ich mir auf die 1600 Stunden anrechnen lassen?


    Ich habe nämlich gelesen, dass nur max. 40 % KTW anerkannt werden (also 640 Stunden) und der Rest RTW sein muss. So, nun hätte ich ja sozusagen die 640 Stunden KTW schon beisammen und auch 10 % RTW wären ja schon abgearbeitet. Heißt mir würden rein rechnerisch nur noch 800 STunden RTW fehlen, oder?



    So, nun dass was ich neu erfahren/gelesen habe und mich ein bisschen beunruhigt:


    1. Es werden nur 40 % an KTW-Stunden von dem was man bisher RTW gefahren ist angerechnet. Bei mir also 160 Std. RTW und 106,66 Std. KTW. Stimmt das?


    2. (noch beunruhigender) Es werden generell nur RTW- und KTW-Stunden angerechnet, wenn man überwiegen (also mehr als 50 %) auf RTW und NAW gefahren ist. Bei mir ist es aber ja hingegen so, dass ich überwiegen KTW und nur ein bisschen RTW gefahren bin. Heißt das dann wirklich, dass mir, obwohl ich ja schon 160 RTW und viel KTW gefahren bin, 0 STunden angerechnet werden und ich trotz dieser maßigen ERfahrung noch volle 1600 Stunden fahren muss?


    Wenn dann wäre das ja schon ungerecht, weil jeder der theoretisch 160 Stunden RTW, aber nur bsp. 80 Std. KTW gefahren ist, bekommt das ja dann voll angerechnet und ich nciht, weil ich hauptsächlich KTW gefahren bin. Das kann doch nicht sein, oder?



    Bitte um Antworten!



    MfG


    poiuztrewq

  • Gut, da gehts ja aber hauptsächlich darum, ob man direkt nach dem Staatsexamen schon seine Urkunde beantragen kann. Mir machen ja zwei andere Dinge Sorgen, nämlich dass sie mir vielleicht gar nix anerkennen, da ich überwiegend Krankentransport und nciht NOtfallrettung gefahren bin bzw. dass sie mir nur 40 % meiner KTW-Stunden in Bezug auf meine derzeit gefahrenen RTW Stunden anrechnen und ich somit auch noch über 1300 Stunden fahren müsste (s. oben), obwohl ich ja schon 700 Stunden KTW gefahren bin.

  • Ruf am besten bei deinem zuständigen RP an (jedes Bundesland hat so seine eigene Interpretation). Mir hat die nette Dame sofort weitergeholfen, alles andere ist Spekulation.

  • 160 Stunden RTW in 2 Jahren sind ein Witz. Mach ein reguläres Anerkennungsjahr.


    Aber 700 KTW Stunden dazu sind schon ein halbes Anerkennungsjahr. Da möchte ich bestimmt nicht bei 0 anfangen.

  • Ruf am besten bei deinem zuständigen RP an (jedes Bundesland hat so seine eigene Interpretation). Mir hat die nette Dame sofort weitergeholfen, alles andere ist Spekulation.


    Also auf dem Einsatzauflistungsformular steht, dass als Voraussetzung für eine Anrechnung überwiegend auf NAW und RTW gefahren worden sein muss. Aber das kann doch nicht sein, dass die mir 0 Stunden anerkennen und jemand der halt deutlich weniger KTW, aber genauso viel RTW gefahren ist, komplett alle RTW-Stunden anerkennen. Aber ich ruf da vielleicht wirklich mal an, vielleicht ist das nur unglücklich formuliert. Wenn nicht, dann werd ich auf jeden Fall mal nen Anwalt zu der Sache fragen, weil das wäre ja alles höchst unlogisch und ungerecht.


    Und bevor sie mir 0 Stunden anerkennen, frag ich lieber meinen Rettungsdienstleiter, ob er mir dann eben nur die 160 RTW-Stunden und 100 KTW-Stunden bescheinigt. DAnn hab ich wenigstens 260 Stunden. Des ist immer noch mehr, als wenn sie mir gar nichts anerkennen.

  • guten tag.



    die aussage, dass sich die anzuerkennenden stunden überwiegend aus notfallrettung zusammensetzen müssen, bezieht sich auf die gesamtstundenzahl von mindestens 1.600 stunden. deine 160 RTW-stunden werden also auf jeden fall anerkannt werden [wenn es 8-stunden-schichten sind], egal, wieviele KTW-stunden du hast.


    die regierungsbehörden der länder haben eine unterschiedliche anerkennungspraxis entwickelt. in BaWü zB dürfen unter den 1.600 stunden nur 10% KTW-stunden sein, die restlichen 90% müssen notfallrettungs-stunden sein. in bayern kann das durchaus anders sein, obgleich die länder kürzlich den versuch unternommen haben, die anerkennungspraxis zu vereinheitlichen. was dabei letztendlich rausgekommen ist, dürfe noch abzuwarten sein.



    grüße
    r.c.

  • Aber 700 KTW Stunden dazu sind schon ein halbes Anerkennungsjahr. Da möchte ich bestimmt nicht bei 0 anfangen.


    du willst doch aber rettungsassistent werden und nicht krankentransportassistent. ich schließe mich nils vorschlag eines kompletten anerkennungsjahres an.

  • Aber 700 KTW Stunden dazu sind schon ein halbes Anerkennungsjahr. Da möchte ich bestimmt nicht bei 0 anfangen.


    Bei 160 anzufangen lohnt doch den Aufwand nicht, das ist gerade mal ein Monat des Anerkennungsjahres. Selbst wenn man da nochmal 159 Stunden KT anrechnet, bleibt dir ein Anerkennungsjahr von 10 Monaten. Für 2 Monate willst du dich mit ner Behörde streiten? Das ist doch rausgeworfenes Geld.


    Bewirb dich für ein Anerkennungsjahr und zieh das einfach durch, das ist der einfachste und sicher auch für deine Entwicklung beste Weg. Krankentransport ohne regelmäßige Abwechslung in der Notfallrettung bringt dir nur Routine im Trageschieben und Smalltalk. Die Synergieeffekte des abwechselnden KTW- und RTW-Einsatzes im Anerkennungsjahr hast du in den 700 Stunden nicht gehabt. Und 80 Stunden Notfallrettung im Jahr sind NICHTS. Egal, wie die Wache einsatzmäßig so drauf ist: in der Stadtrettung sind das keine 2 Wochen Dienst, in der Landrettung ggf. sogar nur eine Woche (3 Dienste a 24h, hatte ich z.B. letzte Woche so). DAS sind die Dimensionen, um die du zu streiten versuchst.



    Ich hab ja keine Ahnung, wie viel Freizeit du so hast, aber der Lösungsvorschlag für dich, um die 700 Stunden zu retten, würde folgendermaßen aussehen: du fährst bis zu deiner RettAssPrüfung massiv RTW. Und wenn es als Dritte(r) ist. Mach so viele Stunden wie es dir irgendwie möglich ist, um den Anteil der RTW-Stunden im Verhältnis zu den KT-Stunden raufzubringen. Du hast exakt bis zum Tag deiner (bestandenen) Prüfung zum RettAss Zeit, dies zu tun. Alles was danach noch zu den 1600 Stunden fehlt, muss sowieso dann nach den Regeln für das "normale" Anerkennungsjahr ablaufen. Vielleicht schaffst du es ja, noch 400-600 Stunden RTW abzureißen.
    Das ist jetzt kein Vorschlag für eine qualitative RettAssAusbildung, aber wenn es dir nur um die Stunden geht - bitte sehr. Auf jeden Fall praktikabler als gegen die Behörden zu streiten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durchaus Verfahrensdauern von 3 Jahren zu bieten - bis dahin ist dein Anerkennungsjahr im regulären Ablauf längst absolviert...


  • Aber das kann doch nicht sein, dass die mir 0 Stunden anerkennen und jemand der halt deutlich weniger KTW, aber genauso viel RTW gefahren ist, komplett alle RTW-Stunden anerkennen. Aber ich ruf da vielleicht wirklich mal an, vielleicht ist das nur unglücklich formuliert. Wenn nicht, dann werd ich auf jeden Fall mal nen Anwalt zu der Sache fragen, weil das wäre ja alles höchst unlogisch und ungerecht.


    Und bevor sie mir 0 Stunden anerkennen, frag ich lieber meinen Rettungsdienstleiter, ob er mir dann eben nur die 160 RTW-Stunden und 100 KTW-Stunden bescheinigt. DAnn hab ich wenigstens 260 Stunden. Des ist immer noch mehr, als wenn sie mir gar nichts anerkennen.


    Und was versprichst du dir davon? Eine Anerkennungsjahrstelle für 9 Monate?


  • DAs ist einerseits beruhigend zu hören, andererseits hört sich dieser Satz leider anders an:



    "Voraussetzung für eine Anerkennung gleichwertiger Tätigkeit ist gemäß § 3 der Ausbildungsund

    Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV),


    dass der Antragsteller während dieser Tätigkeit überwiegend auf Rettungs-

    undNotarztwagen (RTW/NAW) eingesetzt war.

    Es wird dabei ein Anrechnungsverhältnis von mindestens 60 : 40 zugunsten des Einsatzes auf


    RTW/NAW gegenüber KTW zugrunde gelegt."



    Naja, ich ruf da mal morgen an und frag wie das gemeint ist. Aber wenn das so ist, dann müssten sie mir ja die 160 RTW- und ca. 106 KTW-Stunden anrechnen, oder?



    Mach meinen Assistenten nicht in Bayern, sondern in Sachsen (Riesa).


  • Wollte den REst eben im Zivi fahren. Und dann sind zwei Monate ja schon entscheidend. Also mal angenommen sie rechnen mir rund 260 Stunden an und ich muss dann noch 1340 Stunden fahren. Muss ich die dann in einem bestimmten MIndest- und Maximalzeitraum fahren? Wenn ich nämlich meine 9 Monate Zivi mache, würde ich nebenbei noch da wo ich jetzt grad fahre, ein bisschen was zusammenfahren. Ist das möglich, die restlichen Stunden in 2 Organisation (hintereinander/parallel) zu machen?

  • Aha, komisch nur das der beauftrage Lehrrettungsassistent und der Zivildienstbeauftragte der Zivildienststelle davon nix wussten und mir sogar nochmal bestätigt haben, dass das möglich. Selbst wenn, wer weiß es denn. Die schreiben mir die Bestätigung, dass ich bei ihnen über den Zeitraum die Stunden gefahren bin und woher soll die zuständige Regierung wissen, dass ich da Zivi gemacht hab und nicht einfach so bei denen gefahren bin.


    Außerdem wo steht das denn, dass man im Zivi keine Berufsausbildung machen darf?




    Hier sogar mal ne Quelle, die genau das Gegenteil besagt:


    http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=3



    Oder hier:


    http://www.zivildienst.de/cln_…ildienstAlsPraktikum.html



    http://www.zivildienst.de/cln_…udium_20oder_20Beruf.html

    3 Mal editiert, zuletzt von poiuztrewq ()

  • Der Zivildienst darf nicht zu einer Berufsausbildung genutzt werden.


    Doch, inzwischen wohl schon, hatten wir schon einmal bei einem anderem Thema...war aber mal so.


    Im FSJ darf allerdings wirklich keine Berufsausbildung erfolgen.

  • Es wird dabei ein Anrechnungsverhältnis von mindestens 60 : 40 zugunsten des Einsatzes auf


    RTW/NAW gegenüber KTW zugrunde gelegt


    Ich weiß auch nicht so recht, was der Verfasser dieses Satzes damit sagen wollte. Vermutlich, dass von den 1600 Stunden mindestens 60 % in der Notfallrettung und höchstens 40 % im Krankentransport erbracht worden sein müssen. Das hieße, Du könntest ab jetzt so viel KTW fahren, wie Du willst, ohne dass dies irgendetwas für die Anerkennung bedeutet.


    Deine Sorge Nr. 1 übersieht, dass Du den Anerkennungsantrag nicht "im Moment", sondern erst später stellst. Dann hast Du schon mehr RTW-Stunden.


    Deine Sorge Nr. 2 auch.

  • Ich weiß auch nicht so recht, was der Verfasser dieses Satzes damit sagen wollte. Vermutlich, dass von den 1600 Stunden mindestens 60 % in der Notfallrettung und höchstens 40 % im Krankentransport erbracht worden sein müssen. Das hieße, Du könntest ab jetzt so viel KTW fahren, wie Du willst, ohne dass dies irgendetwas für die Anerkennung bedeutet.


    Deine Sorge Nr. 1 übersieht, dass Du den Anerkennungsantrag nicht "im Moment", sondern erst später stellst. Dann hast Du schon mehr RTW-Stunden.


    Deine Sorge Nr. 2 auch.

    Nene, dass hab ich schon mit eingeplant. Ich hab dann viellicht 80-100 RTW Stunden mehr, aber auch etliche KTW-Stunden.