Tote sollen zahlen - Ärger um Gebührensatzung im Kreis Oder-Spree

  • Wie gesagt wird als einziges die Leichenschau nicht von der Kasse getragen und dies auch schon seit Jahren. Ob nun Hausarzt oder Notarzt, es spielt keine Rolle.
    Es wird den Angehörigen vor Ort in der Regel auch so erklärt (wenn sie denn gerade in der Lage sind dies aufzunehmen).


    Gruß Punki

  • In der Diskussion um die Übernahme von Kosten nach einer erfolglosen Reanimation durch die Kassen meldet sich nun auch Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) zu Wort. Die eventuell entstehenden Kosten dürften Menschen nicht davon abhalten, den Rettungsdienst zu nutzen; die entstandenen Kosten müssen nicht von den Hinterbliebenen beglichen werden.
    Die Krankenkassen übernehmen laut Ministerin auch dann die Kosten für den Rettungsdienst, wenn trotz der schnellen medizinischen Hilfe der Tod nicht zu verhindern war. Das Gleiche gelte für den Fall, dass der Patient im Moment des Notrufs stirbt.


    Quelle: http://www.ad-hoc-news.de/hint…tes--/de/Politik/20070993

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.