Rettungssanitäter RTW Bayern

  • Guten Morgen :)


    Weil es gerade wieder auf der Wache aufkam und auch kein Schriftstück dazu gefunden werden kann.

    Im BayRDG steht ja mittlerweile der RS als Fahrer fest. In der Bekanntmachung zur Gesetzesänderung steht, dass die Übergangsfrist vom jeweiligen ZRF gesetzt wird.

    Gibt's da schon ein Paper/Statement?

  • So steht es in den Übergangsvorschriften des BayRDG:

    Längstens bis einschließlich 31. Dezember 2025 kann anstelle der Rettungssanitäterin oder des Rettungssanitäters im Fall des Art. 43 Abs. 1 Satz 3 eine sonstige geeignete Person als Fahrerin oder Fahrer eingesetzt werden.