Feuerwehrführerschein: Rechtlich zulässig? EU-Kommission prüft deutsche Ausnahmeregelung

  • ich schließe mich den vorrednern an und spreche mich gegen eine ausnahmeregelung aus.
    die zeit in der der rettungsdienst auf der grundlage von gesetzlichen (provisorischen) Konstruktren ablief, sollte endlich vorbei sein.


    deshalb erachte ich es als essentiell, dass die Mitarbeiter der Rettungsdienste den gültigen führerschein erwerben. Hierbei allerdings sollte eine Lösung gefunden werden, die in Zeiten knapper Kassen, von allen getragen werden können. Eine duale Finanzierung des Führerscheinerwerbs sei hier als Beispiel zu nennen. Die Finanzierung ganz zu Lasten der Arbeitnehmer zu legen, ist in meinen Augen nicht mehr praktikabel.

  • (...)Die Finanzierung ganz zu Lasten der Arbeitnehmer zu legen, ist in meinen Augen nicht mehr praktikabel.

    Funktioniert aber... "Willst du den Job, dann mach den Führerschien, sonst nehmen wir jemand anderen." So sieht doch die traurige Realität aus.


    Im Prinzip ist die Sonderregelung ja nichts anderes als ein Stück weit zur alten FS-Klasse 3 zurückzukehren. Insofern sehe ich die Bedenken schon etwas konstruiert. Andererseits hat der Gesetzgeber nicht ohne Grund die Führerscheinklassen und damit die Beschränkungen der Fahrerlaubnis, restriktiver geregelt. Eine solche Ausnahmeregelung konterkariert den Zweck der Änderung. Und wenn man dann schon hört, dass interne Fahrlehrer die zukünftigen Fahrer schulen sollen... Da ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet... Aber was sag ich da... Es sind ja alle sooooooooo vernünftig und clever :ironie: .....


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • da geb ich dir absolut recht... solange es funktioniert, wird es auch gemacht. leider geht es immer zu Lasten des Personals und hier insbesondere der jungen Mitarbeiter, welche sich gerne beruflich binden möchten.