Bewährung? Jugendstrafe? Eintrag im polizeil. Führungszeugnis?
Und Du bist laut Profil fast 26 Jahre alt?
Das kommt mir irgendwie merkwürdig vor. Doch sei es drum.
Während einer Rehabilitation kann sich jeder einsichtig zeigen. In Gesprächen hinterher auch.
Wichtig ist und bleibt dennoch, welches Bild man von Dir hat und haben wird.
Zwar hat jeder eine zweite Chance verdient. Keine Frage.
Aber auch jeder Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber hat die freie Wahl wen er nimmt oder nicht.
Da wird es für Dich sehr schwer.
Und zum § 2 Rett AssG: lies mal den Pkt. (1) 2:
(1) Die Erlaubnis nach § 1 ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller
2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
Das trifft auf Dich zu.