von Rettungsdienst.de: "BRK weist auf Schwachstellen im neuen Rettungsdienstgesetz hin"

  • Bin gerade über FB auf folgenden Artikel gestossen:



    http://www.rettungsdienst.de/n…ngsdienstgesetz-hin-48193


    So gerne ich mich ja beim BRK engagiere: Wenn ich sowas lese, fällt es mir schwer sachlich zu bleiben. Hier wird wieder mit biegen und brechen versucht an alten, ehrenamtlichen (ich schreibe mit Absicht nicht kostenlosen oder billigen) Strukturen festgehalten. Gut, das mit der nicht geklärten Übernahme der Kosten für den NFS ist wirklich ärgerlich. Hier muss die Politik dringend ran.

    Alle getätigten Aussagen stellen meine private Meinung dar und stehen in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit.

  • Das Tolle/Lustige/Traurige ist ja dass sich ein entsprechender Passus schon im aktuellen BayRDG findet:


    Die Antwort liefert Artikel 43 Absatz 3 BayRDG, dass das Abweichen von der Besatzung bereits jetzt möglich ist:
    (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug nicht zum Einsatz kommen könnte.