Rettungsassistentenausbildung für Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege

  • Hallo miteinander, habe mal ein paar Fragen zur verkürzten RA Ausbildung für Krankenpflegekräfte. Habe leider speziell für mich nichts aussagekräftiges im Forum gefunden. Ich bin Fachpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin und fahre schon viele Jahre im RD auf allen Fahrzeugen. Bin aber kein RS oder ähnliches. Möchte nun meine Weiterbildung zum RA machen. Nun meine Fragen: Wie ist es anschließend mit dem Anerkennungsjahr? Muss ich es trotzdem voll ableisten? Wo kann man da mal anrufen um sich genau zu informieren? Wenn ich es voll machen müsste könnte ich die Ausbildung nicht machen weil nebenbei 1600 h ableisten?...

  • Das Anerkennungsjahr ist von Krankenpflegekräften im Normalfall in vollem Umfang abzuleisten. Da Du aber bereits im Rettungsdienst unterwegs bist, könntest Du theoretisch eine Verkürzung des Anerkennungsjahres aufgrund Deiner bereits abgeleisteten Stunden im Rettungsdienst beantragen. Die Frage ist nur, ob sich das zuständige Regierungspräsidium nicht querstellt, weil Du bisher keine rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen kannst. Noch dazu wird es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Frag einfach bei dem für Dich zuständigen Regierungspräsidium nach!



    viele grüsse


    smart

  • Hallo, wenn Du mal ein bissl durch die verschiedenen Threads zu diesem Thema stöberst findest Du bestimmt noch ein paar mehr Anmerkungen, aber Deine Fragen kann ich mal eben kurz beantworten:


  • Meine persönliche Meinung:


    Mach (trotzdem) das Jahrespraktikum! Okay, speziell bei dir ist es jetzt nicht soooo ein Drama, da du bereits über RD-Erfahrungen verfügst, ABER:
    Einige die auf "meiner" Schule von Krankenpfleger -/schwester auf RettAss umgesattelt haben, sagen selbst, dass es was ganz anderes sei; sie wüssten nicht, wie sie das alles praktisch bewerkstelligen sollten.

  • Du wirst nicht darum herumkommen, als RA Praktikant zu fahren, aber du kannst beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen, das Praktikum um 3 Monate zu verkürzen, weil du langjährige Tätigkeit auf Intensiv und Anästhesie hinter dir hast (Hab ich selber auch so gemacht und ist problemlos genehmigt worden). Mehr als eine Verkürzung um 3 Monate ist aber nicht drin. Ist so im RettAssG geregelt (§ 8 Absatz 5).

  • Zitat

    Original von JuPa
    Du wirst nicht darum herumkommen, als RA Praktikant zu fahren, aber du kannst beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen, das Praktikum um 3 Monate zu verkürzen, weil du langjährige Tätigkeit auf Intensiv und Anästhesie hinter dir hast (Hab ich selber auch so gemacht und ist problemlos genehmigt worden). Mehr als eine Verkürzung um 3 Monate ist aber nicht drin. Ist so im RettAssG geregelt (§ 8 Absatz 5).


    Das bezieht sich aber nur auf das Klinikpraktikum.
    Meines Wissens ist eine Anrechnung klinischer Tätigkeit in keinem Bundesland als Rettungswachenpraktikum anrechenbar!
    Eigentlich sind die Vorgaben ja recht klar:
    Angerechnet werden nur Stunden, die nach Abschluß der RS-Ausbildung abgeleistet wurden - und da fällst Du leider nicht drunter:


    Zitat

    §8, Abs. 2 RettAssG:
    Die zuständige Behörde hat auf Antrag eine nach den vom Bund / Landesausschuss "Rettungswesen" am 20. September 1977 beschlossenen "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst" (520-Stunden-Programm) erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter in vollem Umfang auf den Lehrgang nach § 4 anzurechnen. Eine nach Abschluss der in Satz 1 genannten Ausbildung abgeleistete Tätigkeit im Rettungsdienst ist im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die praktische Tätigkeit nach § 7 abzurechnen.


    Damit haben sich doch eigentlich alle "ich finde aber, dass..." Diskussionen erübrigt, oder?

  • RettAssG: §8(5) Bei Personen nach Absatz 3 und 4 können Zeiten einer Tätigkeit in der Intensivpflege, in der Anästhesie oder im Operationsdienst bis zu drei Monaten auf die praktische Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 angerechnet werden.


    § 7(1) Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1600 Stunden und dauert, sofern sie in Vollzeitform abgeleistet wird, zwölf Monate....



    Meine RA Ausbildung ist natürlich schon etwas länger her, aber ich wüsste nicht, dass sich da etwas geändert hat.
    Und ich mußte damals definitiv nur 9 Monate Rettungswachenpraktikum ableisten, nachdem ich ,mit Bezug auf meine Zeit auf Intensiv, einen Antrag auf Verkürzung gestellt hatte. Wie gesagt: der Antrag ging problemlos durch. Ich müsste sogar noch in irgendeinen Ordner den Schriftwechsel liegen haben.