Weiterbildung auch Fortbildung nach RettG NW § 5 Abs. 5?

  • Habe bezüglich einer Weiterbildung Fragen.
    Werde Ende März aller voraussicht nacht die Weiterbildung zum MPG-Beauftragten machen. Das sind ungefähr 16 Stunden.
    Kann ich mir diese Stunden auch nach RettG NW als Fortbildungsstunden anerkennen lassen?

  • Im Prinzip ja.
    Weiterbildungen können mit bis zu 15 Stunden anerkannt werden.


    Frag da aber am besten an der Schule nach, wo Du deinen MPG Beauftragten machst.