Spezielle Anerkennung für den Rettungshelfer (HE) notwendig?

  • Hallo zusammen!


    Mich würde mal interessieren, ob man "automatisch" im Rahmen der Ausbildung zum Rettungssanitäter auch die Qualifikation "Rettungshelfer" erreicht oder ob es da vorher noch irgendwelche Formalitäter zur Anerkennung gibt. Ausgangslage ist folgende:


    Ich habe meinen Fachlehrgang als Rettungssanitäter in Rheinland-Pfalz gemacht, ebenso wie den ersten Teil meines Klinikpraktikums (da ich den Rettungssanitäter auf ehrenamtlicher Basis quasi "berufsbegleitend" mache, muss ich eben die Möglichkeit zum Teilen der Ausbildungsabschnitte nutzen...). In meinem Bundesland Hessen wird als Voraussetzung für den Rettungshelfer der RS-Fachlehrgang sowie ein 80h umfassendes Klinikpraktikum absolviert haben - was ich ja rein theoretisch bereits habe. Kann ich mich nun als Rettungshelfer bezeichnen, obwohl mir nach den rheinland-pfälzischen Vorschriften (also dem Standort meiner Rettungsdienstschule) die dort noch geforderten 80h Rettungswachenpraktikum fehlen?


    Es ist zwar nur eine theoretische Spielerei für mich, da ich sowieso die komplette Rettungssanitäterausbildung absolvieren werde, aber ich bin dennoch an einer diesbezüglichen Antwort interessiert. Vielen Dank im Voraus!


    PS: Wikipedia habe ich zu dieser Fragestellung bereits besucht, bin aber aufgrund der dort etwas allgemein gehaltenen Informationen eher ohne wirkliche Antwort geblieben...

  • RH ist nur in NRW ein geschützter Begriff, dort ist die Ausbildung eindeutig vom Gesetzgeber geregelt.


    In den anderen Bundesländern sind das meist interne Begriffsbildungen der HiOrgs. Insofern ist es eh nur im Rahmen einer bestimmten Organisation von Interesse, ob diese den RH als bereits bestanden ansieht, oder ob dir dafür dein Praktikum fehlt.

  • Im Landesrettungsdienstplan Hessen ist das geregelt, dass der RH nur das Klinikpraktikum nach den 160 Std. Theorie benötigt, um eingesetzt werden zu können.


    Ergo: Du darfst in Hessen als RH eingestzt werden, in RLP aber nicht.