Anerkennung von RS zum Notfallsanitäter (A) zum RettAss?!

  • Zitat

    Original von huzeck
    Und damit meine ich nicht nur Indikation Dosierung und Nebenwirkung sondern auch Wechselwirkung, Kontraindikationen, Antidot, Pharamkodynamik und Pharamakokinetik.


    Dann brauch' ich mir ja nur wenig Sorgen machen, daß Rettungsassistenten mit dem Zeug herumspielen... ;)



    Gruß,


    Ani


  • Wer eine qualifizierte Ausbildung zum RettAss mit weitergehenden Fortbildungen genießt, hat durchaus die Kompetenzen die Trageweite solcher Handlungen zu übernehmen. Wer sich mit dem was er tut nicht auskennt sollte unbedingt die Finger davon lassen. Wie bereits erwähnt ist die Abwägung der Notwedigkeit und der eigenen Kompetenzen ein wichtiger Bestandteil.

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  • Habe ich so nicht behauptet, jedoch wurde in meiner RA Ausbildung intensiv auf Notfallmedikamente eingegangen und ich versuche mich auch in diesem Bereich fortzubilden und fit zu halten.

  • Ketanes-Dormicum ist sicherlich ein grenzwertiger Bereich, und es gehört viel Verantwortung dazu, keine Frage.


    Dennoch sollte man sich nicht nur hierauf fixieren, mein erwähntes Beispiel war Kardiales Lüngenödem, welches größtenteils öfters das Eingreifen des RA´s durch Medikamente erfordert (Nitro, Lasix) Ein RA sollte das Fachwissen hierzu haben um entsprechenden Situationen auch eingreifen zu können. Ich denke bei diesem Bespiel wird die Notwendigkeit deutlicher als bei der Analgosedierung, da hier eher die Notwendigkeit gegeben ist.

    Einmal editiert, zuletzt von huzeck ()

  • Zitat

    So zum Beispeil auch Analgosedierung mittels Ketanes und Dormicum bei akuten und lebensbedrohlichen Schmerzzuständen


    Zitat

    Nitrolingiual Spray


    Zitat

    Ketanes-Dormicum ist sicherlich ein grenzwertiger Bereich, und es gehört viel Verantwortung dazu, keine Frage.


    Warum bekomme ich nur immer Bauchweh, wenn Leute Medikamente spritzen wollen, deren Handelsnamen sie noch nicht mal fehlerfrei schreiben können?


    huzeck:


    Es gibt ausführliche Diskussionen zu diesem Thema hier im Forum. Es sit völlig nutzlos, die ganze (unsinnige) Diskussion von neuem aufzurollen...


    J.


    PS: Zum Beispiel hier:
    Notkompetenz wirklich für alle?

  • Zitat

    Original von huzeck
    wenn der RA vertrauensbewusst alle BLS ausgeschöpft hat, die Notwendigkeit gegeben war und aus medizinischen Gründen richtig gehandelt hat wird es auch zu keiner Verurteilung kommen.


    Du hast zwar viele richtige Dinge geschrieben, das ist so allgemein aber nicht richtig - unabhängig von allen juristischen Streitigkeiten um die Notkompetenz reicht es nicht aus, "medizinisch richtig" zu handeln, selbst wenn die BLS ausgeschöpft sind. Mir fehlt noch der Hinweis, dass ein Zuwarten auf einen Arzt nicht möglich ist. Ich gehe davon aus, dass Du nichts anderes gemeint hast und will das nur klarstellen, bevor jemand es falsch versteht. Ansonsten ist die Notkompetenz im Forum ja schon umfassend diskutiert worden; Du kannst Dir mit der Suchfunktion leicht einen Überblick verschaffen und auch die juristische Diskussion nachlesen.


    Beste Grüße