Morgen,
hab da so ein paar Problemchen mit meinem Anerkennungsjahr und dem kommenden Abschluß.
Laut RettAssG bin ich ja als RAiP verpflichtet 50 Fortbildungsstunden vorzuweisen, so dass ich mit bestandenem Abschlußschlußgespräch meine Urkunde beantragen kann.
Mein Vertrag läuft nochzwei Monate und hier sieht es niemand ein, obwohl ich darauf hinweise, mich auf Fortbildungen zu schicken. Da ich fest im Dienstplan eingeplant bin, darf ich laut Wachleitung nur in Dienstfreier Zeit auf Fortbildung gehen, leider passt das die nächste Zeit nicht und so sehe ich die Gefahr, dass ich irgendwie nicht die Möglichkeit habe die Pflichtstunden vollzubekommen. 20 habe ich schon.
Gibt es irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, um trotzdem die Möglichkeit zu haben, meine Stunden zu absolvieren. Ist mir ja im Endeffekt schon klar, dass man "Praktikant" ist, aber im Endeffekt ist mein Arbeitgeber ja dazu verpflichtet den regelrechten Ablauf des Praktikums zu ermöglichen, genau wie ich meine Pflichten in einer Anstellung habe.
Die geforderten Stunden auf dem RTW sowie KTW habe ich schon länger voll und ich lege auch gern einen Extradienst ein, wenn es aber auf entgegenkommen hinausläuft wird direkt geblockt.
Danke