Spahn wegen NFS-Gesetz beim DRK

  • Und BaWü ist das einzige Bundesland in dem das Rettungsfachpersonal der örV krine Amtshaftung genießt...


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  • DRK Biberach fordert Gesetzesänderung für Notfallsanitäter


    Im Artikel vom 29.03.2019 wird über das Treffen und die an den Gesundheitsminister gerichteten Bitten genauer berichtet.


    Von einer Änderung der Übergangsfristen oder einer Ablehnung Spahns, heilkundliche Maßnahmen rechtssicher zu ermöglichen, ist hier nicht die Rede. Es wird lediglich beschrieben, dass der Gesundheitsminister darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Notfallsanitäter weiterhin Maßnahmen über den rechtfertigenden Notstand begründen müssen und sich mehr Rückhalt wünschen. Dieser soll entgegnet haben:

    Zitat

    „Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen – selbst wenn wir das Gesetz ändern“

    Welches Gesetz damit gemeint ist, bleibt offen: Zu Beginn des Berichts ist vom NotSanG die Rede. Dann heißt es allerdings, die Forderung des DRK Biberach sei:

    Zitat

    „Das Gesetz legt zwar die Ausbildungsinhalte fest, aber ausüben darf der Notfallsanitäter diese nicht [...] Es herrscht rechtliche Unsicherheit, da sollte sich bundesweit schnell etwas ändern.“