Beiträge von Tragenträger

    Hier war und ist es gebräuchlich, für die psychiatrischen Kliniken, welche durch den Landschaftsverband betrieben werden, die Abkürzung "LKH" zu verwenden. So kam es, dass wir eines Tages zu ebendiesem alarmiert wurden mit dem Hinweis, wir würden an der Baustelleneinfahrt hinter dem amerikanischen Schnellrestaurant eingewiesen werden. Nur gab es an ebendieser Klinik kein derartiges Restaurant was uns gleich stutzig machte. Gemeint war die Baustelle des LKA, des Landeskriminalamtes am anderen Ende der Stadt.


    Manchmal habe ich auch einfach den Eindruck, dass nicht kritisch genug hinterfragt wird. Gerade bei Stolpersteinen wie diesem oder Straßenbezeichnungen wie "Landstraße" oder "Umgehungsstraße". Falsche Einsatzorte hatte ich schon einige Male, auch auf Nachfragen kam es in der Leitstele zu keinem Nachdenken und man hat nie den Einsatzort korrigiert oder erst auf Drängen. Hierzu sollte es meine ich einen anderen Umgang geben. Und sei es bei bestimmten Adressen oder Objekten ein entsprechender Vorsichtshinweis an den Disponenten, welchen er schon bei der Eingabe sieht.


    Darüber hinaus denke ich, dass Ortskenntnis manchmal auch nicht zu ersetzen ist. Weder durch eine Karte noch durch ein möglicherweise falsch bedientes oder falsch eingespeistes Navi.


    In meinem derzeitigen Wirkungskreis habe ich mir in Ermangelung eines Navis die Karte genommen und diese auswendig gelernt. Kommen wir an Orte, die wir seltener besuchen (z.B. in den Außenbezirken), dann gucke ich immer noch in die Karte oder präge mir die Straßenschilder ein. Ich kenne heute Straßen, die kennen Kollegen nicht, die schon zehn Jahre länger als ich dort retten.

    Im niederrheinischen Geldern kam es am vergangenen Montag dazu, dass ein Rettungswagen und Notarzt fälschlicherweise in einen mehrere Kilometer vom Einsatzort entfernten Ortsteil geschickt wurden. Der eigentliche Einsatzort befand sich in einer Sporthalle, die in ihrem Namen fatalerweise den Namen einer Straße in der mehrere Kilometer entfernten Ortschaft trägt. So vergingen laut Pressemeldungen über 20 Minuten bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte. Der direkte Anfahrtsweg von der örtlichen Feuer- und Rettungswache hätte nur wenige Minuten betragen.


    http://www.rp-online.de/nrw/st…ehlgeleitet-aid-1.5053404


    http://www.stern.de/panorama/g…-mann-stirbt-2190757.html



    Mich würde interessieren, ob es in Eurem Rettungsdienst Orte mit einer ähnlichen Verwechslungsgefahr gibt, ob man sich dessen bewusst ist und wie damit umgegangen wird?


    In einem meiner ehemaligen Wirkungskreise gab es seinerzeit mal eine Straße, welche sinnvollerweise den Namen 'Landstraße' trug.


    Leider wird nach meinem Empfingen auf Ortskenntnis heute immer weniger Wert gelegt. Das Personal muss jung sein, willig und darf dann aber auch gerne von weiter her kommen. Kaum einer meiner Kollegen wohnt auch wirklich vor Ort, manche nehmen in der Früh über 100km Arbeitsweg in Kauf. Entsprechend schlecht ist die Ortskenntnis, nicht einmal Hauptstraßen im Wachgebiet kennt man.


    Der Kreis Kleve gehört flächenmäßig zu den größten in Nordrhein Westfalen. Den Disponenten im weit entfernten Kleve kann man denke ich demnach keine mangelnde Ortskenntnis zum Vorwurf machen. Die betreffende Sporthalle ist jedoch eigentlich allen Geldrianern bekannt. Bei der Kombination 'Sporthalle' plus 'Landwehr' hätte es beim ortskundigen Retter klick machen müssen. Leider kam der Rettungswagen laut Bericht der RP aus dem 11km entfernten Kevelaer.

    Es gab mal vor einigen Jahren einen "spektakulären Raub über den Wolken" wo ein Mann erst die Pasagiere ausraubte und danach die Türe öffnete und mit dem Fallschirm absprang. Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme ist ihm das nur gelungen, weil es sich bei dem Flieger um eine Boing handelte und hier die Türen erst rein und dann rausschwenkten. Bei Airbus ist das wohl anders.


    Das war seinerzeit eine Boeing 727. Diese besaß als eine der wenigen Maschinen im Heck eine Luke mit Treppe zum Ein- und Aussteigen der Passagiere, genannt Airstair. Bei einem seitlichen Ausstieg wäre der Räuber vermutlich in die Triebwerke geraten oder gegen die Flügelkante geprallt. Den Entführer hat man bis heute weder gefasst noch konnte man seine Identität klären. Bei der Entführung wurden Lösegeld und Fallschirme erpresst, nach der Übergabe hob die Maschine wieder ab und der Entführer sprang ab.


    Ansonsten muss ich mich Hauke anschließen. Die Art der Berichterstattung erträgt man schon fasst nicht mehr.


    Leider besitze ich kein Schlagzeug.


    Hier im Ort laufen auch schon die ersten Mediengeier mit Kameras rum und die Polizei fährt hier alle paar Minuten vorbei. :rolleyes2:

    Wenn die meisten Patienten sich auch vom Hausmeister behandeln lassen würden, dann wären doch eigentlich alle Aufklärungen sinnlos und nicht nur die durch RettAss... ?


    In meiner Heimatstadt ist seinerzeit tatsächlich der Hausmeister vom Rathaus gefahren. Der hatte ein Telefon zuhause, auf dem die "Zentrale" anrief und dann fuhr er mit seinem Mercedes Kombi los. Was aus ihm geworden ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht ist er ja zum RettAss geadelt worden und macht bald die Anerkennung zum NotSan, wenn er nicht gestorben ist... :pfeif:

    Also bei mir lässt der sich mit Umweg über Google lesen... :-)


    Man erfährt unter anderem auch mal die Umstände der Medikamentengabe. In der Stellungnahme des DBRD und den Meldungen diverser Websites ist darüber ja leider wenig zu erfahren. So wird beispielsweise von einer Analgesie bei einer Nasenbeinfraktur berichtet. Ebenso erfährt man von den Rechtfertigungsversuchen des Rettungsassistenten. Für mich jedenfalls ein sehr aufschlussreicher Artikel.


    Versuch das einfach nochmal über den Umweg Google...


    LG TT

    Nicht ganz.


    In der Ausbildung bekommt man jetzt SOPs oder wie auch immer man es nennen will eingetrichtert.
    Und wehe Du hälst Dich nicht daran (wenn die Massnahmen denn je erlaubt werden in der Praxis), und Du dokumentierst das ganze nicht sauber. Dann wird ein Richter recht deutlich nachfragen, weshalb nicht.


    Das ganze zwängt uns in ein enges Korsett.


    Was machen wir denn bisher?


    Auch heute orientieren wir uns doch an gewissen Standards?


    Es gibt ALS, PALS, ACLS, PHTLS, ITLS und nicht zuletzt die AHA/ ERC Richtlinien.


    Die Sorge von Dir kann ich so ganz nicht teilen.


    Was sich aber nicht ändern wird, zumindest nicht so schnell, ist der Einsatz des Notarztes. In den nächsten 5 - 10 Jahren wird sich da am breit gefächerten und frei interpretierten Indikationskatalog nicht viel ändern. Zumindest in vielen Rettungsdienstbereichen nicht. Ich arbeite noch nicht so lange wie andere Forumsmitglieder im Rettungsdienst, aber ich erinnere mich auch noch an Zeiten, in denen jeder Infarktverdacht getragen wurde, auch wenn er zuvor noch durch die Wohnung gehampelt und seine Klamotten zusammengesucht hat, daran dass man für jeden Schlaganfallverdacht und jedes stattgefundene Krampfereignis einen Notarzt nachfordert. Wenn ich mich aber mal mit Kollegen aus anderen insbesondere südlichen Bundesländern unterhalte, dan scheint vieles dort auch heute so zu sein - zumindest lokal. Wir fahren zum Schlaganfall oder Krampfanfall mittlerweile standardmäßig ohne Notarzt. Aber auch hier in der Region sind mir einzelne Kreise/ Städte bekannt, in denen dies auch noch völlig anders gehandhabt wird. Und die werden meist von ihrem ärztlichen Leiter dahingehend "getrimmt", dass die Retter nichts können und nichts dürfen.


    Schaden wird die Umstellung zum Notfallsanitäter (wenn wir Notkompetenz haben, sind wir dann auch nur im Notfall Sani?) jedenfalls nicht. Die dreijährige Ausbildungsdauer hätte eigentlich schon 1989 eingeführt werden sollen. Rettungsdienst ist kein Hiwi-Job. Wenn Verkäuferinnen in Bäckereien eine dreijährige Ausbildung bekommen warum dann nicht wir?


    Dennoch stört mich die Übergangsregelung, aber das ist wieder ein anderes Thema...

    Im Heilpraktikergesetz heißt es unter §1 Absatz 2:


    "Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."


    Da wir im Rettungsdienst sehr selten Krankheiten vor Ort heilen, bleibt für uns als Schnittmenge mit dieser Definition einer Heilkunde zum einen die Feststellung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden. Dies dürfte aber kaum relevant sein, da die Feststellung für sich genommen für Dritte wohl keine Auswirkungen hat. Was die Bedeutung des Begriffes 'Linderung', insbesondere von Leiden und Körperschäden angeht, darf man durchaus mal seine Phantasie anstrengen. Ich habe für mich nicht abschließend klären können, ob beispielsweise das Anlegen eines Druckverbandes als Linderung eines Leidens oder eines Körperschadens und damit als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gewertet werden kann.


    Es handelt sich um eine elementare Maßnahme aus der Ersten Hilfe und die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme bei Indikation ist denke ich unstrittig.


    Der Umgang mit dem Heilpraktikergesetz in Deutschland rührt denke ich immer noch aus seiner Geschichte her. Nicht viele Gesetze haben die Neugründung der Bundesrepublik so unbeschadet überstanden. Das alte Standesdenken hat sich hier in meinen Augen nachhaltig durchgesetzt. Auch mit ein Grund, warum es die dreijährige Ausbildung für Rettungsfachpersonal nicht schon 1989 gab. Der Retter war der Hiwi und sollte es auch bleiben.


    Man kann jedoch denke ich nicht immer alles am Heilpraktikergesetz aufhängen. Es gibt noch den Tatbestand einer unterlassenen Hilfeleistung. Wenn man also eine zuzumutende und sicher beherrschte Maßnahme bewusst unterlässt, auch aus Unsicherheit über die Rechtslage, dann kann man sich auch damit Probleme schaffen.


    Ich kenne Rettungsdienstbereiche, in denen unterlässt man Maßnahmen nur weil man sich keinen Notarzt nachbestellen will. Auch kann es denke ich nicht das entscheidende Kriterium sein, welcher Notarzt gerade Dienst tut. Dem Patienten ist das egal, der benötigt die Maßnahme oder eben nicht. Was daraus folgt sollte eigentlich nachrangig sein, denn es geht primär um den Patienten und nicht um mich, der vielleicht anschließend dazu einen Zweizeiler schreiben muss oder anständig Protokollieren muss.


    Das Ganze könnte ich jetzt noch zum Thema Körperverletzung durch RettAss vs. Körperverletzung durch Arzt ausweiten... das Thema kommt leider auch öfter. Siehe die Anklage im beschriebenen Fall.


    Das Statement des Richters erstaunt mich, wenn es denn so zutrifft wie beschrieben. Es spricht nicht gerade für eine unvoreingenommene Herangehensweise an die Sache. Ich persönlich hätte es vielleicht auch darauf ankommen lassen und einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe nicht zugestimmt. Zumal ich den Sinn einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe grundsätzlich eher kritisch sehe. Entweder ich bin schuldig oder ich bin es nicht.


    Viel schlimmer sind eigentlich die persönlichen und beruflichen Konsequenzen. Disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen meist viel härter als Geldstrafen und werden wohl auch ohne eine Verurteilung nicht zurückgenommen.


    Irgendwie macht mir das Ganze Sorgen, was aus dem Notfallsanitäter werden soll. Momentan sehe ich da "nur" einen Rettungsassistenten mit dreijähriger, vergüteter Ausbildung. Was jedoch auch eine Aufwertung darstellt, die der Beruf einfach verdient hat. Ebenso die damit einhergehende Entwicklung weg vom Nebenjobretter oder Hobbyretter hin zu einer weiteren Professionalisierung. Aber dahin ist es ja auch noch ein weiter Weg.


    So, ich mach mir n Bier auf... Prost... :drinks:

    Die Schule einer großen Berufsfeuerwehr hier hat auch noch im Jahre 2015 einen Rettungsassistenten-Lehrgang gestartet. Interessenten für die Ausbildung wurden dazu schon im vorangegangenen Jahr zu einer "Einführungsveranstaltung" geladen, welche dann als Beginn der Rettungsassistentenausbildung hergenommen wurde. Getrickst wird mit allen Mitteln. Bis es nicht mehr geht. Aber Notfallsanitäter kann man ja hier im Lande auch noch nicht werden...


    Es hängt halt immer vieles am Willen oder Unwillen der Ämter.


    Ich habe noch ganz klassisch mein Anerkennungsjahr gemacht. Kollegen der Feuerwehr fahren als Wassertrupp mit dem Reserve-RTW rum und schreiben dafür Stunden auf. Interessieren tut es aber eh keinen...

    Nun, selbst wenn sie nach Stellenplan als RTW Führer die A9 bekommen, dann heißt das nicht automatisch, dass sie auch ständig auf dem RTW sitzen. Das machen dann die A7er Leute.


    Darüber ist vielerorts auch auf dem HLF oder der DLK ein RettAss (bzw. künftig vielleicht NotSan) vorgesehen. Findet sich in den Stellenplänen auch so wieder.


    Mit A9 fährt man aber bei den meisten Feuerwehren wohl kein RTW mehr. :cool_1:

    Warum die Leitstellen nicht Problem-Wohnungen anzeigen....



    Sent from my iPhone


    Datenschutz.


    Geht ähnlich wie der Täterschutz vor dem Opferschutz und dem Schutz der Mitarbeiter. :boredom:


    Manchmal wäre es aber auch schon hilfreich, auf Situationen wie einen häuslichen Streit vor Eintreffen hingewiesen zu werden. Oder auf die noch lauernden Schläger bei einerKopfplatzwunde in der Stadt oder mögliche Gefahren bei einem Suizid. Viel zu oft heißt es einfach nur "intern./ Chir. Notfall" und auf weitere Infos hofft man meist vergebens.


    Selbst wenn die Polizei auch zur Einsatzstelle kommt, so steht der RTW in der Regel erstmal alleine da.


    Verhaltensanweisungen für Einsätze zusammen mit der Polizei gibt es meist auch keine. So könnte man sich gemeinsam mit der Polizei an der nächsten Straßenecke sammeln und dann erst zum Patienten vorrücken. In das brennende Haus spaziert man ja auch nicht einfach so rein. Warum sollte man dann, wenn dort jemand mit einem Messer oder einer Schusswaffe rumläuft?


    Ich habe es bereits zwei Mal so praktiziert, dass wir uns mit der Polizei zwei Straßen weiter erst gesammelt haben. Es handelte sich bei der Anschrift um die Wohnadresse einer bekannten gewalttätigen Großfamilie. Gab vom Vorgesetzten Ärger, aber wir sind heile nach Hause gekommen. Und das zählt.

    Also ich kenne bei der BF viele sehr gute Rettungsassistenten, die auch gerne RTW oder NEF fahren. Einige kommen sogar ursprünglich aus dem Rettungsdienst, waren zuvor schon RettAss. Das Vorurteil, dass die eigentlich alle gar nicht wollen und nicht können, kann ich so nicht bestätigen. Vieles hängt aber an der Organisation der jeweiligen Feuerwehr, entweder man betreibt den Rettungsdienst mit einem professionellen Anspruch oder aber es ist nur das unbedeutende, aber lästige Nebengeschäft.


    Natürlich soll es auch Beamte geben, die dies nicht so gerne tun, ich will es ihnen aber gar nichtmal übel nehmen. Haben sie sich doch primär für den Beruf Feuerwehrmann entschieden. Manchmal sind sie auch einfach nur überfordert, wenn sie im Jahr nur etwa ein dutzend Mal auf dem RTW sitzen. Licht und Schatten gibt es aber überall, auch unter hauptberuflichen RettAss.


    Ich denke aber, dass sich in den kommenden Jahren hier noch einiges tun wird. Angestellte RettAss/ NotSans wird man denke ich häufiger sehen. Oder aber sie bekommen dazu noch eine Brandmeisterausbildung verpasst und werden Beamte. :good2: