Beiträge von Bodensee

    Moin,

    wie M1k3 schon sehr treffend beschrieben hat, sollte in der Aufzählung zwischen Berufsverbänden und Fachgesellschaften unterschieden werden. Daneben gibt es auch noch Gewerkschaften, sonstige Lobbyorganisationen und für andere Berufsgruppen auch Kammern, für den Rettungsdienst allerdings bisher nicht.

    Als Gewerkschaften, die unter anderem auch an Tarifverhandlungen mit Rettungsdiensten beteiligt sind, fallen mir ver.di und komba ein. An Berufsverbänden gibt es den DBRD und theoretisch auch noch den BVRD, der jedoch in den letzten Jahren nichts mehr gemacht hat, was ich als Nichtmitlied mitbekommen hätte. Weitere mir bekannte Lobbyorganisationen sind Hashtag Gesundheit, Twankenhaus, InsideTeam und Bundesrettungshilfe. Im Bereich der Ärzte sind mir noch der BDA, die agswn, der BV-ÄLRD und die Ärztekammern bekannt.

    Auch die wissenschaftlichen Fachgesellschaften können weiter unterteilt werden:
    Wir haben in Deutschland einige medizinische Fachgesellschaften mit Bezugspunkten zum Rettungsdienst. Hierzu würde ich die oben genannte DGINA zählen, alle unter https://leitlinienverzeichnis.de/ genannten Fachgesellschaften und auch die DGRN. Die aktive Mitgliederschaft dieser medizinischen Fachgesellschaften ist oft klar ärztlich bzw. medizinstudentisch dominiert und entsprechend ergibt sich deren Perspektive sowie deren Forschungstätigkeit tendenziell häufig aus der Klinik heraus. Wie im verlinkten Leitlinienverzeichnis zu erkennen ist, wurden viele medizinische Leitlinien, auf die unsere Algorithmen aufgebaut sind, von diesen Organisationen erarbeitet. Handlungsempfehlungen für den Rettungsdienst bilden in diesen Leitlinien meist Unterkapitel unter der Annahme, die gewonnenen Erkenntnisse können analog oder in abgewandelter Form auch im Rettungsdienst angewendet werden.
    Die DGRe verfolgt den Ansatz, den Rettungsdienst als eigenständiges System zu begreifen und zu erforschen. Denn neben der medizinischen Seite existieren viele weitere Faktoren, welche die Qualität im Rettungdienst beeinflussen (z.B. Rettungdienstpädagogik und Standortplanung). Sie werden durch den Begriff der "Paramedic Sciences", im Deutschen "Rettungswissenschaften" genannt, abgedeckt. Sie sind das Tätigkeitsgebiet der DGRe und diese ist somit nicht als medizinische Fachgesellschaft aufzufassen.
    Daneben existieren noch ein paar andere Institutionen, die sich mit den Themen Leitstelle oder Sicherheit befassen und damit den Rettungsdienst tangieren (EENA, FVLST, AG KRITIS, ZOES, ISCRAM, vfdb, Graduierten-Netzwerk "Zivile Sicherheit", PMeV,...).

    Die hier aufgezählten Akteure eint das Ziel, den Rettungsdienst in irgendeiner Art und Weise zu verbessern. Manche tun dies nur nebenbei oder aus ihrem ganz eigenen Blickwinkel, doch so gesehen sind sie alle im weitesten Sinne berufspolitisch tätig. Die Unterschiede liegen im Detail, doch um wirklich etwas voran zu bringen, kommt es auf fast jeden ihrer Beiträge an. Daher soll mein Post auch keine Werbung und kein Bashing sein, sondern stellt lediglich meinen nicht abschließenden und sicher subjektiven Überblick in diesem Feld dar.

    Ich freue mich auf die Diskussion!

    Wird diese Veranstaltung online abrufbar sein, oder kannst du uns spannende Aussagen/Auszüge, vor allem von Thomas Hochstein rezitieren?

    Wenn technisch alles klappt, wird die Aufzeichnung auf dem YouTube-Kanal der DGRe zur Verfügung gestellt. Da die Rohdaten dafür allerdings nochmals nachbearbeitet werden müssen, kann dies leider noch etwas dauern.


    ist geplant dass die dgre eine Arbeit / Standpunktepapier zu dem NotsanG2a formuliert?

    Bis jetzt wäre mir neben der Paneldiskussion kein weiteres Projekt bekannt, welches sich direkt auf den §2a NotSanG bezieht. Wenn du eine konkrete Forschungsfrage hast oder in diesem Zusammenhang etwas untersuchen möchtest und noch nicht so genau weißt, wie du das angehen könntest, kann ich dir nur empfehlen, dich aktiv in der DGRe zu engagieren. Dort findest du auf jeden Fall die passende Hilfestellung und Unterstützung dafür. Vermutlich wäre dann die Sektion Notfallversorgung etwas für dich: https://www.dgre.org/sektion-notfallversorgung/. Sie trifft sich etwa einmal im Monat zu einem Online-Sektionsabend.

    Welche denn?

    Das "Symposium zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst" (zuküftig: "Forum Rettungswissenschaften") zum Beispiel: https://www.dgre.org/forum-wis…t-im-rettungsdienst-2020/

    Ein weiteres bedeutedes Projekt war die Berufstreuestudie: https://www.dgre.org/download/508/

    Ebenfalls sehenswert der Vortrag über Akademisierung und Professionalisierung (Aufzeichnung auf YouTube).


    Der Hochschultag im Dezember (https://www.dgre.org/hochschultag/) und die Paneldiskusion zum §2a NotSanG im September (https://www.dgre.org/paneldiskussion/) könnten ebenfalls sehr interessant werden.

    Auch der Podcast hat bereits einige Hörer:innen und Folgen erreicht...

    Hallo Mave,


    dass der Lehrbeauftragte im Zuge der Qualifizierung zum Praxisanleiter nebenbei absolvierbar ist, wird auf der Website nirgendwo explizit erwähnt. Dies wird jedoch auch weiterhin so sein, denn die Termine sowie der Ort decken sich (alle Lehrgänge finden am Standort Malente statt und der LBA geht von Woche 2 bis einschließlich Woche 4) und der Schule steht dort lediglich ein einziger Klassenraum zur Verfügung, der groß genug ist für den Unterricht.


    Die beste Übersicht gibt der Link von tobi, zusätzlich sind auf der Hauptseite die als nächstes anstehenden Kurse aufgelistet und unter den einzelnen Modulen sind auch Folgetermine zu finden. Normalerweise findet jährlich ein Durchlauf ab April und einer ab November statt.

    Bei dieser Gelegenheit noch zwei kleine Tipps zu den Hotels in der Nähe:
    Das "Hotel Dieksee - Collection by Ligula", früher "Wyndham Hotel Malente", kann ich trotz des günstig erscheinenden Preises nicht empfehlen. Die hygienischen Zustände im Gebäude sowie am Frühstücksbuffet ließen während meines Aufenthalts leider wirklich zu Wünschen übrig. Vielleicht hat sich das zwischenzeitlich geändert - letztes Jahr ging es dem Bau überall sehr an die Substanz.
    Das "Hotel Holsteinische Schweiz" gehört dem Besitzer der Sanitätsschule Nord (geniales Geschäftsmodell, oder?) und sollte keinesfalls über die Schule reserviert werden, denn diese weist die sonst absetzbaren Steuern nicht aus und die Übernachtung bei Anreise am Vortag muss ohnehin direkt beim Hotel gebucht werden. Manche Zimmer dort sind etwas klein geraten und beim Frühstück gab es immer zu wenig Bacon für alle, doch es ist sehr gemütlich und die räumliche Nähe zum Unterrichtsraum sowie dem Großteil der anderen Teilnehmenden war ein unschätzbar großer Vorteil.

    Die Sanitätsschule Nord bietet den Praxisanleiter unterteilt in 3 separat buch- und absolvierbare Module an:

    • Modul 1 ist der Lehrrettungsassistent und dauert 3 Wochen, die erste Woche ist gleichzeitig die Qualifikation zum Erste-Hilfe-Ausbilder
    • Modul 2 mit einer Woche schließt mit dem Dozenten im Gesundheitswesen ab, zugleich kann auch die Lehrprobe zum Lehrbeauftragten für Betriebssanitäter- und Erste-Hilfe-Ausbilder abgelegt werden
    • Modul 3 als fünfte und letzte Woche endet dann mit der Verteidung der Facharbeit zum Praxisanleiter für Gesundheitsberufe

    Die Kursgebühren für die nicht-rettungsdienstlichen Ausbilderqualifikationen liegen etwas höher, sodass diese Zertifkate nur nach Zahlung des entsprechenden Differenzbetrages ausgestellt werden. Diese Regelung halte ich für sehr fair, denn in Summe muss nur der (dort immer noch vergleichsweise günstige) Preis für den Lehrbeauftragten bezahlt werden und alles andere ist inklusive. Voraussetzung für die Ausstellung des Lehrbeauftragten-Scheins auch für BetriebsSan-Ausbilder ist eine vor Antrag erfolgte Einweisung in die Lehrunterlage für Betriebssanitäter, welche zwei Tage dauert und ebenfalls an der SanNord absolviert werden kann.

    Die Gesamtausbildungsdauer von 5 Wochen und 2 Tagen für 7 Urkunden mag sehr kurz erscheinen, doch der Unterricht war modern, gut und nützlich gestaltet. Ich kann diesen Weg guten Gewissens empfehlen, nur von der Anerkennung der Abschlüsse über den Praxisanleiter hinaus kann ich bisher nicht berichten. Da diese ganz normal DGUV-konform sind, dürfte sich das allerdings nicht von der Mitnahme dieser Berechtigungen aus anderen Hilfsorganisationen oder Unternehmen unterscheiden.

    Heute kam die Emergency bei mir an. Zuerst dachte ich: "Warum schickt mir PAX plötzlich einen Katalog?", dabei war das lediglich die Werbung auf der Rückseite, welche ich zuallererst gesehen habe.

    Das Heft ist ganz altmodisch in einen Folienbeutel eingeschweißt, obwohl (zumindest bei mir) kein einziges Blatt Inlay-Werbung drin lag. Beim ersten Durchblättern fand ich besonders toll und interessant, dass die Zeitschrift gleichzeitig auch Organ des österreichischen BVRD.at ist.

    Das Gesundheitsamt Düsseldorf hatte eine solche Verkürzung für die heute nicht mehr existierende Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann GmbH genehmigt. Ob weitere Schulen in dessen Zuständigkeitsbereich eine Anrechnung der Pfegeausbildung auf den RS-Lehrgang erlaubt bekommen haben oder hatten, ist mir nicht bekannt.

    Hat denn noch jemand vor, mit dem Zug zu kommen?
    Ich plane gerade eine Ankunft um 11:30 am Ludwigshafener Hbf (davor ab 10:41 Stuttgart und 11:26 Mannheim) und vielleicht kann man sich ja auf der Strecke schon treffen und die letzten Meter zum Veranstaltungsort zusammen bestreiten.


    Es wäre möglich das ich den gleichen Zug nehme.


    Unsere Strecke ist ab MA Hbf identisch und ich will ebenfalls spätestens mit der S1 um 11:30 in LU Hbf ankommen. Da die Taktung der in Frage kommenden Verbindungen ziemlich gut ist, kann es jedoch auch sein, dass ich etwas früher am Ziel sein werde.

    Bezugnehmend auf meinen vorherigen Beitrag möchte ich nochmals Werbung für das Programm des Tages machen:


    Am Vormittag wird es eine Stunde lang speziell um Rettungsdienstplanung gehen.
    Im Anschluss an die Keynote am Nachmittag wird ein Referent von optima by R1 anhand deren Software beispielhaft zeigen, welche Methoden und Verfahren zur Bedarfsvorhersage und Dispositionsunterstützung bereits heute in der Praxis umgesetzt werden.


    Da die Veranstaltung, in dessen Rahmen die Fortbildung stattfindet, in wechselnden Ländern ausgerichtet wird, ist eine Wiederholung innerhalb Deutschlands aktuell nicht absehbar.
    Die Ausrichter sind bei der Anmeldung sehr unkompliziert, sodass es problemlos möglich ist, sich sehr kurzfristig noch dafür zu registrieren oder auch nur an einzelnen Programmpunkten teilzunehmen.

    Dennoch muss natürlich explizit betont werden das alle Tätigen ganz dolle akademisiert und überhaupt ganz toll international im RD tätig sind. Und niemals jmd. aus dem gemeinen ?Fahrpöbel? einen Platz im Vorstand finden wird. Man will ja auf Augenhöhe sein.


    Kann man machen...

    Sie haben auch ganz konkret solche Kollegen angesprochen, die eben nicht über einen akademischen Abschluss verfügen, jedoch trotzdem Interesse an einer Mitarbeit (oder einer Weiterentwicklung im Rettungsdienst) haben. Ein gewisser Wissensstand (sowie auch Erfahrung) ist sicher nicht verkehrt, wenn man da mit mischen will. Irgendwie ist dieser Teil Deines Beitrages auch etwas unsachlich, wie ich finde.

    Ich habe die Webseite und auch die Bedingungen der Mitgliedschaft gesehen. Auch ich habe (noch) keinen akademischen Abschluss. Angegriffen oder beleidigt fühle ich mich deswegen nicht. Ich glaube auch das ich ein cooler Chef einer großen Berufsfeuerwehr wäre. Aber ohne das notwendige Studium und die Ausbildung im höheren Dienst wird mir dieser Weg immer versperrt bleiben. Das ist nun mal so.


    Was ich an den Mitgliedschaftsstufen nicht nachvollziehen kann, ist wieso Studierende in der GzFWR lediglich "assoziierte" Mitglieder werden können.
    Wenn jemand mit rettungsdienstlichem Hintergrund einen Hochschulabschluss erreicht hat, tritt in der Regel die wissenschaftliche Tätigkeit wieder in den Hintergrund und es werden Führungsämter oder Stellen in der Rettungsdienstausbildung angetreten.
    Ich wage sogar zu behaupten, ein Großteil der wissenschaftlichen Tätigkeit von Rettungsfachpersonal spielt sich aktuell während des Studiums ab, nicht danach. Natürlich wäre es schön, wenn dies anders wäre. Ich verstehe die Ziele der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst so, dass diese genau hier ansetzen möchte.


    Degradiert man nun allerdings alle Fachkräfte ohne abgeschlossenes Studium pauschal zu Mitgliedern zweiter Klasse, besteht die Gefahr, dass einige sehr schlaue Köpfe deswegen nicht zur Mitarbeit in der GzFWR bereit sind. Stattdessen könnte es passieren, dass der Verein zu einer Plattform der Selbstdarstellung von Akademikern verkommt. Das fände ich persönlich sehr schade, denn das Anliegen der GzFWR ist absolut unterstützenswert!


    Vielleicht ist es sinnvoll, eine studentische Mitgliedschaft einzuführen. So wäre sogar ein studentischer Beirat oder eine Arbeitsgruppe denkbar, über welche sich rettungsdienstlich Studierende vereinigen und austauschen können. Alternativ wäre es auch möglich, eine (jährlich eingereichte) Studienbescheinigung als Voraussetzung für die Vollmitgliedschaft zu akzeptieren.

    Ah! - Das ist dann doch mal konkret: Podcast, Fortbildungen zu Meta-Themen ("Schlüsselqualifikationen") und Treffen. - Danke!

    Alles in allem verstehe ich die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft im Rettungsdienst jetzt mehr als Verbreiter oder Vermittler wissenschaftlichen Arbeitens, als (wie ich ursprünglich dachte) als Think-Tank.


    Grundlegende Methodiken werden aktuell bereits in den guten Praxisanleiter-Lehrgängen vermittelt. Dazu hat nicht jede/r Zugang, deswegen finde ich die Arbeit des Vereins eine gute Sache.
    Für Forschung und Entwicklung im Rettungsdienst gibt es bereits einige institutionelle und private Plattformen, zum Beispiel das HealthCareLab und Das Twankenhaus. Diese erfahren jedoch aktuell von offizieller Seite wenig Unterstützung bei der Erarbeitung und vor allem auch bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen. Es geht dabei sowohl um Vorbehalte (etwa, Forschung im Rettungsdienst funktioniere nicht, weil für diese Patientenschädigungen in Kauf genommen werden müssten) als auch darum, dass ausgearbeitete Lösungsansätze zu den großen Schwachstellen in unserer Gesundheitsversorgung bei den entscheidungsbefugten Stellen wenig Beachtung finden. Genau hier könnte ich mir einen sinnvollen Ansatz dieser Gesellschaft vorstellen: Vorurteilen entgenzutreten und Barrieren abzubauen.

    DRK Biberach fordert Gesetzesänderung für Notfallsanitäter


    Im Artikel vom 29.03.2019 wird über das Treffen und die an den Gesundheitsminister gerichteten Bitten genauer berichtet.


    Von einer Änderung der Übergangsfristen oder einer Ablehnung Spahns, heilkundliche Maßnahmen rechtssicher zu ermöglichen, ist hier nicht die Rede. Es wird lediglich beschrieben, dass der Gesundheitsminister darauf aufmerksam gemacht wurde, dass Notfallsanitäter weiterhin Maßnahmen über den rechtfertigenden Notstand begründen müssen und sich mehr Rückhalt wünschen. Dieser soll entgegnet haben:

    Zitat

    „Für jede Notsituation wird es am Ende nicht ganz ohne Ermessen gehen – selbst wenn wir das Gesetz ändern“

    Welches Gesetz damit gemeint ist, bleibt offen: Zu Beginn des Berichts ist vom NotSanG die Rede. Dann heißt es allerdings, die Forderung des DRK Biberach sei:

    Zitat

    „Das Gesetz legt zwar die Ausbildungsinhalte fest, aber ausüben darf der Notfallsanitäter diese nicht [...] Es herrscht rechtliche Unsicherheit, da sollte sich bundesweit schnell etwas ändern.“

    Das Urteil im Rechtsstreit der Firma Falck gegen die Stadt Solingen ging heute online: http://curia.europa.eu/juris/d…06&pageIndex=0&doclang=de


    Zitat

    Art. 10 Buchst. h der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe [...] ist dahin auszulegen, dass die darin vorgesehene Ausnahme vom Geltungsbereich der Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe sowohl für die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten in einem Rettungswagen [...] als auch für den qualifizierten Krankentransport gilt.