Rettungssanitäter verurteilt

  • Zu 6 Monaten Haft auf Bewährung wurde in Neumünster ein 22-jähriger Rettungssanitäter verurteilt. Dieser hatte im September 2004 auf der Autobahn während eines Krankentransportes vermutlich aus Unachtsamkeit und zu schneller Geschwindigkeit einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem der Patient sowie dessen Ehefrau zu Tode kamen.


    Quelle: http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1647564

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Hammer...
    Würde mich mal interessieren, wie alt der am Unfalltag war. Das Problem ist, dass die meisten Zivis oder FSJler seit kurzem den Führerschein haben, kaum Fahrpraxis und nen Smart oder so als Auto. Und dann in sowas großes steigen und los gehts.


    Möchte dazu los werden, dass sich jeder, der sich hinters Steuer von einem Blaulichtauto setzt, sich der Verantwortung und der Gefahr bewusst werden muss, bevor es los geht. Egal ob mit Patient oder ohne, ob mit oder Sonderrechte!


    Natürlich darf man nicht ungeachtet lassen, dass sich auch viele Autofahrer einfach falsch verhalten. Und einen Unfall kann es immer geben. Manchmal nicht zu verhindern.


    Man muss immer mit Fehlern von anderen rechnen! Jederzeit! Auf alles vorbereitet sein und so das Risiko minimieren...

  • Da muss man sich wieder fragen was einem die paar Sekunden Zeitgewinn bringen? Ist es das wert?

  • Paar Sekunden?
    Es war doch ein Ferntransport von der Küste nach Frankfurt und ein ganz normaler Krankentransport.
    Von La-Lü stand im Artikel nichts.


    Falls es sich um die eine Hi-Org handelt, die die meissten Ferntransporte für den ADAC un den Versicherungen macht, für die gilt ein internes Tempolimit von 110..... Steht gross im QM drin

  • Zitat

    Original von R.A. Pioneer
    Hallo,


    da kann ich kein Mitleid mit dem Jungen haben.
    Ich finde so jemanden sollten sie einsperren und gar nicht mehr raus lassen.
    Unfälle passieren ist schon klar.
    Aber das ist schon heftig,


    Gehts noch?
    :evil:

  • :applaus: :applaus: :applaus:


    Ich muss Dir vollkommen recht geben:


    Wer so fährt wie dieser "Kollege" und durch seine Fahrweise einen Unfall verursacht, nimmt billigend den Tod von Unbeteiligten in Kauf.


    Leider haben wir in unserem Land nur Tätergesetze, die auf Resozialisierung und Verständnis setzen, anstatt Opfergesetze die den ihnen zugefügten Schäden Rechnung tragen.


    Von den Opfern und Angehörigen bei Tötungsdelikten ganz zu schweigen.


    Eine Bewährungsstrafe, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung und der Kenntnis von Unfallfolgen, ist hier völlig verfehlt.


    Selbst mit einer lebenslänglichen Haftstrafe käme er noch verdammt gut weg.
    Denn seine Opfer sind dauerhaft tot.



    Beste Grüsse von einem,
    dessen guter Jugendfreund von einem LKW-Fahrer getötet wurde, und der Fahrerflucht beging (bis heute - 15 Jahre danach - nicht gefasst),
    und dem unsere deutsche Rechtsschreibung oft viel zu lasch ist.


    Medic5754.

  • Ja. aber könnt ihr denn die Situation wirklich so gut beurteilen, dass ihr den Jungen "Mörder" nennt? Also ich saß ja nicht daneben oder war irgendwie anderweitig direkt beteiligt und anhand dieses Berichts kann ich Euer hartes "Gericht" nicht verstehen.

  • Lasse,


    wie würdest Du denn jemanden bezeichnen, der durch eine Vorsatztat (überhöhte Geschwindigkeit, unangepasste Fahrweise) einen vermeidbaren Unfall verursacht, und dadurch unschuldige Menschen tötet?


    Leider ist dies ja kein Einzelfall.
    Aggressivität, rüpelhafte Fahrweisen, unzureichender Sicherheitsabstand, etc sind heute an der Tagesordnung.
    Da hilft meines Erachtens kein Anfassen der Täter mit Samthandschuhen, sondern nur noch hartes Durchgreifen. Zero Tolerance.


    Versetze Dich doch einfach mal in die Lage der Opfer/Angehörigen, anstatt des Fahrers/Täters.
    Wie würdest DU dann urteilen?


    Gruss,
    Medic5754.

  • Unsinn. Mord ist eine geplante Tat - die Planung seines Unfalls werdet ihr dem Kollegen kaum vorwerfen wollen. Folgerichtig könnte man ihn maximal als Totschläger bezeichnen.


    Dies ist keine Wertung des betreffenden Sanitäters und dient lediglich der Korrektur einer übermäßigen Beschuldigung. Weitere Titulierungen des (real existierenden) Rettungssanitäters möchte ich hiermit untersagen. Ob die vorangegangenen Beiträge editiert werden, bleibt Daniel Grein als Forumsadministrator überlassen.



    Nils

  • Aber auch dann zu milde bestraft.


    Vielleicht bin ich ja einfach zu empfindlich, nachdem ich seit 1986 bis 2000
    vier sehr gute Freunde und Freundinnen durch Mord, Fahrerflucht, Suicid und fremdverschuldeten Unfall verloren habe.
    Und ein mehr als sehr guter Freund (gerade erst 42 geworden) an Hautkrebs mit infauster Prognose erkrankt ist.


    Mir geht es bei der Beurteilung in meinen obigen Posts auch nicht um ein personenbezogenes Statement (sprich: auf den RS), sondern eine allgemeingültige Aussage.
    Sollte man aber eigentlich heraus lesen können...


    Und schliesslich ist ja auch die Aussage:
    Soldaten sind Mörder.
    höchstrichterlich genehmigt.



    M5754.

  • Zitat

    Original von Medic5754
    Und schliesslich ist ja auch die Aussage:
    Soldaten sind Mörder.
    höchstrichterlich genehmigt.


    Ist sie das?


    Im alten Forum meinte mal ein BWler, daß dieses Zitat nicht mehr verwendbar sei - blieb allerdings auf Nachfrage die Quelle schuldig.


    Ich habe dazu bislang nichts finden können, meine aber, im Rahmen des Zitatrechts nicht viel falsch machen zu können.



    Gruß, Nils

  • Nils,
    da es ein Zitat einer Aussage B.Brechts ist, darf sie weiter verwendet werden.
    Insbesondere aufgrund ihrer allgemein gehaltenen Aussage.


    Ebenso sind meine obigen Posts zu lesen.


    Ich halte es insgesamt jedoch für besser, diesen Thread hier zu schliessen, bevor er von einigen Usern falsch verstanden wird, und es zu einer entgleisenden Grunddsatzdiskussion kommt.


    Gruss,
    Medic5754.

  • Mord (wie Totschlag an sich auch) sind polemisierend und hier keinesfalls verwendbar.


    Ein Mord ist ein Tötungsdelikt, welcher aus niedrigen Beweggründen (Habgier, Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs etc.), heimtückisch, grausam oder auch mit allgemeingefährlichen Mitteln ausgeführt wird!


    Die Diskussion über dieses Thema ist doch gut. Sie muss nur sachlich bleiben!


    @klaus
    Und es gibt ja nun schon so einige Fahrzeuge des Rettungsdienstes, die aufgrund ihrer Bauart und des damit verbundenen Gewichtes, Höchtgeschwindigkeiten nach StVO einhalten müssen (80 km/h)!

  • Zitat

    Ein Mord ist ein Tötungsdelikt, welcher aus niedrigen Beweggründen (Habgier, Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs etc.), heimtückisch, grausam oder auch mit allgemeingefährlichen Mitteln ausgeführt wird!


    Mal ganz polemisierend:


    Niedriger Beweggrund:
    Man ist durch die Raserei ein paar Minuten eher am Ziel, und hat dadurch ggf. etwas mehr Freizeit.


    Allgemeingefährliches Mittel:
    Ganz klar! Jedes Kfz.



    Man kann sicherlich zu diesem Thema viel schreiben, und unterschiedlichster Meinungen sein.
    Man kann dieses Thema aus rein rechtlicher wie aus emotionaler, persönlicher Sicht betrachten.
    Nichtsdestotrotz steht eines leider unwiderbringlich fest:


    Menschenleben wurde völlig unnötigt ausgelöscht.


    Und wie wir auch immer darüber denken werden.
    Der Verursacher wird immer damit leben müssen, dass er derjenige war, der diesen Tod zu verantworten hat.
    Wie und ob er jemals damit klar kommen wird, kann nur er selbst entscheiden und beurteilen.


    Ein Weg Unfälle dieser Art zu vermeiden ist m.E. wie bereits oben gesagt:
    Zero Tolerance. Und hartes Durchgreifen und hohe Strafen bei entsprechenden Verkehrsvergehen.



    Medic5754.

  • Das ein Menschenleben (und in dem Falle zwei) völlig unnötig ausgelöscht wurde ist völlig richtig! Aber der Begriff Mord stört mich in diesem Zusammenhang doch sehr. Ich glaube niemand würde dem entsprechenden Kollegen unterstellen das er da einen Pat und Begleiter absichtlich umbringen wollte.
    Als RD-Mitarbeiter muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein und das bedeutet auch (harte) Strafen in einem solchen Falle.
    Aber niemand soll sich für Mutter Teresa oder das perfekte Vorbild halten. Die Kollegen, die jeden Tag mit Rettungsmitteln unterwegs sind, sollten sowas keinesfalls weit von sich schieben und sich da zur überrichterlichen Instanz erheben.
    Vielliecht bin ich da der einzige unter lauter Positivvorbildern hier. Aber mir fallen, auch wenn ich selber gefahren bin, einige Beispiele ein wo es mit Glück nicht zu Unfällen gekommen ist. Ich habe dabei niemals,in aller Deutlichkeit: NIEMALS, einen niedrigen Bewegrund vorgeschoben sondern die Motive waren immer ehrenwert.
    Und ich würde das Gegenteil keinem Kollegen unterstellen!

  • Ich kann mich nur wiederholen:


    Es geht mir in meinen Posts nicht um den RS, sondern um das Verhalten im Strassenverkehr im Allgemeinen.


    Erst vor wenigen Wochen wurde ich selbst Augenzeuge, wie ein mit Blaulicht (ohne Horn) fahrender (besser: rasender; ca. 70-75km/h innerorts) Streifenwagen (VW Bus mit 4 Beamten) eine Linksabbiegerin noch links überholen wollte, obwohl die rechte Fahrspur frei, und weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen war.
    Der Überholvorgang endet mit dem seitlichen Rammen des PKW.
    Glücklicherweise wurde keiner ernsthaft verletzt.
    Doch wäre der PKW nicht im Vorderachsbereich, sondern an der Tür getroffen worden...


    Es macht aber wohl wenig Sinn, wie ich bereits schrieb, diese Diskussion hier allzu lange am Leben zu halten. Wir drehen uns doch nur im Kreise, was die Bewertung der Umstände angeht.


    Ein Jeder sollte sich einfach mal Gedanken zu seinem eigenen Verhalten im Strassenverkehr machen. Und überlegen, wie oft er/sie durch seine Fahrweise die mögliche Schädigung Dritter in Kauf genommen hat.


    Daher nochmals mein Aufruf an den Mod. Nils: Thread schliessen!


    Die Gefahr, dass die Emotionen hier noch hochkochen ist zu gross.


    Gruss,
    Medic5754.

  • Na ja,
    Im Grunde schreiben wir doch das Gleiche. Wir stören uns nur grad an ein oder zwei Wortdefinitionen, oder?
    Mir gings es um die Unterstellung in dem konkreten Fall. Im Tenor zur Allgemeinsituation schließe ich mich doch an!
    Aber bisher sehe ich im Thread keine Eskalationsgefahr. ;)

  • Ich habe mir erlaubt, den ein oder anderen Beitrag zu editieren und persönliche, in meinen Augen ebenfall überzogene und mitunter gefährliche Bezeichnungen zu entfernen.


    Es steht natürlich jedem frei, einen solchen Fall mit eigenen Augen und Worten zu beurteilen, allerdings sollten wir mit solch gravierenden Äusserungen über eine Person im eigenen Interesse sehr vorsichtig sein.


    Auch halte ich es immer für gefährlich, Situationen oder Umstände zu beurteilen, die man nicht selbst erlebt oder aus erster Hand erfahren hat. Im vorliegenden Fall ist meines Erachtens sicherlich von einer fahrlässigen Tötung auszugehen, aber dem RS Vorsatz zu unterstellen, halte ich doch für sehr weit hergeholt und abwegig.
    Daß bei einem Krankentransport mit einem KTW Geschwindigkeiten von 160 km/h inakzeptabel sind, darüber sind sich hier sicherlich alle einig.
    Allerdings bin ich auch der Meinung, niemand der hier Anwesenden hat nicht selbst schon Situationen im Straßenverkehr erlebt, in denen er nur durch Glück einen Unfall verhindern konnte und sich selbst Schuld an der Situation geben musste. Um einmal biblisch zu werden: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.


    Allerdings zeigt sich in diesem Fall einmal mehr ein generelles Problem im Rettungsdienst, was hier im Forum auch schon an anderer Stelle angesprochen wurde: der Einsatz von jungem, verkehrstechnisch noch unerfahrenem Personal. Gerade bei zusätzlich gefährdeten Fahrten mit Sonderrechten macht sich die oftmals mangelnde Fahrpraxis deutlich bemerkbar. Hinzu kommt, daß oftmals nicht einmal ein Fahrsicherheitstraining von den Arbeitgebern angeboten wird, die jungen Kollegen steigen also von heute auf morgen auf ein deutlich größeres Fahrzeug mit einem völlig anderen Fahrverhalten um, und sollen dieses noch zusätzlich unter Ausnahmesituationen mit Sonderrechten sicher durch den Straßenverkehr lenken. Man muss sich hier also auch unweigerlich die Frage nach dem zusätzlichen Verschulden der Arbeitgeber, unter Umständen aber auch nach dem des Gesetzgebers stellen. Es ist theoretisch problemlos möglich, mit 18 Jahren und keinerlei Fahrpraxis ein Fahrzeug mit Sonderrechten zu führen. Hier müsste meines Erachtens der erste Ansatz stattfinden, weiterhin müsste ein Umdenken bei ALLEN Arbeitgebern stattfinden.


    Und - hier muss ich Medic5754 Recht geben - die Strafen müssten hier gravierender sein, um präventiven Charakter zu haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Danke Daniel.


    Was übrigens den Einsatz von gerade einmal 18jährigen als Fahrer von KTW/RTW/Bluttransporte/sonst. So-Kfz angeht, so halte ich dieses für völlig fahrlässig.


    Interessanterweise darf man zwar schon recht früh diese Kfz im Einssatz fahren, aber um als TAXIfahrer tätig werden zu dürfen muss man mind. 21 Jahre alt sein und 2 J. Fahrpraxis nachweisen.


    Welch ein Irrsinn!!!
    Aber um Zivis/FSJler/Ehris einsetzen zu können muss man halt Opfer bringen...


    Gruss,
    Medic5754.

  • Stimmt nicht so ganz:


    Das haben wir der EU zu verdanken.


    Denn diese Regelung in der BOKraft ist schon weit über 20 Jahre alt.


    Der ehem. Taxi kutschierende (und baldige Aussenminister)


    Medic5754.