Fortbildungsstunden im Anerkennungsjahr!

  • Morgen,


    hab da so ein paar Problemchen mit meinem Anerkennungsjahr und dem kommenden Abschluß.


    Laut RettAssG bin ich ja als RAiP verpflichtet 50 Fortbildungsstunden vorzuweisen, so dass ich mit bestandenem Abschlußschlußgespräch meine Urkunde beantragen kann.


    Mein Vertrag läuft nochzwei Monate und hier sieht es niemand ein, obwohl ich darauf hinweise, mich auf Fortbildungen zu schicken. Da ich fest im Dienstplan eingeplant bin, darf ich laut Wachleitung nur in Dienstfreier Zeit auf Fortbildung gehen, leider passt das die nächste Zeit nicht und so sehe ich die Gefahr, dass ich irgendwie nicht die Möglichkeit habe die Pflichtstunden vollzubekommen. 20 habe ich schon.


    Gibt es irgendeinen Paragraphen, auf den ich mich berufen kann, um trotzdem die Möglichkeit zu haben, meine Stunden zu absolvieren. Ist mir ja im Endeffekt schon klar, dass man "Praktikant" ist, aber im Endeffekt ist mein Arbeitgeber ja dazu verpflichtet den regelrechten Ablauf des Praktikums zu ermöglichen, genau wie ich meine Pflichten in einer Anstellung habe.


    Die geforderten Stunden auf dem RTW sowie KTW habe ich schon länger voll und ich lege auch gern einen Extradienst ein, wenn es aber auf entgegenkommen hinausläuft wird direkt geblockt.


    Danke

  • Hi!


    Well, to answer your question there would be use for a name!


    But...
    No problem ;)!
    Have a look at your contract.
    As what are you employed?
    If you register I see a sence to explain what I mean... ;-)
    Maybe someone else wants to explain it whithout your registration, but I see a lot of further questions, whitch could better be answered via private message.


    OK, soviel zur Nutzung englischer Namen ;-)


    Mehr später.. ??


    Grüsse aus der Landrettung,


    Marcus

  • Du must keine 50 Stunden auf externe Fortbildung gehen, sondern man muss dich 50 Stunden unterrichten, z.B. durch die Mentoren oder LRA's

  • So, nach erfolgter Registrierung und Kontaktaufnahme hier mal ein Auszug des Tipps, den ich gegeben habe:


    Schau mal in Deinem Vertrag, ob Du als Praktikant für den Beruf des Rettungsassistenten nach §7 RettAssG und § 2 der RettAssAPrV eingestellt wurdest.
    Wenn dem so ist, dann MUSS Dein Arbeitgeber seinen vertraglichen Pflichten nach §2 RettAssAPrV nachkommen und, neben der Fortbildung, 50 Stunden Unterricht erteilen (lassen).
    Du hast das Recht auf den Unterricht und Dein Arbeitgeber die Pflicht hierfür!!!


    Wird der Unterricht nicht erteilt, und das kommt raus, so kann das sehr böse Konsequenzen, bis hin zur Aberkennung der Urkunde, haben!


    Gruß,


    Marcus