Beiträge von Christoph_Scherer

    Leider nicht ohne kostenpflichtiges Abo lesbar.


    Wenn man statt dem Link zu folgen den Titel googelt, kann man von dort kommend den Artikel ohne Sperre lesen.



    Die findet man im aktuelle Amtsblatt.
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Lan…icationFile&v=2


    Danke


    Zitat von § 4 Abs. 2 SHRDG-DVO (Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes)

    Jede Person, welche nach § 15 Absatz 2 und 3 SHRDG zur Besetzung von Rettungsmitteln eingesetzt wird, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder Fahrberechtigung für das jeweilige Rettungsmittel sein.


    Also müssen künftig die zwei Personen, die vom SHRDG als Besatzungsmitglieder von RTW und KTW vorgesehen sind, beide über die für das Rettungsmittel notwendige Fahrerlaubnis verfügen. Dass dies für den Fahrer völlig selbstverständlich sein sollte, steht für mich außer Frage, aber für den Beifahrer kenne ich dies nicht so streng. Hier in der Region wird zwar bei Stellenausschreibungen meist (ggf. immer?) der C1 gefordert, aber mir sind einige RettAss/NotSan bekannt, die den (noch) nicht haben (hier gab es bis vor wenigen Jahren viele RTW bis 3,5 to). Als Beifahrer zu einem RS besteht hier zumindest für RettAss/NotSan auch nicht so der große Druck den C1 kurzfristig zu erwerben, sie haben hinter dem Lenkrad sowieso nichts verloren.


    Zitat von Christian Kohl, Sprecher des Kieler Sozialministeriums (aus o.g. Zeitungsartikel)

    Schon um für Ferntransporte von vornherein ein Überschreiten der Lenkzeit zu verhindern, müssen aber beide Besatzungsmitglieder in der Lage sein, das jeweilige Fahrzeug zu fahren


    Das Argument ist für ein MZF-System in einem Flächenland nicht von der Hand zu weißen, mir persönlich sind in einem urbanen Raum im Südwesten solch lange Fahrten unbekannt.

    Unwahrscheinlich. Ich kann den Operationen- und Prozedurenschlüssel ?neurologische Komplexbehandlung? nicht mehr abrechnen. Den Fall an sich kann ich dennoch abrechnen. Gibt dann nur weniger Geld. Die Crux unseres Systems.


    Das stimmt soweit. Ob der abgerechnete Fall dann noch halbwegs kostendeckend ist, darf jedoch bezweifelt werden.


    Die Kritik, die jetzt an das BSG adressiert ist, ist allerdings verkürzt. Das BSG spricht das Urteil im Rahmen des DRG-Systems. Da muss man angreifen, nicht bei einem Urteil, das dafür sorgt, dass für entsprechende Erlöse auch die geforderten Leistungen erbracht werden müssen.


    Die Beschreibung stellt die Problematik jetzt aber zu arg verkürzt dar. Der 1. Senat des BSG hat sich hier wiederholt arg weit aus dem Fenster gelehnt und eine Regelung weit über den Wortlaut hinaus interpretiert und außerdem die entsprechende FAQ des DIMDI ignoriert. In diesem Fall hat sich die Bundesregierung (mal wieder) zum Eingreifen entschlossen und lässt klarstellen "dass es auf die Zeit ankommt, die der Patient oder die Patientin im Transportmittel verbringt. Abweichende Auslegungen, die auf den Zeitraum ab der Feststellung einer Verlegungsnotwendigkeit bis zu einem möglichen Behandlungsbeginn abzielen und die nach der Einschätzung des Bundesrates zu einer Gefährdung der flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Schlaganfallversorgung führen können, haben damit im Wortlaut des einschlägigen Operationen- und Prozedurenschlüssels keine Grundlage mehr". Das hindert im übrigen einige Kassen nicht von etlichen krankenhäusern für die vergangenen Jahre Geld zurückzuverlangen. Das man medizinisch zumindest auf den ersten Blick die Entscheidung (nur sehr schnelle Verlegungen bringen Geld) gut finden kann, ist eine andere Sache - praktisch sind die 30 Minuten von Entscheidung zum Transport bis Erledigung aber wohl zu kurz als dass dies flächenhaft umgesetzt werden könnte.


    Und wer ernsthaft denkt in dem Spiel ginge es noch um sachgerechte Vergütung, der möge sich mal folgende Info über die Frage wann eine Blutbank auch eine Blutbank im Sinne der intensivmedizinischen Komplexbehandlung sei, durchlesen.

    Für mich vollkommen fragwürdig erscheint hier ein neues Forschungsobjekt zu schaffen und darin Gelder zu "versenken". Betrachtet man sich die Erfahrungen mit Stroke-/Cardio-Angel sollte man doch erkannt haben, dass das bayerische nicht ärztliche Rettungsfachpersonal mit Telemedizin umgehen kann. Auch sollte man aufgrund des Systems bei der DGzRS und dem Telenotarztprojekt aus Aachen genug Erfahrungen haben um kein erneutes Forschungsprojekt starten zu müssen. Auch wenn du es vll. nicht beantworten kannst, aber warum geht man nicht direkt in die Einführung und dann in den Regelbetrieb über? Siehst du persönlich nach tatsächlich noch Bedarf für eine Erforschung?


    Ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen: Es soll schon findige Köpfe gegeben haben über eine Studie Fördermittel generiert haben, die effektiv eben auch zur Anschubfinanzierung einer späteren Regelnutzung beigetragen haben. Machnmal folgt die Forschung den offenen Geldtöpfen, auch wenn es umgekehrt ev. erstrebenswerter wäre.

    und es geht weiter


    Landrat vermutet "vorgeschobene Gründe"


    https://www.rnz.de/nachrichten…gruende-_arid,353043.html


    Daraus:

    Zitat

    Unverständlich sei dies insbesondere vor dem Hintergrund, "weil die Träger wegen der wiederholten Überlastungsanzeige eines einzelnen ASB-Mitarbeiters mit dem ASB in einem engen und abgestimmten Dialog stehen." Die vom ASB genannten Gründe könne man nicht akzeptieren. "Wir gehen deshalb davon aus, dass es sich um vorgeschobene Gründe handelt", fährt Dallinger schweres Geschütz auf. Diese würden wohl in einem von den Leitstellenträgern initiierten Prozess zur weiteren Optimierung der Qualität liegen. Mit diesem Prozess könne der ASB offenbar nicht Schritt halten, ätzt der Landrat in Richtung des Rettungsdienstes.


    Harte Worte.


    Zitat

    Dann wird Dallinger noch deutlicher: "Darüber hinaus darf spekuliert werden, ob der ASB durch die angekündigte Maßnahme vielleicht zukünftige Veränderungen im Rettungsdienstbereich strategisch vorbereiten und sich für eine Einbindung in die künftige Leitstelle Mannheim empfehlen möchte."


    Diese Frage habe ich mir ehrlich gesagt allerdings auch schon gestellt.

    Schwere Vorwürfe gegen die Rettungsleitstelle in Ladenburg


    https://www.rnz.de/nachrichten…denburg-_arid,352795.html


    daraus

    Zitat

    Ins gleiche Horn stößt Christoph Schauder, Dezernent für Ordnung/Gesundheit im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - und damit unter anderem zuständig für die Leitstelle in Ladenburg. "Die vom ASB aufgeführten Gründe können wir nicht akzeptieren", sagt Schauder. Man sei in einem konstruktiven Dialog gewesen, die Kündigung aus heiterem Himmel sei kein guter Stil. Überhaupt sei man mitten in einem Prozess zur weiteren Optimierung der Qualität. "Mir drängt sich der Eindruck auf, dass der ASB mit den Veränderungen nur bedingt Schritt halten kann", sucht er nach einer Erklärung. Aber die Lücke, die der Weggang der ASB-Disponenten hinterlasse, "werden wir schnell schließen".


    Vom Vertreter der Aufsichtsbehörde würde ich eher ein Statement in der Richtung "wir prüfen das" erwarten, aber scheinbar hat man sich bereits eine Meinung gebildet. Auch wenn ich im Grund nichts von der Auftrennung der ILS halte, ist das vermutlich ein gutes Beispiel, warum man in Mannheim lieber heute als morgen die Leitstelle und damit auch die Rechtsaufsicht "im eigenen Haus" haben möchte.


    Zitat

    Harte Vorwürfe, gegen die sich Caroline Greiner gegenüber der RNZ vehement zur Wehr setzt. "Dass Mitarbeiter Anrufe vorsätzlich nicht annehmen, weise ich entschieden zurück." Dies könne gar nicht sein, "es gibt doch einen Berufsethos".


    Zitat

    Auch Dezernent Schauder ist entsetzt über den Vorwurf, Mitarbeiter könnten mit voller Absicht einen Notruf nicht entgegengenommen haben. "Das übersteigt absolut meine Vorstellungskraft." Solche unbewiesenen Vorwürfe in den Raum zu stellen, sei schlicht und einfach unredlich.


    Das etwas nicht sein kann, weil man es sich nicht vorstellen könne, halte ich jetzt nicht für die beste Argumentationslinie.



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    Edit: Rechtschreibfehler



    Naja - dem Wortlaut nach ist krumels Aussage, dass der OrgL in BaWü nicht als Einsatzleiter vorgesehen ist, nach meinem Eindruck korrekt. In §10a RettDG BaWü ist lediglich aufgeführt dass der LNA durch einen OrgL unterstützt wird, die selbstständige Leitung von Einsätzen ohne LNA druch den OrgL kann ich dieser Vorschrift nicht entnehmen.

    Durch Fusionen, Übernahmen und Verbundbildungen gibt es in Essen nun nur noch fünf Krankenhäuser aber mit insgesamt zwölf Standorten. Ich kenne jetzt die Kliniklandschaft in Dänemark nicht, aber vielleicht hat irgendein Experte da auch Zahlen missinterpretiert. Anstelle der Anzahl der Kliniken, wäre die Bettenanzahl die interessantere Zahl. In Essen ist die Bettenanzahl im Vergleich zum Zeitpunkt vor den Schließungen nämlich nicht signifikant gesunken.


    Ich stimme dir zu dass die reine Anzahl der Krankenhäuser, im Sinne der Zulassungen, nur bedingt aussagefähig ist, wobei auch bei den zunehmenden Krankenhausverbünden eine Konzentration und Zusammenlegung gleichartiger Abteilungen zu erwarten ist. Aber auch nach Betten liegen die Dänen weit unter unserem Niveau, laut Eurostat hatte Deutschland 2014 "starke" 822,8 KH-Betten je 100.000 Einwohner, während die Dänen mit 268,9 auskamen (Quelle: http://ec.europa.eu/eurostat/t…ode=tps00046&plugin=1</a>)! Auch wenn ich dazu auf die schnelle keine saubere Quelle/genaue Daten habe, die bekommen das u.a. mit einer deutlich geringeren durchschnittlichen Verweildauer und mutmaßlich mehr ambulanten Behandlungen hin.

    Naja und welchen Grund könnte man haben in einen bestehenden Markt (wenn man es so nennen mag) vor zu dringen? Die Luftrettung in Deutschland ist doch spitze, grossen Bedarf sehe ich nicht hier etwas qualitativ oder quantitative "entscheidend" zu verbessern. Und solte sich eine Vorhalteerhöung ergeben, warum möchte man in Konkurrenz zu etablierten Mitbewerbern treten, die Ihren Job doch eigentlich ganz gut machen?


    Man sollte auch nicht die Werbewirksamkeit eigener Luftrettungsstandorte und das Potential mit entsprechenden Geschichten/Bildern/Reportagen usw. dann Spenden einzuwerben unterschätzen. U.U. also ganz "eigennützige" Motive in einem solchen Markt mitzumischen.

    RettAssG
    [...]
    Wenn man bedenkt, dass es Ende 2014 außer Kraft trat. (?)


    Kein Problem, soweit hat der Gesetzgeber gedacht.


    Zitat von NotSanG

    § 28 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. ohne Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ oder
    2. entgegen § 30 Absatz 2 die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin“ oder „Rettungsassistent“ führt.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden

    Bei uns gibt es Aussagen, dass nach dem neuen RDG zwar RTW mit RS besetzt werden müssen, wer aber vor 2014 (?) seinen RH gemacht hat und regelmäßig in der Notfallrettung eingesetzt wurde weiterhin auf dem RTW eingesetzt werden darf. begründet wird dieses mit einem angeblichen Bestandsschutz. Gibt es diese Aussagen wo anders auch noch?


    Selbe Aussage gab/gibt es bei uns auch. Auf die Nennung der Rechtsgrundlage warte ich noch.

    In dem Zusammenhang auch interessant: IVENA kann angeblich bei Abmeldung eine Mitteilung darüber an die Verwaltung schicken.


    Ivena schickt nach entsprechender Einrichtung vollautomatisch bei jeder Abmeldung eine EMail an die vorher hinterlegen Emailadressen. Siehe auch Link (Seite 1, der Infotext über Nr. 6)


    Diese Funktion wird von Herrn Jung in Richtung der Krankenhausverwaltungen durchaus beworben. Angeblich hat dies mit der Ivena-EInführung zu deutlichen Verringerungen der Abmeldungen in Frankfurt geführt.

    Zitat von »Jörg Holzmann«
    es sind mehrere Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes im Einsatz.




    um was zu tun?


    In diesem Fall wohl u.a. um bereitzustehen falls man sie benötigt.


    Angedacht war lt. Flüsterpost wohl u.a.: Verlegung(en) von Heimbeatmungen, Pflegeheimpatienten, Patienten aus überlasteten KH, Kompensation der Spizenbelastung im Rettungsdienst (Kombination der Extremwetters mit einer Abmeldung aller 3 mannheimer Krankenhäuser), sowie u.U. der Betrieb einer Sammel-/Betreuungsstelle. Während die Mannheimer EE zumindest teilweise ihre Autos bewegt und was zu tun hatten, durften die Leistungsmodule Transport der 4. und 5. EE aus dem Rhein-Neckar-Kreis direkt aus der Bereitstellung wieder in den Feierabend.