tödlicher Unfall bei Einsatzfahrt

  • ...um nicht vom Thema abzukommen: im Prinzip ist es genauso tragisch, wenn ein Erwachsener bei solch einem Unfall verletzt wird, als wenn es einen (noch) Jugentlichen trifft.
    Ohne hier Mutmaßungen über den Hergang des vorgenannten Unfalles treffen zu wollen, scheint es mir doch wichtig, generell einige Punkte besonders hervorzuheben:


    - gerade wenn Jugendliche "an Bord" sind, haben sowohl der Fahrzeuglenker, als auch der Gruppen/Staffelführer eine noch höhere Verantwortung für die Insassen, sowohl an der Einsatzstelle, als auch auf der Fahrt dorthin!


    - ein Löschfahrzeug der 7,5t Klasse (LF 8/6), oder gar ein noch schwereres (da rollen mal schnell 12-15 Tonnen durch die Gegend) ist eben kein PKW und reagiert in Grenzsituationen völlig anders, als ein normales Kfz!


    - leider ist es sowohl bei der Feuerwehr, als auch den Rettungsdiensten und der Polizei immer wieder der "Jagdinstinkt", der zu schweren, teilweise auch tödlichen Verkehrsunfällen mit Einsatzfahrzeugen bei Alarmfahrten führt! Gerade deshalb sollte hier noch intensiver beschult werden, zumal sich solche "Schulungen" bei freiwilligen Feuerwehren meist auf eine Einweisungsfahrt mit einem erfahrenern Kameraden beschränken und das wars dann.....

  • § 8 JuSchG (Jugendgefährdende Orte):
    Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr
    eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so
    hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen
    Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
    1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
    2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten
    Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte
    Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
    In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den
    jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.



    Fragen wir uns doch mal: Ist eine Einsatzstelle ein jugendgefährdender Ort???

  • @disoprivan
    Ich wiederhole es noch mal. Rein rechtlich.
    Kameraden <18 Jahre dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden. D.h. in dem Bereich in dem ihnen keine Gefahr droht! (Könnte man auch so drauf kommen).
    In diesem Bereich können Passanten, Rettungsdienstler, Oma's in Rollstühlen, Dachdeckerkolonnen,Tierpfleger, ja selbst Jugendfeuerwehrleute eingesetzt werden ( :ironie: ).


    Es geht und ging aufgrund des Ausgangsposts hier darum, wie die Einsatzfahrt zu bewerten ist.


    @bernhard
    Zustimmung!

  • Zitat

    Original von Bernhard Ruehl


    - gerade wenn Jugendliche "an Bord" sind, haben sowohl der Fahrzeuglenker, als auch der Gruppen/Staffelführer eine noch höhere Verantwortung für die Insassen, sowohl an der Einsatzstelle, als auch auf der Fahrt dorthin!


    -


    Tut mir leid, aber dass sehe ich anders, den "Kutscher" hat es nicht zu interessieren wie viele Leute im Auto sitzen und wie alt die sind. Er hat immer Vorsichtig und Vorrausschauend zu fahren etc. Soll er schnelller um die Kurven heizen wenn ältere Kameraden darin sitzen?!?? NEIN


    @ Ranger


    Rein rechtlich mag dass sein, aber sein wir mal ehrlich, beginnt nicht schon der Gefahrenbereich wenn man das Auto startet und mit Wegerechten die Straße hinunterfährt?!?

  • Zitat

    Original von Firemarl
    Rein rechtlich mag dass sein, aber...


    ...genau DARUM gehts doch aber hier...

  • @Firemarl: Ich habe damit auf die besondere Sorgfaltspflicht gegenüber anvertrauten Jugendlichen ansprechen wollen.

  • Ist schon klar, trotzdem finde ich es nicht richtig Jugendlich mit raus zu nehm auch wenns gesetzlich zumindest in einigen Bundesländern erlaubt ist,

  • Zitat

    Original von Firemarl
    @ Ranger


    Rein rechtlich mag dass sein, aber sein wir mal ehrlich, beginnt nicht schon der Gefahrenbereich wenn man das Auto startet und mit Wegerechten die Straße hinunterfährt?!?


    Du hast die Frage gestellt! Wie beantwortest Du sie? Und was meinst Du? Die Fahrt mit dem Privat-Pkw zum Gerätehaus oder die Einsatzfahrt mit dem Einsatzfahrzeug?