Guten Tag.
Natürlich sollte sich jeder im Rettungsdienst Tätige fortbilden. Immer wieder ist von einer gesetzlichen Fortbildungspflicht insbesondere für Rettungssanitäter die Rede.
Meine Frage:
In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist diese Fortbildungspflicht (für Sachsen-Anhalt) verankert?