gehört helmabnahme in den EH-kurs?

  • Bisher habe ich noch keinen Bewußtlosen Kradfahrer gesehen bei dem ein EH den Helm abgenommen hat.


    Was für mich bedeutet der Stellenwert der Helmabnahme in der EH ist zu gering.


  • Ich bin noch nicht so lange im RD, aber wenn ich mich so an meine Einsätze zurück erinnere, dann fallen mir spontan 2 Einsätze ein, wo das notwendig war.
    Ich kann es mir ja nicht immer aussuchen, ob ich als Ersthelfer am Unfallort bin oder als ersteintreffendes Einsatzmittel!
    Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie oft ich schon als Passant an einer Unfallstelle war und gerade auf dem Land sind es halt nun mal die schwächeren Verkwehrsteilnehmer, die es häufig erwischt!

  • @ Höppi:


    Mittelbare Täterschaft anzunehmen halte ich auch für etwas weit gegriffen. Der Fall mit dem ASS im Kalium gelöst, könnte durchaus als mittelbare Täterschaft zur fahrlässigen Tötung bzw. vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge, angesehen werden. Der PRaktikant steht in der konkreten Situation aber neben dir und du hast die Möglichkeit in die Situation einzugreifen. Somit steht dir neben überlegenem WIssen auch die Möglichkeit der konkreten Handlung offen.
    Der Dozent der vorne Mist erzählt und den TN etwas falsches beibringt wird wohl strafrechtlich nur schwer zu belangen sein. Zivilrechtlich mag das anders aussehen.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • also ich kann den meisten auch nur zustimmen, dass die Helmabnahme zwar erwähnt und vielleicht auch praktisch demonstriert werden sollte, aber das ganze stundenlang durchexerzieren zu lassen, dass halte ich auch für wenig sinnvoll. Die Zeit im EH-Kurs ist eh schon ziemlich knapp bemessen. Dann kann man da wirklich wichtigere Sachen lehren, als die Helmabnahme. Und es ist ja auch so, dass die meisten Schäden schon während des Unfalls passiert sind, und nicht während der Rettungsmaßnahmen.


    Aber jeder Ausbilder muss sich ja an seine Vorgaben halten, in denen es mehr oder weniger klar geregelt ist, wie lange eine Maßnahme geübt werden soll. Und daran sind die Lehrkräfte ja gehalten. Von daher wird diese Disskussion vorraussichtlich eher wenig bringen.


    Gruß


    AHH