Fahrlässige Körperverletzung - Geldstrafe für Leiter einer Rettungshundestaffel

  • Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
    Bei einer Übung im Oktober 2011 auf einem Abbruchgelände wollte sich ein Verletztendarsteller in einem Schaltraum verstecken und wurde durch einen Stromschlag verletzt.
    Ein von der Abbruchfirma erteiltes Betretungsverbot war vom Übungsleiter nicht an die Verletztendarsteller weitergegeben worden.


    zum Bericht auf feuerwehr.de

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !