Akzeptanz von Fortbildungen

  • Hallo Leute,


    welche Kriterien muss eine Fortbildungsveranstaltung erfüllen, dass sie zu den geforderten Fortbildungstunden für RD-Personal gezählt werden kann?
    Was muss ich als Organisator dafür machen und beachten?
    Gelten die Stunden auch, wenn ich die Fortbildung selbst halte?


    Fragen über Fragen. Ich hoffe auf Eure Antworten, Tipps, Tricks und Meinungen...


    Gruß, Mr. Blaulicht


    PS: Es geht eher um´s Allgemeine, nicht um eine spezielle Fortbildung.

  • Bei der Fortbildung "Eigensicherung im Rettungsdienst"* hatten wir folgende Kriterien, die uns geholfen haben:

    • Bezug zum rettungsdienstlichen Arbeitsalltag: es muss kein Kernthema treffen, sollte aber mit dem Rettungsdienst zusammen hängen.
    • Anwesenheit eines Fachausbilders/Lehrbeauftragten: am Veranstaltungstag war ein Dozent mit rettungsdienstlicher Qualifikation anwesend, der die FoBi inhaltlich "geprüft" hat.
    • Fachdozent: - und nicht: "ich lese mich mal ein..."
    • Anbindung an die Bildungseinrichtung einer Hilfsorganisation: die FoBi wurde von unserem Ausbildungsleiter als Rettungsdienstfortbildung anerkannt.

    Zu Fortbildungen im Rettungsdienst gibt es darüber hinaus (zumindest bei der JUH) noch Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsstunden, darin dürften auch die wichtigsten Kriterien zu finden sein (ein PDF dazu habe ich ad hoc leider nicht).


    Gruß
    HSH


    *Die Fortbildung "Eigensicherung im Rettungsdienst" mit detective45 haben wir als Pilotprojekt im Rahmen des Forums im September 2007 durchgeführt. Mittlerweile ist sie mit mehreren Terminen bereits zum 2. Mal im wacheninternen Fortbildungsprogramm vertreten. Mehr Infos gerne per PN.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten. [Karl Valentin]