kein Praktikumsplatz - arbeitslos?

  • Vielleicht kann jemand Auskunft geben.
    Muß man sich arbeitslos melden, wenn man nach dem Staatsexamen nicht sofort einen Platz für ein Jahrespraktikum bekommt, gilt weiterhin die Familienkrankenversicherung und bekommt man weiterhin Kindergeld?
    Die Ausbildung wird ja unfreiwillig oder unverschuldet unterbrochen.
    Was habt ihr für erfahrungen gemacht?

  • Ich war die Zeit nach einem Examen und dem Praktikum auch arbeitslos gemeldet! Kindergeld und Familienversicherung ging weiter, hatte mir aber kein Arbeitslosengeld beantragt!

  • ist ja auch eine Frage des Alters, irgendwann geht das mit der Familienversicherung nicht mehr...


    Frag bei Deiner Krankenkasse nach, ob Du weiterhin über Deine Eltern versichert bist. Wenn nicht, solltest Du Dich für die Sozialversicherungen arbeitslos melden. Falls ja, ist die Arbeitslosmeldung überflüssig, es sei denn, du hättest aufgrund früherer Arbeitsverhältnisse Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Gruß, Nils

  • Hallo


    Familienversichert kannst du bis zu deinem 23 Geburtstag sein, danach musst du ne eigene haben.
    Arbeitslos musst du dich nicht melden, ausser du willst es. Wenn du zuvor 1 Jahr gearbeitet hast, hast du für 6 monate recht auf arbeitslosenhilfe, ansonsten musst du sozialhilfe beantragen ( antrag gibts auf dem rathaus ).
    Kindergeld bekommst du weiterhin ( wenn dein antrag durch geht ), ABER du musst dene sofort bescheid geben, dass sie dir neue anträge zuschicken. Du musst ihnen mehrere bewerbunge für einen ausbildungsplatz vorlegen, damit der antrag durch geht. du musst weiterhin mehrere bewerbunge dene vorlegen, wenn du kindergeld bekommst, heisst jeden monat unaufgefordert soviel bewerbunge.


    Ansonsten wenn du weiterhin fragen hast, dann frag oder ruf beim amt direkt an, sie sind in der regel nett und hilfsbereit.


    Daniela

  • Meines Wissens nach läuft die Familinversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr.


    Mich würde mal interessieren, wie es ist, wenn man bis jetzt noch nicht "richtig" gerarbeitet hat, d.h. in einem staatlich nicht anerkennten Beruf gearbeitet hat und nie so viel verdient hat, dass man Steuern zahlen müsste.
    Wie sieht's denn da aus?
    Da kriegt man doch dann wohl keine Unterstützung, um in dieser Zeit über die Runden zu kommen (was man ja mit SanDiensten alleine nicht tut)...

  • LiebeGrisumaus,


    da diese form von arbeit erst gar nicht beim amt gewertet wird, bekommst du kein geld. also musst du beim sozialamt sozialhilfe beantragen und wenn du nicht so viel vermögen hast, bekommst du von dort das geld.

  • Zitat

    Original von rettungsengel
    LiebeGrisumaus,


    da diese form von arbeit erst gar nicht beim amt gewertet wird, bekommst du kein geld. also musst du beim sozialamt sozialhilfe beantragen und wenn du nicht so viel vermögen hast, bekommst du von dort das geld.


    Na super, das muss ja nun auch nicht sein!
    Es gibt wirklich Leute, die das Geld dringender brauchen als ich!
    Trotzdem danke für die Antwort!

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus
    Mich würde mal interessieren, wie es ist, wenn man bis jetzt noch nicht "richtig" gerarbeitet hat, d.h. in einem staatlich nicht anerkennten Beruf gearbeitet hat und nie so viel verdient hat, dass man Steuern zahlen müsste.
    Wie sieht's denn da aus?
    Da kriegt man doch dann wohl keine Unterstützung, um in dieser Zeit über die Runden zu kommen (was man ja mit SanDiensten alleine nicht tut)...


    Da wirfst du jetzt zwei Dinge durcheinander, Julia.


    Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, welche nach einer Anwartschaft (bestimmte Zeit eingezahlte Beiträge) im Fall der Arbeitslosigkeit zu Leistungen führt.
    Das hat nichts mit einem staatlich anerkannten Beruf zu tun, sondern ausschließlich mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Beispiel: ein Freund von mir hat nach der Schule ohne jede Ausbildung im Tiefkühlbereich einer großen Ladenkette der Metro-Gruppe gearbeitet, um sich so einen sechsmonatigen Australienaufenthalt zu finanzieren. Der hat da also jeden Tag brav seine 8 Stunden gearbeitet und entsprechend verdient. Der Arbeitgeber muß dafür Teile des Einkommens an Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abführen, dazu ist er gesetzlch verpflichtet.


    Die Frage ist nur die nach dem Einkommen, nicht nach der Berufsausbildung. Und Steuern sind nochmal ein anderes Thema, diese fallen erst nach bestimmten Freigrenzen an.


    Keine Sozialversicherungsbeiträge (bzw. nur auf Antrag des Beschäftigten) fallen bei sog. 400?-Beschäftigungen und bei Studenten mit weniger als 50 Arbeitstagen im Jahr an.


    Wer über 25 Jahre alt ist kann ALG II beantragen, das ist eine Sozialleistung und keine Versicherungsleistung.



    Gruß, Nils

  • Zitat

    Original von rettungsengel
    LiebeGrisumaus,


    da diese form von arbeit erst gar nicht beim amt gewertet wird, bekommst du kein geld. also musst du beim sozialamt sozialhilfe beantragen und wenn du nicht so viel vermögen hast, bekommst du von dort das geld.


    Nein, Sozialhilfe gibt es seit 1.1.2005 nur noch für nicht-arbeitsfähige, für alle ab 3 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag ist ALG II (vor dem Sturz seines Namensgebers bei VW auch Hartz IV genannt) vorgesehen, also ist da das Arbeitsamt bzw. bei optierenden Kommunen die entsprechende Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.


    Aber ich sehe gerade, daß LGM 22 Jahre alt ist, da ist der AEinzug in die elterliche Wohnung zumutbar - gibt also von niemandem Geld.


    Nils

  • Ja man kann geld bekommen, auch wenn man bei den eltern wohnt. Nur wenn du mal so einen antrag in der hand hattest, dann überlegst du es dir schnell wieder mit dem beantragen oder nicht.
    den die wollen nicht nur von dir deine finanzielle lage wissen, sondern von deinen eltern, opa,oma geschwister einfach jeder mensch der in dem haus wohnt ( ausser die haben ihre eigene mietverträge.... ).


    zwar ist es okey, aber doch schon niederschmedernt wenn das amt über deine ganze geld anlagen ect. bescheid weiss.
    Deshalb würde mich niemand so schnell zum sozialamt traben sehen.