RTW als Geisterfahrer

  • Zitat

    Der 23-Jährige war am Donnerstag gegen 12.30 Uhr von Meppen in Richtung Oberhausen unterwegs und wollte die Autobahn an der Anschlussstelle in Lohne verlassen. Er verpasste jedoch den richtigen Moment und wendete dann kurzerhand bei fließendem Verkehr, um zur Ausfahrt zurück zu gelangen.


    Is nicht sein Ernst, oder? :shok:

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Sorry Tastatur hat sich selbstständig gemacht......


    Die Frage die sich stellt ist wie wird derjenige bestraft?


    Führerscheinentzug ist eigentlich inbegriffen



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  • Man wird sicherlich strafmildernd berücksichtigen, daß der Kollege auf dem Weg zu einem Notfallort war und auf den Führerschein beruflich angewiesen ist.

  • ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr kann nur von außen erfolgen, zB durch das abstellen von gegenständen auf einer dunklen fahrbahn. nimmt man selbst am straßenverkehr teil, erfolgt die gefährdung also quasi "von innen", dann handelt es sich um eine gefährdrung des straßenverkehrs. das mit der ordnungswidrigkeit wird eher schwierig, da das fahrzeug laut artikel mit sonderrechten unterwegs war.

  • ...und durch den Unfall mit dem Tanklaster dürfte wohl bewiesen sein, dass es auch echt eine Gefährdung war und nicht nur ein hätte, wäre, wenn.

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  • Is nicht sein Ernst, oder?


    Ich habe einmal nachts ein seltsamtes Lichterspektakel auf der Autobahn erleben dürfen, dass ich initial nicht zuordnen konnte.
    Unbewusst hatte mich der Rückfahrscheinwerfer eines Polizeiautos irritiert.
    Was war (vermutlich) passiert?


    Ausfahrt verpasst, Rückwärtsgang eingelegt und auf dem Standstreifen rückwärts mit Blaulicht zurück zur Ausfahrt.



    Aber im Vergleich zur Alternative mit dem Wenden, hat die Polizei das somit eleganter gelöst. :cool_1: