:lol: Ok, die waren jetzt beide nicht schlecht!
"Dozent im Rettungsdienst" - HiOrg-Empfehlungen greifbar?
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Das könnte ein Missverständnis sein. Ob des Zitats bezog ich das auf die Lehrkräfte. Der Schulleiter sollte gemäß unserer Behörde ein pädagogisches Studium haben.
Edit: Kein Missverständnis, thh bezieht sich explizit auf den Satz für Lehrkräft, nicht für Schulleiter.
Ah ja, jetzt hab´ ich´s.
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Ich muss mich allerdings auch korrigieren. Beim Schulleiter ist die Formulierung eher noch diffuser.
Zitat von NotSanG §6 Abs.2 Satz 1hauptberufliche Leitung der Schule durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung,
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Das meinte ich ja.
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Mea culpa.