Moinsen.
Habe aufgegeben. Es soll in NRW einen Ministerialerlass in etwa aus dem Jahre 2002 geben, in dem das Anerkennungsjahr genauer festgeschrieben wird.
Hat da wer was zu? Vielen Dank!
Christian
Moinsen.
Habe aufgegeben. Es soll in NRW einen Ministerialerlass in etwa aus dem Jahre 2002 geben, in dem das Anerkennungsjahr genauer festgeschrieben wird.
Hat da wer was zu? Vielen Dank!
Christian
Hallo Christian,
ich behaupte da eigentlich ziemlich auf dem Stand der Dinge zu sein... aber so ein Erlass ist mir nicht bekannt.
Der Erlass für Lehrrettungswachen (199x) ... aber den hab ich hier schon einmal gepostet.
Gruß,
Marcus
Hi Marcus.
Hm, die Suchfunktion gibt da nix her, oder ich bin zu doof...
Ich glaube aber kaum, dass das der ist.
Der, den ich genannt bekommen habe stammt wie gesagt in etwa aus 2002. Verfasser dürfte das MfGSFF (oder so), bzw. das MAGS (wann wurde das nochmal umbenannt) gewesen sein.
In der Aussage soll etwas zu Inhalten, bzw. Pflichteinsätzen im Anerkennungsjahr, bzw. den zulässigen "Varianten" desselben stehen (Stundenanerkenntnis vor dem Examen bei Aufbaulehrgängen, etc.).
Ich finde halt im Netz nix dazu, es würde mir aber explizit ein solcher, Details regelnder und aus NRW stammender Erlaß genannt. Bekannt ist er mir halt auch nicht
Grüße,
ich ruf dich gleich mal an....
Es handelt sich um den Runderlass
VC6-0717.4.2 vom 14.05.1993
War da übrigens noch das MAGS
Gruß,
Marcus