Eigentlich hätte ich mir das herleiten können, dass es keine Konsequenzen aus dem RDG gibt. Die Negierung der Hilfsfrist ist ja auch ohne jede Strafe oder Ermahnung.
Wobei ich mir 2 juristische Grundsätze gemerkt habe:
1. Im Unrecht gibt es keine Gleichheit.
2. Wie erkennt man, dass ein Anwalt lügt..........seine Lippen bewegen sich.