Beiträge von LFX

    "31.07.2014 Der Streit um die Finanzierung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg ist beigelegt. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch am Donnerstag (31. Juli) mitteilte, haben sich die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen darauf geeinigt, dass die Notfallsanitäterausbildung im Oktober starten kann."
    [...]
    "Seit dem 1. Januar sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters :mad_1: tritt. Anders als der Rettungssanitäter :mad_1: , dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter :mad_1: und dadurch die Notärzte entlasten. "
    [...]


    Quelle:
    http://www.sm.baden-wuerttembe…min_meldung_html&_min=_sm


    Gute Nachrichten - schade wenn es nicht mal das zuständige Ministerium schafft die Qualifikationen auseinander zu halten. Daher hat das so lange gedauert - Ich gebe auf : flag_of_truce: :mad_1:

    Edit/Mod.: Hierher verschoben.
    J.

    Es wurde leider bis jetzt in Hessen noch nichts veröffentlicht...


    Mal sehen, wann etwas kommt...


    Doch es gibt eine Erlass zum Rahmenlehrplan "Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes - Rahmenlehrplan des Landes Hessen für die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter"
    der den Schulen und Behörden warscheinlich schon vorab bekannt war ...
    Hessen / Herr Schier waren wie man hört mit den AG bestens vorbereitet.

    Zitat

    @ LFX: als unbedeutender Hinweis, der TH verschwindet gerade aus der CH-Szene.


    Genau, vermutlich weil der IVR eben der geringere Abstand der Kenntnisse und Fertigkeiten zwischen TS und Dipl.RS ein besseres Teamwork erwarten lassen?


    Der TS ist übrigens schlauerweise das erste Jahr der Dipl. Rettungssanitäterausbildung.

    LFX, sollen dann auch zwei Notärzte auf das NEF? Um die Teamleistung zu verbessern?


    Gerne - nein im Ernst


    Meine Annahme (und Erfahrung) ist eben das ein Wissensgefälle von


    Transporthelfer-CH 5Tg über RH-D ~80h und RS-D 520h und Transportsanitäter-CH 1J=1800h
    zu
    NotSan 3Jahre und Notarzt


    schon Einfluss auf die Ergebnissqualität hat.
    Je kleiner die "Spanne" zwischen den Lernzielen (nicht alleine Stunden messbar), umso sicherer und besser ist eine gute Teamleistung möglich.
    Aber Du hast recht wäre sicher ein gutes Thema für Studie D/CH und es ist erstmal Wunschdenken... und muss auch bezahlt werden.


    NEF: NotSan+NA wegen optimaler Versorgung wird ja auch in der Dez Notfall und Rettungsmedizin S.602 bezüglich Assistenz des Notarztes von Beckers u.a. und so gefordert. Wohingegen Niehues in der 01-14 RD auch nur eine einheitliche RTW Besetzung fordert und arztbesetze Rettungsmittel für 10 Jahre RettAss oder Notfallsanitäter vorschlägt, um dann später zu entscheiden ob RS mit Erfahrung und Zusatzausbildung oder NotSan benötigt wird.


    Besetzung NEF ist ja noch offen - will jemand hier ab 2021 RS(ohne Weiterbildung) auf NEF? Das wäre in der Mehreit der Bundesländer ein Rückschritt. Oder den teuren Notfallsanitäter oder RettAss/"etwas Neues" dazwischen?

    Hast du Belege für diese Annahme? Die Untersuchungen die ich zu dem Thema kenne, sagen das es für die Ergebnisqualität egal ist ob man RA/RA bzw RA/RS Teams hat. Wenn gewünscht suche ich den Artikel aus der Notfall+Rettungsmedizin raus


    Keine Belege nur eigene Erfahrung mit RH/RS(DE), TH/TS(CH)


    Meinst Du wirklich diese?
    1999 ·2:18–28 Evaluation der Prozeß- und Ergebnisqualität der Atemkontrolle
    M. W. Reith, J. H. Widmann, M. Ruppert, S. Hanle… im Notfall & Rettungsmedizin (1999)


    Auf die schnelle mit in N+R mit "Ergebnisqualität" + "RettAss" + "RS" nix gefunden
    - Sonst bitte einfach Jahrgang / Seite. Zugang ist vorhanden. Danke.

    @ Maveric83
    gerne, die Teamleistung wird eben nicht nur von der Qualifikation und Leistung des Notfallsanitäters, sondern eben auch von der des "Fahrers/2." bestimmt. Nachdem FSJ/BFD im Rettungsdienst keine Rolle mehr spielen, sind die von mir genanten Possitionen ein Hilfsberuf mit i.d.R einer 1-2jährigen Ausbildung. Es gibt sicher viele gute RS, aber eine "Kariere" ohne Berufsausbildung kann ich heute keinem mehr empfehlen.
    Mit Aussterben des RA wird es eine Lücke zwischen RS=520h > TVöD 3 und NotSan=3Jahren > TVöD 6-10 ( :biggrin_1: - je nachdem wen man fragt) geben. Wenn man diese Lücke nicht mit "teuren" NotSan füllen möchte und den qualifizierten KT die Leute weglaufen, wird man vieleicht diesen Weg gehen. Für SanDienste und KatSchutz findet man sicher eine Lösung den RS mit jährlicher Einsatzerfahrung als 3. und aktueller Fortbildung weiterhin als Fahrer RTW zu ermöglichen.


    Dem RS fehlt für verantwortlich Krankentransport, FahrerIn RTW und FahrerIn NEF z.b.:
    - weitergehende Kenntnisse Geriatrie / Psychatrie
    - die Einsatztaktik um bei MANV den RettAss/NotSan / Notarzt entsprechend zu unterstützen
    - vertiefende Kenntnisse Untersuchung, Anamnese, Trauma, Intern + Assistenz NotSan/NA
    - ... siehe einfach NotSan Ausbildungsziel was muss der 2. Wissen um sinvoll Zu/Mitzuarbeiten und guten KT...


    _BC_ sorry aber ich wollte gar keinen Lösungsvorschlag für Deine Wache 1MZF=1RTW/1KTW liefern.
    Warte vielmehr mit Daniel und Candorp noch immer auf den " KTWRTW geht nur Stadt, MZF auf dem Land klare Vorteile - Beweis"

    _BC_
    Schöne Geschichte aber Dein Beispiel mit Standort A und B ist nicht geeignet die Frage von Daniel / candorp auch nur annähernd zu beantworten.
    Du bist auf der Micro/Makroebene "Deiner keinen Rettunsdienstwelt".


    Gute und inovative Lösungen müssten mindestens auf Landkreis oder Leitstellenebene wenn nicht gar auf Landesebene betrachtet werden: Moderne GPS Fahrzeugpool nächste Fahrzeugstrategie für Notfall, KT und FirstResponder; Standortprüfung der Wachen,... etc...
    Schau einfach mal bei UPS/DHL ;-) es kann funktionieren und der Rettungsdienst wird über kurz oder lang auch dahin kommen. Sei es durch NotSan-Novelierung und die notwenigen Überlegungen in diesem Prozess oder eben später durch wirtschaftlichen Druck von außen...


    Auch ich freue mich über den Beweis - allerdigs hoffe ich das mehr Energie in die inovative Lösung inverstiert wird ;-)

    Was interessant ist - die Frage was dann mit denn RettAss passiert. Sprich NFS als erster Mann /Frau auf RTW. RS Fahrer. Werden RettAss als RS eingestellt und erhalten RS-Gehalt ?


    Wäre dafür die RettAss als Fahrer NEF weiter dauerhaft also auch nach 2021 zuzulassen damit es auch Stellen für diese Kollegen gibt.
    Tariflich wird sich bei den RettAss wenig bewegen ja meistens Altverträge haben.
    Wer jung ist oder mehr will muss jetzt eben mal auf der Wache ein Buch aufmachen...
    Die 3Tage Annerkennungsprüfung >5J oder 1Woche Staatsprüfung sind für alle RettAss innerhalb der 7Jahre zeitlich und finanziel leistbar, bei vielen wird es der Arbeitgeber finanzieren, aber die Motivation muss jeder selbst aufbringen.


    Langfristig und spätestens mit dem aussterben der RettAss, braucht der NotSan wenn es um Qualiät geht mehr als nur einen 520h-RS an seiner Seite auch der Krankentransport verdient eine Professionalisierung - warum nicht einen "1JahresRS+" für verantwortlich Krankentransport, FahrerIn RTW und FahrerIn NEF...?

    _BC_ der NotSan alleine wird nicht alles besser machen aber die Novellierung stellt weitere Strukturen in Frage und bring diese auf die Agenda der Politik ...


    Dein Beitrag ist schwarzmalerisch und zwar weil er für mich zu sehr aus der Ecke "MZF, das haben wir schon immer so gemacht" kommt.


    Sowohl in der aktellen Notfall und Rettungsmedizin als auch in der Rettungsdienst gibt es interessante Ansätze/Fragestellungen:
    Telefonreanimation
    BLS/ALS-Unit + Qualifikation und Indikation Notarzt
    Skills der NotSan bei Einsatz auf dem MZF?
    Besetzung der Rettungsmittel, NotSan auf NEF
    Neuregelung Rettungssanitäter oder brauchen wir langfristig eine Ausbildung zwischen 520h und 3Jahren ? für BLS und FirstResponder
    ...


    Gerade Herr Schier / Hessen wurde ja bereits gelobt weil er Lösungen hat oder findet.
    Wir haben jetzt 16 mal die Chance hierfür die beste Lösung zu finden.
    Diese in der Vergangenheit und bei den unfarben zu suchen halte ich für wenig zielführend.
    Kann nur über Deine Motivation zum schwarzmalen spekulieren, kurz vor Rente, Studium, demotiviert ...?
    sonst bitte einfach konstruktiv an Kompromiss=Grau oder neu=Bunt mitarbeiten...

    Die Finanzierung dieser Kosten ist in der Tat noch völlig unklar.


    Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk


    Auch wenn die (Re-)Finanzierung noch völlig unklar ist kann es sich kein Träger = AG erlauben seine MA die (vergleichsweise günstige) Anpassung nicht anzubieten und dann 2021 ohne NotSan dazustehen :yes:
    Klar muss mit den Krankenkassen gesprochen werden - aber wer eine Arbeitsvertrag als RettAss in der Notfallrettung hat sollte sich da wenig sorgen machen. In den meisten KK und RD sollte jemand arbeiten, der die Kosten von Anpassung und Ausbildung nachrechnen und mit dem Bedarf nach RDG abgleichen kann. Damit ist es ein leichtes die Finanzierung der Personalentwicklung bei den Kassen und zur Not auch bei Politik oder Banken finanziert zu bekommt :kaffee:
    Und für alle anderen - Berufliche Weiterbildung ist steuerlich absetzbar, und bei 0,X% p.a. eine sehr gute Investition


    Geht doch - https://www.drk-reutlingen.de/rd/service/gutachten.htm


    Gutachten vom Kölner Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. iur. Fehn:
    "... dass aus rechtlicher Sicht eine Analgosedierung durch Rettungsassistenten auch ohne Notarzt-Nachforderung rechtmäßig ist.
    Auch eine Analgesie mit Morphin ist demnach legitim, sofern ein Notarzt nachgefordert wird und eine telefonische Rücksprache stattfindet."


    Hat jemand das ganze Gutachten ? Würde mich über eine PN/Email freuen...

    Da würde ich noch nicht drauf wetten. So wie es aussieht, will NRW das Gesetz im Vermittlungsausschuss sehen & wahrscheinlich wird NRW da auch den einen oder anderen Mitstreiter finden. Die große Frage ist, ob ich das gut oder schlecht finden soll...


    Für die Zustimmung sind 35 von 69 Stimmen im Bundesrat erforderlich.


    Nur kurz die 4 SPD Anträge in der Vermittlung hinzufügen geht nicht. Verschiedene widerstreitende Änderungswünsche der Länder könnten dann leider zum Scheitern führen.
    Aus ein SPD Landesministerium wird gerade per Mail signalisiert das Interesse an der Neuordnung dem Vermittlungsausschuss vorgezogen wird. Für eine Blockade ist das Thema ebenfalls nicht geeignet. s.o. Laut einer ersten Telefonkonferenz der Länderministerien vom 1.3 sieht es so aus als ob NRW maximal 2-3 "Feuerwehr" Bundesländer (RD beim IM) findet ... damit kann man das Gesetz nicht mehr aufhalten. :flag_of_truce:

    Könntest Du kurz die Fundstelle angeben, damit man den Vorschlag genau nachvollziehen kann? In der schriftlichen Stellungnahme der BAND findet sich m. W. nichts zur Idee einer Approbation als Notfallsanitäter.


    Der "Vorschlag" kam von A.Lechleuthner BV-ÄLRD nicht von der BAND (@CP vermutlich hat Dich Böttiger kurz vor dieser Aussage mit seinen "Fakten" auch verwirrt;-)


    Anhörungs-Video ab 23:11 A.Lechleuthner BV-ÄLRD:
    Arzt braucht Approbation ... dann besteht für den Arzt Rechtssicherheit ... "in allen Diskussionen der letzten Jahre war es nicht beabsichtigt eine Approbation oder Teilapprobation für den Notfallsanitäter zu kreieren, die Ihm diese Möglichkeit eröffnet. Und so wie es momentan Diskutiert wird sähe es dann so aus als ob ein Notfallsanitäter nur kraft Ausbildung all diese Tätigkeiten tun dürfte."
    Für BV-ÄLDR ist die einzig mögliche Konsequenz hieraus die Einführung des ÄLRD.


    Wie CP richtig schreibt, könnte man aus Sicht des RFP darüber nachdenken, ob die Prämisse der Ärzteschaft "keine Teilapprobation/Registrierung" - nicht die Lösung darstellt ...

    Eben diesen Arzt braucht man. Und eine Begründung für diesen sehe ich gerade beim zukünftigen NFS besonders. Muss da LFX etwas widersprechen, der NFS besteht zum allergrößten Teil erstmal aus Medizin und einem kleinen Teil Einsatztaktik und Technik. Pädagogische Kenntnisse sind zwar wichtig, jedoch halte ich die Grundqualifikation im medizinischen Bereich für wichtiger.


    VG


    Für den Schüler haben wir da keinen großen Widerspruch.
    Beim Schulleiter sehe ich doch die Organisation der Lehre / Pädagogik an erster Stelle, selbstverständlich das man sich dort entsprechen beraten lässt.


    @Ani und RS200 - Dies ist aber mit dem §5 Abs. 3 des Entwurfs ausreichen geregelt:


    Schulen werden anerkannt, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
    1. Hauptberufliche Leitung der Schule durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung,
    2. Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht


    Das ist identisch mit der KrPflG und mehr als im RettAssG, trotzdem lassen RA/Pflege- Schulen selbstverständlich Ärzte beraten/unterrichten/prüfen.
    Was außer politischer Rhetorik ist dann die Aussage oder das Ziel des zitierten Satzes?

    ... zuständigen) Arzt im Leitungsgremium...


    Die Ärztliche Leitung der Notfallsanitäterschule im Gesetzgebungsverfahren zu fordern ist nicht identisch mit dem dem beratenden Arzt im Leitungsgremium oder Prüfungsausschuss. Im Prüfungsausschuss ist er im Entwurf ja äquivalent zum KrPflG ja ausdrücklich vorgesehen.


    Ein Blick in Krankenpflegegesetz, Hebammengesetz oder Altenpflegegesetz - entkräftet den Verweis auf die anderen Gesundheitsfachberufe.


    Sicher hatten die Ärzte historisch gesehen einen großen Einfluss auf die Normierung / Ausbildung der Gesundheitsfachberufe
    - dies hat jedoch z.B. für die Pflege 1985 und 2003 mit dem Aufwertung des Lehrgebiets der Pflege und Pädagogik deren Akademisierung in Gang gesetzt.
    Dein Anspruch die höchste akademische Instanz im gesamten Gesundheitswesen zu bleiben, wird durch zunehmender Spezialisierung erschwert. Hier könnte der Facharzt für Notfallmedizin oder M.A. Medizinpädagogik weiterhelfen um im Rettungsdienst als 2% des Gesundheitswesen, aber eben auch der Daseinsvorsorge / Gefahrenabwehr zu bestehen. Die Tätigkeit / Ausbildung zum NFS ist ein Querschnitt aus Pädagogik, Technik, Taktik, Recht, Psychologie, ... und Medizin.


    Warum sollte Deiner Meinung nach die hauptberuflich Schuleilleitung durch einen Arzt ins Gesetz (abweichend zu Gesundheitsfachberufen)
    oder ist hierfür nicht ein Studium der (Berufs-)Pädagogik optimal aufbauend auf Erfahrung im Einsatz als RS/RA/NFS oder gerne auch NA noch besser geeignet?

    In irgend einer anderer Stellungnahme wurd fast wortwörtlich schon mal gleiches behauptet.


    Leider hat bisher wohl keiner laut genug Inhaltlich widersprochen:


    Daher finde ich den Ansatz von Madde gut sich jetzt auch Inhaltlich in mit den Stellungnahmen auseinanderzusetzen.


    "Eine Schule für Notfallsanitäter erfordere ebenso eine ärztliche Leitung wie auch in anderen Gesundheitsberufen üblich"
    Krankenpflegeschulen können seit 1985 eben nicht mehr alleine von einem Arzt geleitet werden. Einzelleitung nur durch Pflegekraft möglich. Dies war der Beginn der Akademisierung der Pflege (Quelle Pitz A (2006) Was darf Medizinpersonal? Marburg: Tectum-Verlag)