Beiträge von Johannes D.

    Da ging es aber um einen möglichen Zeitvorteil in einem Gebiet, in dem es vor stationären diagnostischen und interventionellen Möglichkeiten nur so wimmelt. Bei dem Projekt im Saarland geht es um einen Ersatz für nicht mehr vorhandene diagnostische Möglichkeiten.

    Hast du das ein bisschen im Kontext gelesen? Ich bin lediglich auf Raphael eingegangen, dass dabei niemand die Wirtschaftlichkeit kritisiert hat. Das stimmt schlicht nicht. Ich habe die Projekte sonst nicht verglichen, die Unterschiede sind mir völlig klar.


    raphael-wiesbaden: Forschungsprojekte sind im Regelfall teil- oder vollfinanziert über Forschungsgelder, ob das bin direkt oder indirekt staatlich ist oder privatwirtschaftlich. Aber es interessiert ja nur den, der sich in Prestige sonnt, ob eines dieser Fahrzeuge rumfährt. Es geht am Ende ja schon darum, sowas in größerem Stil auszurollen, und da benötigt es in allen Szenarien Wirtschaftlichkeit.

    Merkwürdig: bei der Indienststellung von STEMO's in einem großstädtischen Gebiet mit über 20 stroke-units war die Wirtschaftlichkeit wohl kein Thema.

    Da schau hier mal in das STEMO Thema, dass wurde ebenfalls diskutiert, hat hier wenig Freude gefunden und wird auch lediglich als Prestigeprojekt betrieben, eben ohne dass sie Daten es hergeben, dass es einen nennenswerten Vorteil bringt oder wirtschaftlich wäre.

    Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren einstellen, wenn der Rentner auf die 20,- EUR verzichtet. Das wollte er aber nicht. Daher musste das Verfahren dann gerichtlich entschieden werden. Das ist eher kein Problem von "Kleinstvergehen werden stringent verfolgt", sondern "ich will mein Recht, jawoll!".

    Ich teile da ein wenig die Wahrnehmung des Captains. Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verkehrsunfallflucht mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr werden binnen eines Tages wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, und sowas nicht. Da läuft schon grundlegend etwas verkehrt. Welches größere öffentliche Interesse soll hier bestanden haben? Welche Gefahr dieser "Korruption" sieht man? Dass derjenige beim nächsten Einsatz an der Adresse das Tempolimit überschreitet, um schneller vor Ort zu sein?


    Unabhängig ob es nun verboten ist, das ist keine echte Korruption in einem Sinne, wie man sie abseits des Gesetzes bezeichnen würde. Der Rentner erwartet keine Gegenleistung, er wollte sich lediglich erkenntlich zeigen. Es mag verboten sein, aber es ist harmlos. Immerhin sah der Richter das wohl auch so.

    Was wäre dann dein Vorschlag, wie damit umgehen soll, wenn es in der Zukunft weniger CT-Diagnostik in der Fläche gegen wird? Die alten Menschen vermutlich einen ganzen Tag durch die Gegend zu einem zentralen Standort zu fahren?


    Ich bestreite, dass das ein vorrangiges Problem ist. Ich glaube die Verfügbarkeit eines CTs ist für ältere Menschen ähnlich wie für andere. Und ja, es entsteht die Notwendigkeit einer Krankenbeförderung, die Anzahl ist aber sehr überschaubar. Daher glaube ich nicht, dass hier eine Lösung notwendig ist.


    Ich sehe ein relevantes Problem in der haus- und fachärztlichen Versorgung. Das lässt sich mit mobilen Praxen sicherlich adressieren. Die benötigen aber kein CT.

    Einerseits lese ich ich hier im Forum öfter Beschwerden, dass gerade ältere Menschen unterversorgt stundenlang in Notaufnahmen liegen, weil sie zwar in die Kliniken zur Diagnostik und eventuellen Weiterversorgung gefahren, aber bis zum nächsten Morgen nicht mehr abgeholt werden, anderseits kritisiert man jetzt ein Projekt, das unnötige RD-Fahrten sowie diese teils schon grenzwertige "Zwischenlagerung" verhindern soll. Das verstehe ich nicht. Das Ganze zur Probe sowie mit wissenschaftlicher Begleitung einzuführen halte ich jetzt zumindest mal nicht verkehrt.


    Das ist in gewissen Grenzen ja richtig, aber das CT wird dabei nicht gebraucht. Ein mobiler Hausarztdienst, gern mit normalem Röntgen, Labor, Sono und EKG und eben einem Allgemeinmediziner wird viel bringen. Solche Projekte gibt oder gab es, sie haben viel gebracht und einen Bruchteil gekostet. Aber KTW-Touren zum CT machen weder die Masse aus, noch sind sie relevanter Teil der Unterversorgung im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung.


    Ich denke, hier wird nicht kritisiert, dass man bessere Versorgung zu APHs bringen möchte, sondern dass in Zeiten von erheblichen Einsparungen im Gesundheitswesen Geld für ein cooles, überteuertes Prestigeprojekt statt ein angemessener Betrag für sinnvolle Versorgungsverbesserung ausgegeben wird. Bei dem man im kurzen Überschlag feststellen kann, dass es so ohnehin nie kostendeckend in Serie gehen kann.


    Raphael, du hast aber gelesen, dass ich eben auf elektive CTs verwiesen habe, weil es für Notfallindikationen ungeeignet ist? Damit stelle ich die Existenz von elektiven CT-Indikationen doch nicht in Frage. Du wirst nur auch mit aller Terminbündelung der Welt nicht dauerhaft die Auslastung erreichen, dass das wirtschaftlich wäre. Insbesondere weil du andere Diagnostik wie EKG, EEG und co auch anbietest. Das sind Zeiten in denen das CT steht.


    Ich habe mal einen Radiologen gefragt. Ein modernes CT kostet mit Anschaffung und Betrieb bei einer Abschreibung über fünf Jahre inklusive Wartung, Wochenendnotdienst und Personal für einen Betrieb von 12 Stunden unter der Woche und je 6,5 Stunden am Wochenende schätzungsweise zwischen 400.000-500.000 Euro bei Teleradiologie. Eine CT-Untersuchung bei einem GKV Patienten bringt etwa 70 Euro, wobei nochmal circa 15 Euro variable Kosten durch Strom und medizinisches Einmalmaterial entstehen, du nimmst als 55 Euro ein.


    Rechnet man nun den mittleren Preis von 450.000 Euro durch die mittleren Erlös von 55 Euro durch die geplanten 3294 jährlichen Betriebsstunden (61 Stunden pro Woche mal 54 Wochen), so kommst du darauf, dass du circa 2,5 CTs pro Stunde machen musst, inklusive der Fahrstunden und inklusive der Zeiten technischen Ausfalls. Und das schaffst du nicht. Es mag noch ein bisschen variieren durch Doppelnutzung der MTRAs für andere Diagnostik, aber in der Zeit steht eben das CT und die anderen Untersuchungen bringen meist erheblich niedrigere Erlöse, die Fixkosten des CT bleiben aber. Ebenfalls fällt es nochmal, durch wesentlich höhere Erlöse bei Privatversicherten und die entsprechende Mischkalkulation, allerdings sind die in APHs erheblich unterrepräsentiert.


    Notaufnahme-CTs in Kliniken finanzieren sich auch schwer, haben aber erhebliche Vorteile. Zum einen gibt es nicht unerhebliche Zulagen für Notfalluntersuchungen (bis zu 25 Euro bei GKV), zum anderen wird häufig die Auslastung über Intensivpatienten, die ein CT benötigen erreicht und eben das Personal für mehrere Geräte genutzt. Nichts davon kannst du ambulant umsetzen.

    Ich weiß, dass KTW Transporte recht unterschiedliche Kosten haben, aber im Durchschnitt dürftest du nicht einmal in die Nähe der Kosten kommen, die der Betrieb eines solchen Fahrzeugs erzeugt. Selbst wenn, und das halte ich für illusorisch, dass Fahrzeug dauerhaft unter voller Auslastung läuft.


    Du hast im APH ja nicht regelmäßig 10 Bewohner gleichzeitig, die ein elektives CT brauchen und für Notfälle eignet sich das nicht. Zum einen müsste es zufällig da sein, zum anderen fehlt die Möglichkeit der Anschlussversorgung...

    Ich finde es bemerkenswert, dass der Freigesprochene immerhin selbst Anwalt war und das Gericht das Verfahren eingestellt hat, weil es eine sozialadäquate Geste war.


    Vielleicht ist die Auffassung der Staatsanwaltschaft hier nicht ganz so eindeutig richtig, wie man herauslesen kann. Mindestens zwei abweichende Meinungen von Juristen scheint es ja zu geben.

    Die 75 Euro am Tag sind für den Schaden der kein Vermögensschaden ist (StrEG §7 Abs. 3), der Vermögensschaden muss nachgewiesen werden und kann dann zusätzlich geltend gemacht werden. Ich wüsste nicht, warum ein ausgebliebenes Gehalt kein Vermögensschaden wäre. Nach meinem Verständnis wären es also 75 Euro / Tag plus entgangenes Gehalt. Sollte sich das Arbeitsverhältnis aufgrund der Inhaftierung aufgelöst haben, müsste auch der Ausfall bis zu einer neuen Anstellung und ggf. ein Gehaltsunterschied der neuen zur alten Anstellung ein Vermögensschaden sein.

    Dass er Recht hat. Wenn Du einen Sendebericht hast, ist der Zugang des Faxes bewiesen.


    Grundsätzlich ist das richtig, aber auch Emails können rechtsverbindlich zugestellt werden. Ist wirklich nicht mein Expertengebiet, aber der BGH hat mal länger dazu Stellung genommen, wann eine eMail an den Empfänger rechtsverbindlich zugestellt worden ist (wann meint hier tatsächlich den Zeitpunkt), daraus folgere ich als juristischer Laie, dass dies möglich sein muss. Das BGH Urteil hat das Aktenzeichen VII ZR 895/21. Weiterhin gibt es verschiedene Behördenkommunikation die digital mit Signatur des Personalausweises möglich ist, auch hier sollte in irgendeiner Art Rechtsverbindlichkeit bestehen.


    Aber abseits davon, empfiehlt es sich echte Notfallkommunikation als direktes Gespräch zu gestalten, um sicherzugehen, dass die Information sofort wahrgenommen und bearbeitet wird. Warum eine Leitstelle, die über behördlich aufgezeichnete Telefonverbindungen verfügt hier nicht rechtsverbindlich angerufen werden kann, erschließt sich mir nicht. Telefongespräche mit der Rettungsleitstelle können sehr wohl auch im Strafprozess eine Rolle spielen, warum sollten sie hier nicht als Nachweis fungieren können?

    Das ergibt für mich wenig Sinn. Damit kann man doch niemanden unter Druck setzen? "Sie haben für diese Aufgabe mindestens 5 Wochen Zeit!" - "Oh nein, was ist denn, wenn ich damit früher fertig bin=O?"

    :D

    Ich denke, es war gemeint, dass die kürzest mögliche Frist fünf Wochen beträgt. Diese kann aber sehr wohl länger sein, steht auch im zitierten Paragraphen:


    War das schon die Antwort auf meine Frage?

    Ich hatte nicht vor auf mehr hinzuweisen, als dass dein Vergleich mit Hamburg völlig unsinnig ist. Ich wollte lediglich zur Einordnung des Protests anmerken, dass bei moderaten Verkehrsbedingungen und Kenntnis der Ampelschaltungen sowohl die Ostfeuerwache als auch die Hauptfeuerwache der Berufsfeuerwehr Kiel in (mit Sonderrechten deutlich) unter 10 Fahrminuten Entfernung liegen und überregionale Hilfe hier nicht unüblich ist.


    Von Statistiken der Hilfsfristerfüllung von Berufsfeuerwehren versus freiwilligen Feuerwehren mit und ohne Tempo 30 Zonen, habe ich nicht gesprochen und finde das auch nur mäßig interessant.

    Ich möchte ein bisschen Ortskunde in die Sache bringen: Molfsee ist ein Ort des Kreises Rendsburg-Eckernförde, der unmittelbar an die Landeshauptstadt Kiel (kreisfrei) angrenzt und beinahe noch im Stadtgebiet liegt. Die genannte massive Ausbreitung der Beschränkung auf 30 km/h unter anderem auf einer großen, sehr gut ausgebauten Straße wird von vielen als unnötiges Ärgernis empfunden. Insbesondere, weil es jetzt nach Einrichtung durch die Ordnungsbehörde stark kontrolliert wird. Man könnte der Feuerwehr hier unterstellen, dass sie als Sprachrohr der Bürger dem Ärger Platz macht.


    Bei größeren Feuern im Bereich der Zuständigkeit der Feuerwehr Molfsee ist es möglich und keineswegs unüblich, dass die Berufsfeuerwehr Kiel "überregional" hilft, natürlich insbesondere auch zu ungünstigen Alarmzeiten. Und diese ist in der Lage im eigenen Stadtgebiet Bereich innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen, die weiter entlegen sind und verkehrstechnisch schlechter angebunden. Die primäre Zuständigkeit liegt natürlich unbenommen bei der FF. Rettungsdienstlich liegt die Zuständigkeit übrigens ohnehin vertraglich geregelt bei der Landeshauptstadt.

    Ich persönlich kann mich VK-Retter und Hilope anschließen, ich benutze bei solchen Patienten regelmäßig Haldol und Dormicum, gerne kombiniert. Haldol ebenfalls in der Regel eher 10 mg, bei sehr zarten Patienten auch 5. Dormicum variiere ich stärker, am häufigsten gibt es aber 10/10 mg i.m. Von größeren Komplikationen wurde ich bisher verschont. Esketamin habe ich dafür noch nie eingesetzt, ist aber eine Idee, da Haloperidol immer mehr von den NEFs verschwindet.


    Wenn eine Mischintox hochwahrscheinlich erscheint, habe ich schon eher mal versucht Dormicum i.v. zu forcieren, auch in extremer Dosierung oder mit frühem Wechsel auf Propofol, weil ich mir da ungern Komplikationen außerhalb der Atemdepression einkaufen will.

    Bei der Ärztekammer kannst du über einen QR Code z.B. Auf der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin auch überprüfen, dass diese echt ist und dort stehen dann meine Daten - das Problem ist ja aber, dass solche Insel- und Kann-Lösungen nichts bringen.


    Es wäre nötig, dass es einen Weg gibt, der zuverlässig für alle zutrifft und das zwingend. Denn es ist weniger wichtig, dass die Echten es auf einem Weg beweisen können, als dass man die Falschen zuverlässig an einer fehlenden Verifikation erkennt.

    Ich glaube ehrlich gesagt, dass die Finanzierung durch den Arbeitgeberanteil sogar gerechter wird. Das betrifft insbesondere sehr große Firmen, die das Steuerzahlen in Deutschland sonst gut vermeiden.


    Von Schweden habe ich insgesamt jetzt aber eher Gutes gehört, wenn man die Rahmenbedingungen (Bevölkerungsdichte und Geographie) berücksichtigt. Dennoch halte ich den Teil unseres Systems tatsächlich für besser.

    Wir könnten, statt Geld beim Personal und bei den Arbeitsbedingungen, also bei der Arbeit am Patienten zu sparen, stattdessen in der Verwaltung Geld sparen. Abschaffen von 92 der 93 gesetzlichen Krankenkassen und bzw. Zusammenlegen zu einer. Dies muss mit einer entsprechenden Verschlankung der Verwaltungs- und Vorstandsstrukturen, Immobilien etc. einhergehen. Dies dürfte eine erhebliche Menge Geld einsparen.


    Wir sollten gesetzlich alle Gewinne abschöpfen, die im Gesundheitswesen erwirtschaftet werden in einem Bereich, in dem Gelder der Krankenkassen beteiligt sind. Das Geld des Gesundheitswesens sollte nicht in Firmen und nicht in Aktiendividenden fließen. Da gehört es nicht hin, es muss zum Patienten.


    Im Gesundheitssystem selbst:


    Weiterhin strengere Regulation im Bereich der freien Arztwahl. Es soll Patienten weiterhin frei stehen, ihren Arzt frei zu wählen und eine Zweitmeinung zu bekommen. Es sollte in einer Behandlung aber reguliert werden, dass im Rahmen dessen stattgefundene und durch den neuen Arzt auswertbare Untersuchungen nicht wiederholt werden. Weiterhin sollte die Anzahl der Zweitmeinungen als Kassenleistung begrenzt werden. Wenn die Meinungen der ersten z.B. vier Ärzte nicht passen, muss man die Meinung des fünften meiner Meinung nach eventuell selbst zahlen.


    Schaffen der regelhaften Praxis der Abweisung bei missbräuchlicher Nutzung falscher Strukturen im Gesundheitswesen. Wir sollten regulieren, dass z.B. Notaufnahmen und Kliniken, aber auch Notdienste wie der Rettungsdienst und ärztliche Bereitschaftsdienst und Anlaufpraxen Patienten abweisen, die zu anderen Versorgungsgebieten gehören, oder die ohne weiteres auf reguläre Dienste außerhalb der Notdienstzeiten warten können.


    Festlegen einer akzeptablen Fehlergrenze zur Abkehr von der Defensivmedizin. Das ist ein schwieriges Thema, ich weiß. Aber wir sollten politisch festlegen, dass eine 0% Fehlerquote nicht zu erreichen ist, und die Angst vor Fehlern dadurch zu reduzieren. Das kann dazu führen, dass wir uns von massiver Überdiagnostik abwenden und erhebliche Mittel einsparen.


    Festlegung von nur "Schulmedizin" als Kassenleistung. Das hat nichts mit der Ablehnung von alternativen Heilmethoden zu tun, aber über Gelder der Krankenkassen sollte lediglich bezahlt werden, was gängige medizinische Praxis oder evidenzbasierte Medizin ist. Prinzipiell mit Fokus auf evidenzbasierter Medizin, aber es ist klar, dass Evidenzen in Bereichen mit lang etablierter Praxis und Maßnahmen, auf die aus ethischen Gründen nicht verzichtet werden kann, nicht generiert werden können.


    Der obere Teil stellt allerdings vermutlich den wesentlichen Anteil dar. Aber damit müsste sich insgesamt erheblich Geld einsparen lassen.