hey, kann mir jemand sagen ob die ausbildung zum rettungsassistenten verkürzt werden kann wenn man eine (kinder)krankenpflegeausbildung abgeschlossen hat?
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Hallo Wiebke,
hier ein Link, wo genaueres über Zugangsvorraussetung zum verkürzten RettAss drin sind und wie die Ausbildung aufgebaut ist. beschrieben steht.
http://www.asb-rettungsschule-mainz.de/index.php?id=81
Viele Grüße
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ich zitiere mal kurz aus dem RettAssG:
Zitat
§8 (1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrgangs nach § 4 anrechnen, wenn die Durchführung des Lehrgangs und die Erreichung des Ausbildungsziels dadurch nicht gefährdet werden. Eine außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeleistete praktische Tätigkeit kann im Umfang ihrer Gleichwertigkeit ganz oder teilweise auf die praktische Tätigkeit nach § 7 angerechnet werden.[...]
(3) Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) sind auch ohne Teilnahme an einem Lehrgang nach § 4 zur staatlichen Prüfung zuzulassen, wenn sie an einem Ergänzungslehrgang von mindestens 300 Stunden teilgenommen haben.
Viele, viele offene Fragen-HIIILLLFFFEE!!!!!!
interessant dürfte evtl. auch Erst Pfleger dann RA? für Dich sein.
die Gesetzestexte:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten / RettAssAPrV
und falls das noch nicht reicht, hier die "leichte" Erklärung von Alexander: http://www.rettungsassistenten….de/ausbildung/index.html
Gruß, Oli