Rettungssanitäter verurteilt

  • @ R.A.P.:


    OK. Ich versuche es mal.


    Früher musste man für Krankenkraftwagen (also KTW/RTW/NAW) 1 J. Fahrpraxis nachweisen, mind. 18J. alt sein, polizeil. Führungszeugnis, gesundheitl. Eignung nachweisen, und die Ortskenntnisprüfung (nur in Städten > 50k Einw.) ablegen.


    Dieses wurde abgeschafft für den öffentl.-rechtl. KTP/RD.
    Diverse Städte/Kreise verlangen für KTP/RD ausserhalb des öffentl.-rechtl. Bereichs nachwievor den PBS.


    Um den PBS für Taxi u. Mietwagen zu erhalten muss man mind. 21 J. alt sein, und mind. 2 J. Fahrpraxis nachweisen. Rest wie oben.


    Der nichtqual. KTP unterliegt den gleichen Regelungen wie Taxi u. Mietwagen.


    Und jetzt erkläre mir bitte einmal, warum ein Taxifahrer höhere Anforderungen (insbes. Ortskenntnis) nachweisen muss, wie jemand der KTW/RTW fährt...???


    Dieses ist der für mich o.g. Irrsinn.


    Gruss,
    M5754.



    PS: "BOKraft" = Berufsordnung für Kraftfahrer
    Hierin sind u.a. die Regeln für Taxifahrer, sowie die techn. Daten z.B. von Taxischild, Taxinummer, Zuladung, Sitzplätze, Fz.-farbe, Taxameter geregelt.
    War bis Ende der 80ér Bestandteil der Taxiprüfung f.d. PBS.