Hausmeister behindert Notfalleinsatz

  • Ähm?!


    Vielleicht sollten sich hier einige Damen und Herren wieder auf die Inhalte konzentrieren....


    Einige Kommentare sind m.M.n. schon grenzwertig, also besinnt Euch bitte wieder auf einen gesitteten, friedlichen Meinungsaustausch!!


    Gruss, Christian

  • Zitat

    Original von SanSold
    den kleinen Roten Schlüssel haben wir auch dabei! zur Not kann auch der große rote Schlüssel nachkommen :D


    Das Blöde aber ist doch, dass oft die Bügelschlösser mit den kurzen Bügeln eingesetzt sind und nicht wie eigendlich vorgeschrieben die langen Bügelschlösser...hätte mich gestern schon wieder aufregen können. Aber mim Dreikant kann man auch herrlich die "Kleinen" aufbrechen... :D


    Grüße aus München

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Was mich an der ganzen Sache wundert, ist:



    - Warum hat die Besatzung des (FW?)-RTW nicht selbst die FW-Zufahrt geöffnet (der erwähnte Dreikant bzw. Pollerschlüssel), dieser gehört m. W. auch zur DIN-Ausstattung eines Rettungsmittels?

  • Zitat

    Original von LiebeGrisumaus
    Man merkt echt, dass Du mich nicht kennst!
    Die wären bei mir nicht im Gefängnis, sondern würden eine Verwarnung mit Vermerk im Führungszeugnis kriegen und bei Wiederholung Sozialstunden machen!


    erzähl' uns mehr aus barbie's plastik-welt, LGM. aber mal ernsthaft.


    die strafzumessung richtet sich zum glück nicht nach der moralischen entrüstung des pöbels, sondern nach der schuld des täters. ist ja klar, dass uns allen hier der kragen platzt bei solchen nachrichten. wir sind ja vorbelastet. aber der unrechtsgehalt der tat ist objektiv gesehen nunmal wirklich gering, da muss ich ani zustimmen. es handelt sich um ein unterlassen, das noch nicht einmal zu einer schädigung des benachteiligten geführt hat.


    das deutsche strafrecht kennt geldstrafen, und es kennt freiheitsstrafen [und maßregeln, jaja, ihr juristen hier]. wann sollte ich denn eine geldstrafe verdient haben, wenn nicht in diesem fall? wenn ich falsch parke? oder über eine rote ampel gehe? oder meine hausaufgaben nicht gemacht habe? ferner: wer sagt denn, das sich der mann nicht seine rente mit einem 400-euro-job aufbessert? und möglicherweise behandeln die bewohner der anlage den mann auch wie den letzten dreck... der richter wird sich schon was dabei gedacht haben [staatsanwalt/advokat dito]. ganz nebenbei wären auch für mich, der ich arbeiten gehe, die 1200 steine ein fetter denkzettel. das ist ja ein ganzes monatsgehalt! ein ziemlich gediegenes laptop, eine kreuzfahrt, ein führerschein, den er schon der enkelin versprochen hat... und wenn der mann das nächste mal einen RTW draussen lassen will, dann überlegt er es sich wahrscheinlich besser, denn der § 323c sieht unter anderem auch eine freiheitsstrafe bis 1 jahr vor.


    ein ganz anderer aspekt ist übrigens die frage, wie die RTW-besatzung versucht hat, von dem mann das zu kriegen, was sie haben wollte. ich kenne jedenfalls EINIGE, die in solchen fällen ganz gerne mal ihr machtgefühl ausleben nach dem motto "sie müssen jetzt..." [so viel zum thema "allmachtallüren"]. ob man kriegt, was man möchte, hängt nämlich in der hautsache davon ab, wie man darum bittet. und der angeklagte war in diesem falle auch nur ein mensch. wenn mit jemand sagt "auf da, aber schnell!", dann reagiere ich emotional zuerst einmal mit "das wollen wir doch mal sehen". ganz anders reagiere ich, wenn mir jemand sagt "entschuldigen sie. wir haben da einen notfall, und sie würden uns enorm helfen, wenn sie..."*



    @LGM...


    das gaffen ist nicht strafbar. sich etwas anzugucken erfüllt nämlich keinen straftatbestand. die menschen, die bei verkehrsunfällen zusehen, folgen einem natürlichen trieb der neugierde. es handelt sich halt um ungewöhnliche situationen, und die leute sehen sich das instinktiv an, um zu erfahren, was mit IHNEN in solch einer situation passieren würde. es ist psychologisch bewiesen, dass das gaffen völlig normal ist. wenn es stört, kann die polizei einen platzverweis aussprechen. und handelt dem jemand zuwider, dann muss er rechtliche konsequenzen fürchten. ganz ohne deine infantile moralische entrüstigung.


    *kleine anekdote


    einsatz in einem billigen hotel in mannheim. der patient hatte einen ernsthaften asthmaanfall. fragt mich nicht, warum das sozialamt einem mann ein hotelzimmer bezahlt - aber es tut das. das zimmer war im zweiten OG, der mann wollte sein ganzes gepäck mitnehmen. wir waren einschliesslich NA zu viert und hatten keine hände mehr für zwei koffer. der NA forderte eine mitarbeiterin auf, uns das gepäck nachzubringen, woraufhin die erstmal sagte "ich muss wieder hinter den thresen." der NA kam dann gleich mit § 323c StGB, worauf sie sagte "Pfff!". weg war sie. ich habe sie dann unten erwischt. bin ihr gefolgt und habe gesagt "das mag ja nicht ihr liebster kunde sein. aber im moment geht es ihm wirklich dreckig, und irgendwann stirbt er da d'ran. und wir hatten keine hände mehr für die beiden koffer." zwei minuten später schleppte diese frau zwei koffer an den RTW, und der NA denkt bist heute, dass das aus seiner drohung resultierte...


    [manchmal könnte ich glatt für einen humanisten durchgehen... aber nur manchmal *g*]


  • @Ani


    hmm ich denke je nach dem zwischen 30 und 60 Tagessätze, kommt auf seine Rente an, aber sieh das doch mal so, er hat wenigstens eine Rente, uns kann man in 35 Jahre nur noch einsperren, denn Srafbefehle können wir dann bestimmt nimmer bezahlten!


    :ironie:
    Das heisst doch wenn der "Marburger Bund" die nächsten 35 Jahre so weiter macht, dann könnte man als Arzt doch noch reich werden oder?


    Prinziepiell finde ich die Bestrafung an sich aber ok. Wenn so etwas Schule macht, dann werden wir bei unserer Arbeit aus Ignoranz noch mehr behindert.


    Edit:
    Die Höhe der Geldbuse finde ich ist hier hart an der Schmerzgrenze, also mich bitte nicht falsch verstehen, daß es deswegen mal ein Verfahren gab finde ich gut, der macht das sicher nie wieder dei 1200? sind finde ich auch ok, kenne ja die Hindergründe nicht, aber ich denke 600? hätten das gleiche bewirkt ausser der Hausmeister wäre Millionär.. das glaube ich aber nicht! Wenn man überlegt, was Alkhol am Steuer oder Geschwindigkeitsübertretungen im gefährlichen Bereich kosten, so sind das wohl ebenbürdige Geldbußen.

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

    Einmal editiert, zuletzt von MaMo ()

  • Zitat

    , dieser gehört m. W. auch zur DIN-Ausstattung eines Rettungsmittels


    Leider nicht, in der EN 1789 steht nur etwas von einem "einfachem Rettungswerkzeugsatz". Wie der aussieht, ist leider jedem selbst überlassen.
    Als der Rettungswagen noch nach DIN genormt war, sah das etwas anders aus.


    Dazu kommt, dass die EN ja eine europäische Norm ist, der Dreikant aber nur in Deutschland genormt ist. Was will man also in Polen mit einem deutschen Dreikant?

  • Zitat

    Original von lumberjack
    Was will man also in Polen mit einem deutschen Dreikant?


    :ironie:
    Hmm sein gestohlenes Auto wieder nach Germany "re-importieren"

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