"Status" bis zum Beginn der RA-Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand was für einen "Status" man während der RS-Ausbildung, bzw. beim Warten bis zum Beginn der RA-Ausbildung in den Augen des Arbeitsamtes genießt? Ist man offiziell arbeitslos, oder wird man schon als Schüler betrachtet? Die RS-Ausbildung ist ja keine offizielle Berufsausbildung.
    Hat da jemand Erfahrungen oder kennt jemand einen Link zum Nachlesen?


    Gruß Schubbi

  • Du wirst in der Zeit weiterhin als Ausbildungssuchender geführt, falls du bis dahin noch keine Berufsausbildung gemacht hast. Dann nämlich gilst du als Arbeitssuchender.


    Gruß Punki

  • Wobei "arbeitssuchend" in dem Zusammenhang nicht das gleiche ist wie "arbeitslos". Ich weise darauf wegen des wegfallenden Anspruchs auf Leistungen hin.

  • Hallo zusammen,
    ich würde gerne eben eine kleine Frage in die Runde werfen, undzwar: Habe ich das richtig das man nachdem man den RS Grundlehrgang sowie nach Abschluss des Klinikpraktikums den RH Status hat ?

  • Zitat

    Original von Thorsten249
    Hallo zusammen,
    ich würde gerne eben eine kleine Frage in die Runde werfen, undzwar: Habe ich das richtig das man nachdem man den RS Grundlehrgang sowie nach Abschluss des Klinikpraktikums den RH Status hat ?



    Je nachdem was in NRW als RS-Grundlehrgang bezeichnet wird, schon. Hier in BW machst du (z.B. an der DRK-Landesschule) deinen RH und dein dazugehöriges RW-Praktikum. Klinikpraktikum ist beim RH freiwillig, für den RS brauchst du es aber dann. Nachdem du dann deine ganzen Praktikas absolviert hast und dein RH-Zeugnis hast, meldest du dich für eine "Abschlusswoche" in der Schule an, wo du dann deine RS-Prüfung ablegst.


    (Ich weise noch mals darauf hin, dass es zu meiner Zeit, als ich meinen RH an der Landesschule gemacht habe, so war. Mag sein, dass es an anderen Schule anders geregelt ist)


    => Fazit nach dem langen reden: Ohne RS-Abschlussprüfung bist du kein RS sondern weiterhin nur RH.

  • Zitat

    Original von Thorsten249
    Hallo zusammen,
    ich würde gerne eben eine kleine Frage in die Runde werfen, undzwar: Habe ich das richtig das man nachdem man den RS Grundlehrgang sowie nach Abschluss des Klinikpraktikums den RH Status hat ?


    Meines wissens nach brauch man für den RH ebenso das RW Praktikum. Also Grundlehrgang + Krankenhaus + RW = RH. Wenn du dann noch die Abschlusswoche + Prüfung dran hängst bist du RS.

  • Ich möchte ja den jungen unerfahrenen Kollegen und Kolleginnen nicht ins Wort fallen, aber:
    RS Grundlehrgang
    +
    Klinikpraktikum (mind.80h)
    =
    nix
    +
    RW-Praktikum (mind. 80h inkl. x Einsätze)
    = RH
    Praktika mind. 160h
    + Abschlusswoche (mind. 40h) mit Prüfung
    + bestandener Prüfung
    =
    RS


    Alles andere ist "ich hab mal gehört aber keine Ahnung"...


    Gruß aus der Ausbildungsabteilung,


    Marcus
    PS: Das geliebte Nuhr Zitat verkneife ich mir mal! ==>http://www.nuhr.de/images/wallpaper/1600/03.jpg


  • Einspruch, Euer Ehren!


    In Hessen z.B. reicht der RS-Grundlehrgang (der nicht geprüft werden soll) plus 80 Std. Klinikpraktikum, um sich als RH bezeichnen zu dürfen, vom RH-NRW möchte ich hier gar nicht reden.
    Ansonsten habe mal gehört, dass auch in anderen Bundesländern die RH-Ausbildung modifiziert worden ist.

  • Zitat

    Original von brause


    Einspruch, Euer Ehren!


    In Hessen z.B. reicht der RS-Grundlehrgang (der nicht geprüft werden soll) plus 80 Std. Klinikpraktikum, um sich als RH bezeichnen zu dürfen, vom RH-NRW möchte ich hier gar nicht reden.
    Ansonsten habe mal gehört, dass auch in anderen Bundesländern die RH-Ausbildung modifiziert worden ist.


    Ich bin nicht Euer Ehren!
    :(
    Aber .. hier werden Äpfel mit Birnen und Brause mit Bier verglichen!
    Die "bei uns" Regelungen sollten genauso raus genommen sein, wie die "ich hab mal irgendwo gehört dass..."
    Einzig bundesweite Regelungen sind hier diejenigen, die überall Anwendung finden und auch von einer Bundesagentur überall gleich behandelt werden können!
    Ergo zählt für den Rettungshelfer, in diesem Fall; ausschließlich der RettHelf - HiOrg (also Bund-Länder Ausschuss Rettungswesen)!
    Solle explizit nach NRW gefragt werden bin ich gern bereit den RettHelf-NRW zu erläutern.
    *verstehst Du was ich meine?*
    Ich will keinen dumm hinstellen - aber ich will auch nicht, dass hier Fehlinformationen als gültig verkauft werden!
    ;)
    Ergo allgemein gültige Infos bis zur dezidierten Fragestellung.
    Gruß,


    Marcus

  • @ Fliege:


    Selbstverständlich stimmen deine Aussagen zur RH-Ausbildung, wenn man die Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses als Grundlage nimmt. Aber es ist eben nur eine Empfehlung, die seit einigen Jahren durch länderspeziefische Vorgaben immer mehr an Bedeutung verliert. Oder anders ausgedrückt, es gibt im Bereich RH/RS keine bundesweiten Vorgaben, was sich in den länderspeziefischen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wiederspiegelt, wobei zumindest in der RS-Ausbildung die Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses Grundlage der jeweiligen APOs ist. Im Bereich RH wird davon aber mehr oder weniger grosszügig abgewichen, so dass hier eigentlich keine bundesweit gültige Aussage (mehr) möglich ist.